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Der Israelit · 1879-03-19 · Heft 12 (19.3.1879) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 12 (19.3.1879)
Date
1879-03-19
Page
– (sequence 5)
Language
German
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305 Dietz an der Ostbahn. Unser Städtchen befand sich am vergangenen Sonntag in festlich freudiger Aufregung. Das kleine Landstädtchen sah sich in der Lage, das Ehrenfest eines seiner angesehensten Bürger zu feiern und zwar das überaus seltene Fest der „eisernen" Hochzeit. Der ehemalige Rabbiner, jetzige Rentier Simon Silberstein, geboren am 25. September 1786 und seine Ehefrau Rosalie, geb. Jaffo, geboren am 15. Juli 1790 hatten sich am 9. März 1809 ehelich vereinigt und begingen nun am 9. März d. I. nach 70jühriger überaus glücklicher und friedlicher Ehe das Fest des „eisernen" Hochzeitstages. Der Kaiser selbst hat dem hohen Ehrentage den bezeichnetcn Namen gegeben. Von der Nachkommenschaft des Jubelpaares, die sich auf 145 Seelen beziffert, nahmen 69 Kinder, Schwiegerkinder, Enkel und Urenkel an der Feier Theil. Nachdem das Jubelpaar, die ehrwürdige Greisin, geschmückt mit dem silbernen und goldenen Kranze, in welchen eiserne Blätter eingefügt waren, der Greis mit eben solchem Bouquet an der Brust, umgeben von ihren Kindern und Kindeskindern die Einsegnung (?) empfangen hatten, vereinigten sich alle Festtheilnehmer zu einem solennen Schmause. Unter der großen Anzahl der von auswärts eingegangenen Gratulationen - es waren allein circa 40 Depeschen — sind Me Glückwünsche des kaiserlichen Ehepaares hervorzuheben. Derjenige unseres Kaisers lautet: „Berlin, den 8. März 18/9. Es ist zur Kenntniß Seiner Majestät des Kaisers und Königs gelangt, daß Sie am 8. d. M. mit Ihrer Ehegattin das Fest Ihrer 70jährigen Hochzeit feiern werden. Ein so äußerst seltenes Familienfest, wie es nur sehr Wenigen beschieden ist, mögen Seine Majestät nicht vorübergehen lassen, ohne dem allgemein geachteten würdigen Jubelpaare Allerhöchstihre Theilnahme daran zu bezeigen. Ich bin daher beauftragt worden. Ihnen und Ihrer Ehegattin zu diesem frohen Tage Sr. Majestät beste Glückwünsche auszusprechen und dabei der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß sich der Jubelhochzeitstag für Sie im Kreise Ihrer Kinder und Kindeskinder zu einem recht heiteren, freudevollen gestalten, und daß Ihnen unter Gottes gnädigem Schutze auch ferner ein ruhiger, ungetrübter und glücklicher Lebensabend in treuer Gemeinschaft miteinander vergönnt sein werde. Es gereicht mir zur besonderen Ehre, mich des Allerhöchsten Befehls durch die Mitteilung zu entledigen. Der Geheime Cabinetsrath v. Wilmowski." Der Glückwunsch der Kaiserin lautet: „Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben Ihnen zu Ihrem morgigen Ehrentage das beifolgende Geschenk als Andenken zu bestimmen geruht. Im Allerhöchsten Aufträge der Cabinetsfecretär Ihrer Majestät der Kaiserin " Bei der Verlesung beider Schreiben erhoben sich sämmtliche Anwesenden und brachte Herr Eugen Asch aus Rummelsburg bei Berlin, ein Enkel des Jubelpaares, ein dreifaches Hoch auf das Kaiserpaar aus, in welches die Versammelten begeistert einstimmten. Das Geschenk der Kaiserin, ein prachtvolles Cabaret, rührte die alten Leute bis zu Thränen. Das Fest fand der großen Anzahl Theilnehmer halber auswärts statt und war es der betagten Jubelbraut möglich^ den kurzen Heimweg zu Fuß zu machen, während ihr langjähriger treuer Genosse von seinen Enkeln nach Haufe getragen wurde. Besonders ergreifend war der Abschied der Urenkel von dem greisen Paare, welches nun, nachdem sich diese wieder nach allen Richtungen zerstreut haben, wohl schwerlich dieselben so vollzählig wieder zu sehen bekommen wird. (Brl. Tgbl.) Rumänien. Bukarest 4. März. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird heute Nachmittags in beiden gesetzgebenden Körpern die erste Lesung des Beschlusses zur Einberufung der Revisions-Kammer behufs Abänderung der Verfassung stattsinden; denn gestern Abends hatten sich Kammer und Senat nach langen Debatten dahin geeinigt, die Motion des Senators Peter Carp anzunehmen, welche ganz einfach besagt: „Der Senat, beziehungsweise' die Kammer, erkennt die Nothwendigkeit, den Artikel 7 der Verfassung abzuändern." Die vorhergegangenen Debatten drehten sich übrigens nicht um die Frage, ob die Constituante einzuberufen sei oder nicht, denn über die Nothwendigkeit der Abänderung der Verfassung waren alle Senatoren und Deputirten einig. Ein Theil der Abgeordneten bestand jedoch darauf, ein Gesetz einzubringen, welches die Form bestimmen sollte, nach welcher die im Lande befindlichen Israeliten die politischen Rechte erhalten sollen. Mit einem solchen Gesetze würde den Rechten der Constituante vorgegriffen worden sein, und man kann es daher nur gutheißen, wenn die gesetzgebenden Körper die Motion Carp's acceptiren, welche es der Constituante überläßt, das Gesetz zu bestimmen, welches an die Stelle des Artikels 7 der Verfassung treten soll.

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