Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1879-04-30 · Heft 18 (30.4.1879) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 18 (30.4.1879)
Date
1879-04-30
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2447797-2447815--16115-2472089
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

454 bevor es hier überhaupt zur vollständigen Entwickelung und zur vollen Reife zu kommen vermochte. So fehlt auch solcher in bloßen Laienhänden befindlichen Leitung der religiösen Gemeindeangelegenheiten das täglich sich erneuernde intensive Sonnenlicht, die rechte Sonnenwärme: das lebendige Wort der religiösen Belehrnng in- und außerhalb des Gottesdienstes! Wie erwärmend und belebend dasselbe auf Geist und Gemüth zu wirken im Stande ist, ist der Gemeinde in Gotha wohl unlängst wieder recht lebhaft zum Bewußtsein gekommen. Vor einigen Wochen war nämlich der Großh. Sachs. Landrabbiner, Herr Dr. Kroner, über Samstag in Gotha, bei einer dort wohnenden, ihm befreundeten Familie, zu Besuch. Bei dieser Gelegenheit aufgefordert, dort zu predigen, kam er dieser Aufforderung bereitwillig nach und zwar in der ihm eigenen meisterhaften Weise. Der Eindruck war ein mächtiger, was nicht zu verwundern ist, da dem vortrefflichen Manne die Macht der Rede in seltner Meisterschaft zu Gebote steht. Es wurde daher in der Gemeinde der Wunsch rege, denselben noch einmal zu hören. Herr Dr. Kroner entschloß sich deßhalb Samstag Abend einen öffentlichen Vortrag in irgend einem Saale zu halten. Obgleich nun in öffentlichen Blättern dieses Vorhaben nicht angezeigt werden konnte, so füllte sich doch das in Aussicht genommene Lokal so sehr mit israelitischen und christlichen Hörlustigen, daß nach einem andern größern Lokale ausgewandert werden mußte. Hier sprach Herr Dr. Kroner in VJz ständigem Vortrage über die Pflichten der Nächstenliebe , wie solche im schriftlichen und mündlichen Gesetze des JudenthumL zum Ausdrucke kommen, in so zündender Weise, daß die Zuhörer seinen Worten mit lautloser Spannung und Begeisterung folgten und nach Beendigung des Vortrags viele christliche Zuhörer dem Redner ihre Anerkennung unter Händedruck zu erkennen gaben. Es war ein wahrer Kidusch Haschem und ein Hochgenuß, welche den Gothaern sicher noch lange im Gedächtnisse bleiben werden. Das oben über das Laien-Selfgouvernement Gesagte ist übrigens nur eine allgemeine Bemerkung und soll auf die isr. Gemeinde in Gotha durchaus keinen speciellen Bezug haben. Wir können vielmehr mit Vergnügen constatiren, daß deren Leitung sich in sehr guten Händen befindet und bei dem religiösen Sinne des Vorstandes sowohl, als auch des größten Theiles der so viele hochachtbare Mitglieder in sich schließenden Gemeinde eine Weiterentwickelung der Institutionen derselben im Geiste und im Sinne echtjüdischer Frömmigkeit zu hoffen ist. Gefördert würden solche allerdings noch mehr werden, wenn solche religiöse Genüsse und Anregungen, wie Herr Dr. Kroner sie der Gemeinde bereitet hat, sich oft wiederholten. Ein Anschluß an das Großh. Sächs. Landrabbinat oder an das Rabbinat in Erfurt dürfte sich daher der Gemeinde Gotha sehr empfehlen Frankfurt, £0. April. Das „Franks. Journal" schreibt: Hr. Advocat Dr. jur. Fritz Meyer hier, als Anwalt des Klägers, sendet uns folgende Berichtigung: „In dem Morgenblatte Nr. 105 Ihres Blattes vom 17. April findet sich ein Bericht vom 15. April über einen vor dem Rügegericht stattgehabten Proceß zwischen einem isr. Bäcker zu Langenselbold und einem hiesigen, betreffend die Zubereitung der jüdischen Osterkuchen, welcher nicht nur den Hergang in einer ganz unrichtigen Weise wiedergibt, sondern auch eine Reihe von Behauptungen aufstellt, welche den Credit des Langenselbolder Bäckers gefährden und von denen in der Verhandlung auch nicht das Mindeste vorgekommen ist. Neben zahlreichen anderen Unrichtigkeiten heißt es nämlich in dem gedachten Referate gegen den Schluß, es habe sich in der Verhandlung herausgestellt, daß die Osterkuchen des Langenselbolder Bäckers in der Hauser Mühle gemahlen seien und mithin sei der Verdacht entstanden, daß das Gebäck nicht den Nitaalvorschriften entspräche, während in Wahrheit die Klage selbst darauf gestützt war, daß das Mehl in der Hauser Mühle gemahlen sei und in der ganzen Verhandlung von keiner Seite ein Verdacht ausgesprochen worden ist, daß die Osterkuchen des Langenselbolder Bäckers in der That nicht den Ritualvorschriften entsprochen hätten, um so weniger, als derselbe sich im Besitz eines die vollkommene Ritualität bestätigenden Rabbinats- Attestes befindet. Mit Rücksicht darauf, daß der unrichtige Bericht Ihres Referenten in weiten Kreisen betheiligter Israeliten Mißstimmung hervorgerufen hat, ersuche ich Sie auf Grund des Preßgesetzes um Aufnahme der vorstehenden Berichtigung. Bonn, 18. April. Der geehrte «Leser wird sich noch erinnern, daß Herr Moritz Baum von hier wegen Beleidigung des Herrn Dr. Schreiber in der bekannten Bouillon- und Amhaarez-Affaire zu 100 Mk. Geldstrafe verurtheilt ist worden. Heute nun wurde Herr Dr. Schreiber wegen Beleidigung des Herrn Moritz Baum zu 30Mk. Geldstrafe und in die Tragung der Kosten verurtheilt. Herr Dr. S. hatte sich über dieBerurtheilung des Herrn B. „etwas zu lustig gemacht".

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.