Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1879)
- Date
- 1879-04-16
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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XX. Jahrgang. Erste Beilage;u Nr. 16 des Israelit. Leitender Artikel. dom Kemeindebunde. Der Leipziger Gemeindebund hat wenn auch wenig eigentliche, so doch eine ganze stattliche Reiüe papierner Thaten in bei; jüngsten Wochen zu Tage gefördert. Dieselben machen durchgängig den Eindruck, daß es dem Ausschuß und besonders drm Vorsitzenden an gutem Willen und an der nöthigen Regsamkeit ihn zu bekunden nicht fehlt. Aber dieser Thatendrang steht zu den wirklichen Leistungen in einem so kläglichen reciproken Verhältniß, daß man immer wieder an die Schäden und Mängel erinnert wird, die dieser Organisation in einer Weise anhaften, daß das Verbiet der Lebensunfähigkeit nicht zu hart erscheint, welches in diesen Blättern über den Gemeindebund gesprochen wurde. Greifen wir irgend eines der mannigfachen Projekte, Anregungen rc. heraus, und zwar ein solches, von an und für sich unbestrittener, wirklicher Wichtigkeit und Dringlichkeit: die Bezirkslehrerangelegenheit, und gewinnen wir daran ein Urtheil über die Art und Weise der Behandlung , die sich ein solcher Gegenstand seitens des Gemeindebundes zu erfreuen hat. Der Gemeindebund hat also, im Hinblick auf die Verhältnisse kleiner Landgemeinden, welche einen i Lehrer für sich allein oft nicht zu engagiren in der! Lage sind, die Frage einer Anstellung von Bezirks-; lehrern angeregt und eine diesbezügliche Enquete I veranstaltet. Die Enquete hat nun die längst con-! statirte Calamität, in welcher sich das Religions-; schulwesen auf dem Lande vielfach befindet, auf's! Neue bestätigt, dagegen auch ergeben, daß der Ge-! danke, einen Lehrer für mehrere Gemeinden anzu- § stellen, an vielen Orten bereits längst zur That geworden war, und zwar ohne die Initiative des Gemeindebundes. Wenn nun der Gemeindebund auf Grund dieser Erfahrung kurz und bündig bekannt geben würde, er sei bereit, derartige Bestre-! düngen auf Verlangen der betreffenden Gemeinden! durch Zuschüsse zu unterstützen, so ließe sich dage-! gen nichts sagen, man würde im Gegentheil dann j vielleicht einmal Gelegenheit haben, die Leistungs-! fähigkeit des Bundes kennen zu lernen, vorausgesetzt, daß es dem Gemeindebunde dabei nicht erginge, wie mit seinem Stellennachweisebureau, das aus Mangel an Beschäftigung kurz nach seinem Entstehen teßhalb wieder einging, weil die Gemeinden selbst von einer solchen Institution des Gemeindebundes nichts wissen wollten, die lediglich den Interessen der Gemeinden diente, ohne irgend welche Pflichten dagegen aufzuerlegen. Der Gemeindebund aber verfährt arders. Seine helfende Hand stellt er zwar nicht deutlich in Aussicht, aber er bezeichnet doch ihr Eingreifen als eine ernste Aufgabe. Um so freigebiger dagegen ist er mit Rathschlägen, aber nicht mit solchen, die man nicht ohne einiges Kopfschütteln lesen kann. Das Material, welches die veranstaltete Enquete ergeben hat und sich hauptsächlich auf Mittel -> und Norddertschland beschränkt, angeblich nicht über die Mainlinie hinausgeht, thatsächlich aber Berichte aus Rheinhessen und speciell auS Alzey enthält, gibt Aufschluß über die Art und Weise, in welcher der Religionsunterricht in verschiedenen Kleingemeinden gehandhabt wird. — Es treten da verschiedene Modalitäten zu Tage, die lediglich in den entsprechenden Localverhältnissen ihre Begründung haben. Der Gemeindebund gruppirt nun das auf diese Weise sich ergebende Material in 3 Gruppen und empfiehlt das Verfahren, welches ihm als bereits practisch eingeführt bekannt ist. Da vorausgeschickt wird, daß eine Regelung dieser Frage nach einer allgemeinen Schablone unmöglich ist. sondern daß dies immer nur mit Berücksichtigung der einzelnen localen Verhältnisse geschehen könne, so darf man billig fragen, wem denn dieser Rath anders im günstigsten Falle zu Gute kommen soll, als denjenigen Gemeinden, die ihn auf Grund ihrer localen Verhältnisse bereits eingesübrt und also nicht nöthig haben? Die Ueberflüssigkeit eines solchen Rathes liegt zu sehr auf der Hand, als daß sie dem Ausschuß hätte entgehen können. Die Ertheitung eines solchen Rathes kann daher nicht der einzige, ja vielleicht nicht einmal der eigentliche Zweck dieses Berichtes sein. Der Hauptzweck scheint uns in den Schlußsätzen zu liegen, in denen wir ein altes Lieblingsproject des Gemeindebundes allerdings