Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1879)
- Date
- 1879-03-19
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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310 nagogenhof geführt, und nicht unter einen Trauhimmel, sondern nur unter ein ausgebreitetes Talith geführt. Man bringt einen Hahn und ein Huhn welche von den Unterführern 7 Mal um die Häuvter der Brautleute geschwungen und dann geschächtet werden. Sodann vollzieht der Bräutigam an der Braut den gesetzlichen Act der Kidduschin und Alle kehren in das Haus der Braut zurück. Während der ganzen sieben Tage nach der Hochzeit verläßt die junge Frau nicht das Haus und kein Mann wagt es, sich ihrem Gemach während dieser Zeit zu nähern?) Zwei seltsame Bräuche finden bei dieser Gelegenheit noch statt. Am Tage vor der Chuppoh läßt der Bräutigam seine Jugendfreunde zu sich einladen und bewirthet sie mit Wein und verschiedenen Speisen, sodann führen die Jünglinge ihren Gastgeber in's Bad. Dort hebt einer der jungen Leute an: Ich biete 20, 50 Pfennige dafür, dem Bräutigam das Oberkleid ausziehen zu dürfen. Ein zweiter ruft: Ich biete 60, wenn er es nicht ausziehen darf. So bringen sie Stunden lang zu, bis die Entkleidung vorgenommen ist. Dann ruft wieder einer der Genossen: Ich biete einen Schekel Silber, wenn ich die Ehre habe, dem Bräutigam das Haupt zn waschen; worauf ein zweiter wieder mehr bietet, wenn es dem Ersten nicyt gestattet wird. Ebenso verfahren sie auch beim Ankleiden, so daß der Zuschauer das Lachen nicht unterdrücken kann. Einen halben und manchmal einen ganzen Tag verbringen sie so, bis sie den Bräutigam endlich frei geben. Durch die Vermischung mit russischen und ' polnischen Glaubensgenossen fangen die Krimtschaken neuerdings nach und nach an, von diesen Brauchen abzustehen, auch haben intelligente Leute aus ihrer eigenen Mitte ähnliche Bräuche schon gänzlich beseitigt. Der Braut liegt es ob, vor der Chuppo alle ihre Kleider und Schmucksachen in das Haus des Bräutigams zu bringen. Die Kleider werden an den Wänden Stück für Stück ausgehängt, damit Alle die reiche Aussteuer sehen können. Die goldenen und silbernen Schmucksachen werden auf eine große Platte gelegt — ohne Goldschmuck und besonders türkische Ringe ist eine Verlobung gar nicht denkbar — und ein Kenner schätzt ihren Werth ab, sodann werden sie zu demselben Zweck bei allen Einzelnen herumgetragen. Darauf folgt das Schreiben der ddipd, in welcher alle Werthgegen- 3) Dieser Brauch ist bereits Talmud Babli Gittin 5. a. erwähnt. l.T’öp ’pso nh'pdi sonn 'pvo 'nn '2 .D^nnna ns loto «n^nnni 4) im» piwan rMa jnnn pi. stände, welche die Braut mitbringt und deren Preis ausgenommen werden. Die mim unterzeichnen alle Männer, welche sich im Hause vorfinden, so daß eine .“Dirü oft 20—50 Unterschriften hat. — Der Wortlaut der roiro weicht von dem der unserigen in mehreren Punkten ab. (Schluß folgt.) AeitungSna<Hri<Hten Sf Correspondeirze«. Deutschland. Bamberg, im Fbr. Nach dem Berichte des Vorst. (Hermann Rosenfeld) der Centralstelle Bamberg zur Unterstützung durchreisender Israeliten unterstützte die Centralstelle im Jahre 1878 1734 Personen, 14 Personen mehr als im Jahre 1877. Die Einnahmen betrugen 11,948 M., die Ausgaben 10,266 M. Aus Westphalen. Früher war die Gastfreundschaft eine Gemeintugend Israels. Wenn ein jüdischer Geschäftsreisender nach einem kleinen Platze kam, wo es keine jüdische Restauration gab, so kehrte er als gerngesehener Gast auf 1 oder 2 Tage oder gar 1 Woche zur Ausführung seiner Geschäfte bei einer durch ihre Gastfreundschaft bekannten jüd. Familie ein. Das ist bekanntlich schon seit langen Jahren nicht mehr. Die jungen Leute, welche rücksichtslos nsio essen, wissen nicht, daß ihre Eltern und Großeltern, die von Montag bis Freitag mit ihren Waaren auf dem Lande hausirten, doch bei den Bauern und in Wirthshäusern nur solche Speisen nahmen, die den Juden erlaubt, und gesunde Leute blieben. Dem sei, wie ihm wolle; eines steht fest, es fehlt an kleineren Plätzen an jüd. Restaurationen. Manches frommer Eltern Kmd geht mit schwerem Herzen daran, nsiü zu essen, macht schließlich doch den Sprung, weil angeblich kein ibo Essen zu haben sei. Die Tragweite des Umstandes, daß wenn ein religiös erzogener Mann nisiü mtoj und 3t>m ->120 genießt, er außerdem durch diese Gesetzesverletzung für viele andere als Beispiel der Rechtfertigung betrachtet wird, soll hier nicht erwogen werden; der Zweck dieser Zeilen ist, solchen Reisenden, die wirklich iiso leben und nur iso speisen würden, wenn sie es haben könnten, ein wirkliches iDn zu erweisen. Privatleute in kleineren Städten, wo keine Restaurationen bestehen, sollten veranlaßt werden, jüdischen Reisenden zum gleichen Preis wie in Restaurationen Essen zu verabreichen. Der Reisende weiß zn Anfang der Woche, an welchem Tage er in A. und dann in B. ankommt. Er bittet etnen