Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1879)
- Date
- 1879-04-30
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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451 Rechte gefordert und die Vorurtheile zu zerstreuen gesucht, nachdem erleuchtete Regierungen den Bann gelöst, der so lange auf den Juden gelastet, und nachdem diese durch die That gezeigt haben, wie sie sich unter der Sonne der Freiheit entfalten, wie sie Mitarbeiten am Wohle der Gesammtheit, wie sie hervorragenden Antheil an Allem nehmen, was die Zwecke des Vaterlands zu fördern geeignet ist — man hätte, sagen wir, erwarten dürfen, daß nach allem Dem, von solchen Männern, die als freiheitlich gesinnt gelten wollen, nicht mehr über die Juden solche Sätze aufgestellt würden, die bereits vor hundert Jahren Lessing zu bekämpfen suchte. Wenn diejenigen Kreise, die Jahrhunderte lang sich durch die Mauer des Standesvörrechts vom Volke gesondert halten konnten, und denen es Herzenssache geworden war über die Erhaltung des pur savK zu wachen, wenn diese die Gleichstellung der Juden als politisches und nationales Unglück ansehen und rundweg erklären: die Juden können nicht gleichberechtigte Mitglieder der christlich-europäischen Staaten sein, weil sie Juden sind, und wenn diese in ihrem ablehnenden Verhalten ungünstigen Urtheilen über den Charakter der Juden zugänglich sind — so ist dieses leicht verständlich und erklärlich. Die Gleichstellung ist das Werk des Eindringens der neuen politischen Ideen, welche die alten Staatenordnungen aufhoben und die Schranken niederrissen, die den Menschen vom Menschen trennten. Mußten sie die natürlichen Gegner aller der neuen Ideen sein, die sie um so Vieles brachten, so mußten sie gewiß die äußerste Consequenz dieser Ideen, die Judenemancipation, bekämpfen, die den Standesunterschied endgültig politisch aufhob. Ist nun in diesen Kreisen noch ein Groll zurückgeblieben gegen die Juden, welche aus dem Pariastande trotz des Widerstrebens der bevorzugten altadligen Klassen zur Gleichstellung erhoben worden sind und durch Tüchtigkeit dieser Gleichstellung würdig zu erscheinen sich bemühen: so ist dies ganz natürlich. Die Zeit aber hat schon an der Ausfüllung der Kluft gearbeitet und wird ihr heilendes und heilsames Werk vollenden. Ist ja dort weniger böser Wille vorhanden als anerzogenes Vorurtheil, was zu beseitigen und aufzubeben ruhig der Zeit überlassen bleiben darf. Nur sollte dieses Vorurtheil nicht von einer Seite immer weiter gepflegt werden, welche sich liberal und freiheitlich nennt. Alle die Herren, welche den Liberalismus perhorresciren, und denen es beim Anblick eines Democraten gruselt, werden sich mit Freuden auf den Democraten Am-Rhyn berufen, um ihr anerzogenes Vorurtheil gegen die Juden als ein richtiges Urtheil zu beweisen. Gilt es, seine eigene Meinung als die wahre erscheinen zu lassen, da nimmt man die Beweise eben da, wo man sie findet. Aber wunderbar scheint es zu sein, daß von liberaler und freiheitlicher Seite aus Stimmen laut werden, die den Judenhaß zu fördern geeignet sind und von einer hochgradigen Juden-Jdiosynkrasie zeugen. Freilich sind diese „liberalen" Männer meistens solche, die den Liberalismus bereits abgeschüttelt haben, die mehr nach Rechts zurückgewichen sind und nur den Namen noch nicht ganz aufgegeben haben. Daß aber auch Männer von entschieden radicaler Denkweise, Männer streng democratischer Tendenz, die Freiheit, die sie für sich beanspruchen, den Juden nicht gönnen, daß sie auch gehässig gegen die Juden als solche sich zeigen, wie wir oben nachgewiesen haben, gibt zu denken. Die Vereinigung von politischem RadicalismuS und Judenhaß ist nicht so selten, wie man wohl glauben sollte. Außer Am-Rhyn und Loehnis von deren Gesinnung wir oben gesprochen, wollen wir noch auf andere Vorgänge neuerer, wenn auch nicht neuester, Zeit Hinweisen. Bis zum Jahre 64 waren die Juden in Frankfurt noch nicht völlig gleichgestellt; so durften z. B. nur 4 oder 6 Juden im Gesetzgebenden Körper sitzen, zu vielen Aemtern konnten sie nicht zugelassen werden. Da beschloß der Senat der damals noch freien Stadt, die Juden vollständig zu emancipiren. Weil es sich aber um die Aenderung eines Paragraphen der Verfassung handelte, mußte eine Volksabstimmung vorgenommen werden. Dem Senat stand es frei zwischen geheimer und öffentlicher Abstimmung zu wählen; er entschloß sich für letztere. Da war es nun ein radicales Local- Blatt, das fast wöchentlich judengehässige Artikel brachte, welches den Senatsbeschluß angriff, und es unverhohlen aussprach, der Senat habe deshalb den Weg der öffentlichen Abstimmuug betreten, weil er im andern Falle ein Ablehnen der Emancipation befürchtete, nichtsdestoweniger hätte er doch den andern Weg wählen sollen, um den wahren Willensausdruck der Bürgerschaft zu erfahren und zur Geltung kommen zu lassen. Ein anderes Beispiel. Man weiß, daß die freie Schweiz eines der Länder war, das sich am spätesten entschloß, seinen jüdischen Einwohnern volles Bürgerrecht zu verleihen; es ist auch bekannt, wie viele Einflüsse sich erst geltend machen mußten, die Emancipation durchzubringen. In dieser selben Schweiz war es auch, wo man ein Verbot des Schächtens durchsetzen wollte, angeblich aus humanen Gründen; man wird aber wohl