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Der Israelit · 1879-03-12 · Heft 11 (12.3.1879) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 11 (12.3.1879)
Date
1879-03-12
Page
– (sequence 5)
Language
German
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277 das Licht unserer oratorischen Titanenkräfte glänzend leuchteu zu lassen. Da nun die Lesung in öffentlicher Sitzung dreimal von je 15 zu 15 Tagen stattfinden muß, so wird die schon übermorgen zu Ende gehende ordentliche Session der Kammern verlängert werden. Dies die Procedur. Was das Wesen der Sache anbelangt, nämlich die Art und Weise, in welcher die Juden - Frage eigentlich ausgetragen werden wird, so läßt sich hierüber heute blos Folgendes sagen: In leitenden Kreisen ist man überzeugt, daß die in den künftigen Revisions - Kammern vertretene Nation sich aussprechen werde. Die Partei der Conservativen ist fest entschlossen, der Regierung in dieser Frage keine Opposition zu machen; weil sie eben die Ueberzeugung hegt, daß die Frage endlich einmal ausgetragen werden müsse, soll anders die internationale Stellung Rumäniens consolidirt werden. Die kleineren, politischen, fast durchwegs liberalen Parteigruppen, deren Anzahl eher im Wachsen als im Abnehmen begriffen ist, werden mehr oder weniger Opposition machen, je nachdem es Herrn Bratiano gelingen wird, mit denselben zu paktiren, weil viele jener Oppositionellen das rumänische Sprichwort: „Freundschaft ist Freundschaft, aber der Käse kostet Geld" zu ihrer Devise gemacht haben. Die Israeliten selbst sehen mit der größten Spannung der Entwicklung der Dinge entgegen. In tonangebenden israel. Kreisen hegt man vor gar keinem Auskunftsmittel größere Besorgniß, als daß die Gesetzgebung die in rumänischen einflußreichen Sphären beliebte Ansicht in positive Form bringen könnte, wonach sämmtlicbe Israeliten als Ausländer erklärt und verpflichtet werden sollen, im gesetzlich vorgezeichneten Wege, nämlich durch die Kammern, das rumänische Jndigenat zu erwerben. Andererseits schöpfen die Israeliten neuen Muth aus der, wie sie behaupten, constatirten Thatsache, daß, und zwar namentlich im Gebiete jenseits des Milkov (Moldau), > wo die jüdische Bevölkerung eine ungleich größere ist, als in der Walachai, sehr hervorragende und einflußreiche Mitglieder der rumänischen Gesellschaft sich dem israel. Elemente in nicht mißzuoerstehender Weise zu nähern begonnen haben, mit dem durchaus nicht verhehlten Bemerken, daß das Judenthum heute in Rumänien ein Factor sei, mit dem schon jetzt gerechnet werden müsse. Bukarest, 5. März. Nachdem sich Senat und Kammer über die Revision der Verfassung nach mehreren geheimen Verhandlungen ins Einvernehmen gesetzt und beschlossen hatten, daß nur der Artikel VH revidirt werden solle, fand heute in beide Kammern die erste Lesung statt. Der Antrag der Majorität der Senatskommission lautet: Auf Grund des Artikels 129 der Verfassung erklärt der Senat, daß es nothwendig sei, den Artikel VH der Verfaffung einer Revision zu unterziehen. Ein identischer Antrag wurde der Kammer vorgelegt. Sobald die Drucklegung des Berichts stattgefunden, wird die Bcrathung beginnen. Nach den Bestimmungen der Verfassung müssen dem definitiven Votum drei Lesungen in den Zwischenräumen von vierzehn Tagen vorausgehen. Bulgarien. Die „N. f. Pr." schreibt: Was die religiöse Gleichberechtigung betrifft, die durch Artikel 5 des Berliner Friedensvertrages dem künftigen Fürstenthum Bulgarien vorgeschrieben ward, so vermissen wir in der Verfassung klare und bestimmte Ausdrücke Überdieselbe. Es heißt wohl in Artikel 39: „Christen nichtorthodoxen Bekenntnisses und Nichtchristen genießen volle religiöse Freiheit", aber mit diesem Satze ist eigentlich nur die Toleranz, nicht die Gleichstellung anderer Culte ausgedrückt. Im Artikel 61, der kurz lautet: „Jeder bulgarische Unterthan kann im Civil- oder Militärdienste angestellt werden", fehlt der nothwendige Beisatz: „ohne Unterschied des Glaubens" umsomehr, als Artikel 36 das griechisch-orthodoxe Bekenntniß zur Staatsreligion des Fürstenthums erklärt und Artikel 125 die geistlichen Mitglieder der National- Versammlung von dem Eide auf die Verfassung entbindet. Wenn in der L-tylisirung der Verfassung ein Uebersehen unterlaufen ist, so wird die Constituante gut thun, es rasch zu berichtigen, denn so wie die betreffenden Artikel jetzt lauten, sind sie nicht unzweideutig. Die in Berlin versammelten Diplomaten haben vollständig eingesehen, daß jeder Versuch, die in Bulgarien zurückgebliebenen Mohamedaner zu unterdrücken oder auch nur zurückzusetzen. zu neuen Reibungen führen müsse, und angesichts der Proclamirung einer Staatsreligion, die sogar dem Fürsten vorgeschrieben wird, erweckt der Wortlaut der Bestimmungen über die Rechte der Nichtchristen begründetes Mißtrauen. Da die hundertsiebzig Artikel nach der Eröffnungsrede des Fürsten Dondukow-Korsakow nur das Gerippe einer Verfassung darstellen, so sollte es eine der ersten Sorgen der National-Versammlung sein, die Artikel 39 und 61 mit etwas blühendem Fleische zu umhüllen. Wie wichtig die Cultusfragen in Bulgarien sein und wie lebhaft sie das politische Gebiet berühren werden, darüber hat sich der russische Redacteur der Verfassung wohl selbst keiner Täuschung hingegeben. sonst hätte er nicht das Portefeuille des CultuS mit dem der auswärtigen Angelegenheiten vereinigt.

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