Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1879)
- Date
- 1879-04-16
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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406 nat nebenbei, aber sicherlich nicht absichtslos, schüchtern angedeutet finden: „Im Allgemeinen hat sich uns aus dieser Enquete die Ueberzeugung aufgedrängt, daß von Seiten des Gemeindebundes oder wenigstens durch seine Mitwirkung dahin gestrebt werden müsse, namentlich in Preußen für den Religionsunterricht der Israeliten eine größere Fürsorge und Controle von Seiten der staatlichen Behörden zu erwirken, womit freilich auch die Frage eng im Zusammenhang steht, daß unseren Geistlichen und Lehrern ein amtlicher Charakter beigelegt werde. Zugleich wäre auch staatlich — wie in Bayern — die Einrichtung zu treffen, daß alljährlich durch einen als Schulinspector amtirenden Rabbiner in den Religionsschulen öffentliche Prüfungen abgehalten werden und darüber an die zuständige Behörde Bericht erstattet wird. „Sorgen wir für eine gute Ausbildung unserer Religionslehrer, für einen weihevollen, dem Geiste der Zeit Rechnung tragenden Religionsunterricht unseres Heranwachsenden Geschlechts, suchen wir den Sinn für edle, religiöse Institutionen wach zu halten, und der moderne Staat wird sich der Forderung nicht entziehen können , auch in Bezug auf den Religionsunterricht die Juden mit ihren christlichen Mitbürgern ganz gleich zu stellen." Die Freunde des staatlichen obligatorischen Religionsunterrichts scheinen vor dem Fiasko, das ihr dahinzielendes Streben bereits betroffen hat, nicht zurückzuschrecken. Sie hoffen auf günstigere Zeiten und sammeln einstweilen statistisches Material. Wenn dann die Herren Petenten bei einem neuen Versuch auf eine Enquöte des Deutsch-Jsr. Gemeindebundes verweisen können, deren Resultat in der Nothwendigkeit der staatlichen Controle des Religionsunterrichts, namentlich in Preußen, gipfelt, so glaubt man damit um einen gewaltigen Triumph reicher zu sein. Sollte diese unsere Annahme richtig sein, so werden wir ja seiner Zeit Veranlassung haben, diese dem Gemeindebund-Ausschuß sich aufdrängende Ueberzeugung auf ihren wahren Werth zw prüfen. Für heute wollen wir nur auf den oben angedeuteten Jrrthum Hinweisen, der nicht nur prophetischer Ratur zu sein scheint. Falls es nämlich wahr ist, daß, wie es in dem Berichte heißt, im Großherzogthum Hessen 7* der Gemeinden ohne Religionslehrer ist, und daß darunter selbst solche sind, welche mehr als 15—20 Kinder zählen, so wirft ja diese eine Thatsache das ganze Kartenhaus, das hier aus der staatlichen Fürsorge gezimmert wird, rücksichtslos über den Haufen. Wir wüßten keinen deutschen Staat, der dem jüdischen Religionsschulwesen mit so liberaler Tendenz näher getreten wäre, als der Großherzoglich Hessische, durch seine diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen. Dieselben mögen nicht ganz frei von Schäden oder doch wenigstens Gefahren für die religiöse Ausbildung der jüdischen Kinder sein, aber der Staat hat jedenfalls seinen redlichen Willen bekundet, das jüdische Religionsschulwesen materiell zu heben. Wir erinnern nur an die eine Bestimmung, welche die städtischen Communen zu einem entsprechenden Beitrag verpflichtet, sobald die jüdische Ortsgemeinde wenigstens 10 schulpflichtige Kinder zählt. Und dennoch! Ein Viertel der Gemeinden hat keine Lehrer! Muß diese Thatsache nicht jedem unbefangenen Beurtheiler die gegentheilige Ueberzeugung aufdrängen, daß es nämlich die staatliche Fürsorge ist, von welcher unser so schwer daniederliegendes Religionsschulwesen sein Heil zu erwarten hat? Wird der Gemeindebund die von ihm etwa zu subventionirenden Gemeinden reichlicher, sicherer unterstützen können, als es die hessische Regierung thut? Mit Geld, mit staatlichem oder Gemeindebund-Geld ist die Misere nicht zu beseitigen. Das beweist ein Blick in die einschlägigen Verhältnisse auch außerhalb Deutschlands, wie sie sich im Westen und Osten Europa's darstellen. In Frankreich z. B. ist das jüdische Bekenntniß allen anderen Confessionen gleichgestellt, auch hinsichtlich des Religionsschulwesens sind die Ideale des Leipziger Gemeindebundes längst erreicht, und dennoch liegt die religiöse Ausbildung der Jugend in jenem Lande viel mehr im Argen als bei uns. In Rußland dagegen wirkt der Staat nirgends fördernd auf die jüdische Erziehung der Jugend ein, sie wird im Gegentheil von staatlicher Seite geradezu erschwert, und doch ist das jüdische Schulwesen in Rußland derart geregelt, daß — wir sehen hier von Form, Methode rc. des russischen Unterrichts selbstverständlich ab — es dem Gemeinde- Bund sicher des Guten zu viel wäre, wenn es in Deutschland ebenso bestellt wäre. Das Nebel liegt tiefer. Eine Gemeinde, die wirklich will, daß ihre Kinder in der überkommenen Vaterreligion herangebildet werden, findet auch die Mittel dazu und hat sie in trüberen Zeiten gefunden, als es die unsrigen sind. Einer Gemeinde, die dagegen nur halb oder vielleicht gar nicht will, einer solchen Gemeinde ist durch Geldzuschüsse der gute Wille nicht beizubringen. Damit soll natürlich nicht gesagt sein, daß eine materielle Unterstützung das Schulwesen einer Gemeinde in bestimmten Fällen nicht wesentlich zu fördern im Stande sei, es soll nnr dem Jrrthum entgegengetreten werden,