Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1879)
- Date
- 1879-03-12
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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982 Zeichnungen läßt sich jedoch Nachweise», daß sie seit ungefähr 400 Jahren dort ansässig sind. — Die daselbst wohnhaften Juden genossen unter den tatarischen Königen große Freiheiten und Privilegien, welche die in der Krim zerstreut umherwohnenden Glaubensgenossen veranlaßten, sich ebenfalls in dieser Stadt anzusiedeln. — Es sind noch Schutzbriefe aus jener Zeit erhalten, die in der That eine Liebe und Hochachtung für die Bekenner des Judenthums bekunden, daß sie, nicht nur im Vergleich mit der damaligen Kulturstufe, wohlthuend berühren. Dieselben sind auf Papier geschrieben, welches dicker ist als Pergament, und mit einem rothen und blauen königlichen Siegel versehen. Die Originale befinden sich noch heute in den Händen der Krimtschakcn und sind in tatarischer Sprache und Schrift geschrieben. Wir lassen hier einen solchen Schutzbrief in wörtlicher Uebersetzung folgen: „Gegeben von dem Könige Seli amet Gerei zu unserer Ehre und Herrlichkeit! Allen hohen Fürsten der Negierung zur Rechten und Linken, allen Stadtkommandanten und Dorfinhabern, allen Mufti's, Professoren, Kadi's, Bürgermeistern und heiligen Derwischen, allen Bibliothekaren und Ingenieuren, Schiffscapitänen und allen Würdenträgern unseres Reiches, und ebenso allen Einwohnern unseres Landes und den geehrten Eingeborenen rc., allen ertheile ich folgenden Befehl: Die Juden Elieser, Musmin, Jzchak, Mordechai, Jachu, Meier, Schelomoh, Aharon, Jachu II., Jzchak Krimm und Joseph, legten mir ihren Schutzbrief vor. der ihnen vom Chan ausgestellt worden war, sowie diejenige Schutzbriefe, welche ihnen gegeben worden waren von unseren Vätern und Großvätern, Dewelt Gexei Chan. Memet Gerei Chan, Hadsi Gerei Chan und von unseren bereits verstorbenen Verwandten, mit rothem und blauem Siegel, und verlangten nun auch von mir einen Schutzbrief. Ich habe auch meinerseits ihnen einen solchen mit Siegel versehenen Schutzbrief gegeben und befehle, daß von heute ab alle wissen sollen, daß die genannten Juden frei von allen Abgaben und staatlichen Dienstleistungen sein sollen. Es soll sich daher keiner erdreisten, ihre Pferde und Häuser fortzunehmen, auch nicht ihre Schafe zu schlachten und weder ihr stehendes noch ihr in der Scheune lagerndes Getreide wegzuneh^ men. Falls sie Sclaven, Pferde, Rinder, Schafe oder andere Waare über die Grenze unseres Landes bringen, darf ihnen kein Zoll dafür abgenommen werden. Falls sie. reisen oder sonst zum Ein- und Verkauf Seefahrten unternehmen, dürfen von ihnen nicht die Abgaben genommen werden, welche die übrigen Koufleute zu entrichten haben. Wenn sie ihr Vermögen theilen, darf von ihnen nicht der übliche Satz erhoben werden. Es darf ihnen überhaupt keinerlei Unrecht oder Gewalt geschehen, damit sie immer in Sorglosigkeit leben und zu Gott für unsere Väter beten. Sowohl sie als ihre Kinder und Kindeskinder bis ans Ende aller Zeiten sind frei von allen Steuern, welche das Volk dem König (Chan) zu leisten hat. Im Todesfall der Väter erben ihre Kinder diesen ihren Vätern gegebenen SÄutzbrief. Derselbe soll ihnen alle Zeit als Zeuge dienen, daß kein Mitglied unserer Familie, kein Fürst und edler Eingeborner, kein Adliger und Niemand von unseren Bediensteten sich unterfange, einen Vorwand zu suchen, um ihn anzufechten und aufznheben. daß vielmehr diesem Schutzbrief Glauben geschenkt werde. — Im Jahre 1003 der tatarischen Zählung am 1. des Monats Dsemafil Ewelia. Geschrieben in der Stadt Kazi-Sarai." Aus diesem und anderen für die Geschichte der Juden in der Krim sehr werthvollen Schriftstücke geht hinlänglich klar hervor, daß dieselben in so sorgloser Ruhe unter der Herrschaft der tatarischen Könige lebten, wie in unserer Zeit die Juden in Frankreich und England*). Allem Anschein nach, standen die Juden der Krim in hohem Ansehen und lebten in friedlicher Eintracht unter einander. Streit und Hader gab es bei ihnen nicht, wie sie noch heute in glücklichem Frieden Zusammenleben. Einer hilft dem Andern soweit er es nur vermag. Der Verfasser veröffentlicht eine Anzahl von Privatbriefcn, die, obwohl sie verschiedene Differenzen zum Gegenstand haben, dennoch einen solchen edlen Frieden athmen, datz sie in der That, trotz ihrer einfachen Darstellungsweise den Leser symphatisch berühren. (Fortsetzung folgt.) AeitungSnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Oberdorf im Ries (Württ.). dj? D’pDiyn DDJTDD DH13N T'ZW E'DEP OL'b Dr.CJ/ D’pDIj; *’rp "U3L7I -ij/p mcij □npnm. — d’übbtd 's p“v b'P3 starb hier R. Isaak Gutmann 8": in dem hohen Alter von 82 Jahren, dessen ganzes Leben eine Verwirklichung * ) Tiefe Parälelte ist insofern ungenau als in den genannten beiden rändern die Inden in Theorie und Praxis den übrigen Traalsangehörigen gleichgestellt sind. — Tie Inden der ,Hrhu aber waren nach obigem Briese, den übrigen Traatsangehörigen gegenüber sogar bevorzugt.