Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 14-15 (2.4.1879)
- Date
- 1879-04-02
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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XX. Jahrgang. Erste Beilage zu Ar. 14 & 15 des Israelit. Seiten»« Artikel. i f u V. S. „Die Juden find eine Nation in der Nation" — das ist der erste Grund, den Henne Am Rhyn für die Unleidlichkeit des gegenwärtigen Verhältnisses, das einmal „so oder so" sich ändern müsse, anfühlt. Was macht denn die Nationalangehörigkeit? Die gleiche Sprache? — in der Schweiz werden drei verschiedene Sprachen gesprochen und nichtsdestoweniger vereinigt dieses Land die verschieden Sprechenden zu einer Nation, der französisch und italienisch redende Schweizer ist nicht minder ein echter Schweizer wie der deutsch redende und vice versa, und Keinem würde es einfallen, die betr. Schweizer der Nation zuzuzählen. deren Sprache sie sprechen. Nation setzt also weder Gleichheit der Sprache voraus, noch ist die Ungleichheit der Sprache ein Kriterium für die Nichtangehörigkeit zu einer Nation. Religion ist auch nicht Bedingung der Nationalangehörigkeit: im deutschen Reiche wohnen Katholiken, Lutheraner, Reformirie und Religionslose neben einander, und Niemand wird eine dieser Religionsgenvssenschaften oder eine Genossenschaft ohne Religion als Nalion in der Nation ansehen. Ja, bei Constituirung der Türkei wird der Christ nicht minder sich als nationalangehörig betrachten als der Muselmann. Nach dem neuern Staatsbegriff vereinigt die politische Landesgrenze alle Diejenigen, die innerhalb derselben wohnen und bereit sind, diese Grenze mit ihrem Blute zu vertheidigen, die die Interessen dieses Landes als ihre eigenen ansehen und sie zu schützen und zu wahren suchen, zu einer Nation, unbekümmert um private Eigenthümlichkeiten, die mit den Staatszwecken nicht collidiren, sondern vor diesen vielmehr zurückzutreten. So ist ohne politische Begrenzung eine Nation nicht denkbar; eine Nation ohne gegenwärtigen Besitz eines Landes und ohne die Mittel, diesen Besitz sich zu behaupten , ist eine Utopie. Haben nun die Juden in Deutschland oder anderswo in dem betreffenden Lande ihr eigenes abgestecktes Gebiet mit eigener Regierung, mit besonderen Interessen, daß sie als i eine besondere Nation angesehen werden könnten? Ist nicht auch der Jude bereit, zum Schutz für die Marken seines Landes einzutreten, wie der christliche Staatsbürger? Sind die Staatsinteressen ihm fremde, oder setzt nicht auch er seine ganze Persönlichkeit und seine ganze Thätigkeit für deren Förderung ein? Wohl wußte der Verfasser, daß die Kriterien einer Nation weder in der Sprache noch auch in der Religion gefunden werden können, darum kommt er auf ein neues Merkmal und zwar auf ein negatives, welches die Sonder-Nationalität der Juden erkennen lassen soll: - kein Christ oder Freigeist kann in ihre Kreise emdringen, sie nehmen keinen Fremden unter sich auf, und darum bilden sie nicht r.ur eine Religionsgesellschaft, sondern eine Nation; würde Jeder ohne Unterschied seiner Herkunft bei ihnen Aufnahme finden, was ja bei allen Religionen mit Ausnahme des JudenthumS und des Brahmanenthums der Fall ist, dann könnte man so gut Jude und Deutscher sein, als man Protestant oder Katholik und Deutscher zugleich sein kann, da dies aber nicht der Fall ist, nun — so kann man nicht zugleich Jude und Deutscher sein, es liegt also in der Existenz der Juden in den Europäischen Staaten eine Anomalie vor, die auf die Dauer nicht haltbar ist. Geben wir einmal die Prämisse zu. die Juden nähmen Keinen einer andern Religion unter sich auf. Der Verfasser kann wohl nichts anders meinen, als: das Judenthum nähme keine Proselyten an. Denn man darf doch wohl nicht voraussetzen , der Verfasser mache dem Judenthum oder den Juden den Vorwurf, sie verweigerten demjenigen die Aufnahme in ihre Religionsgesellschaft, welcher ohne Jude zu werden, sich als Mitglied ihres Bekenntnisses bei ihnen wollte aufnehmen lassen, dieser Vorwurf, wenn es einer wäre, träfe alle Religionsgesellschaften: die katholische Kirche würde keinen Protestanten als Katholiken betrachten, wenn er nicht durch eine symbolische Handlung seinen Uebertritt zur neuen Glaubensgemeinschaft bekundet hätte und umgekehrt. Wenn esnun aber auch wahr wäre, daß dasJudenthum keinem Andersgläubigen den Uebertritt in seine Religionsgenossenschaft gestattete, so wäre idas immerhin kein Zeichen einer besonderer Nationalität, es wäre höchstens ein Statut einer geschlossenen Gesellschaft,