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Der Israelit · 1879-02-26 · Heft 9 (26.2.1879) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 9 (26.2.1879)
Date
1879-02-26
Page
– (sequence 8)
Language
German
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220 Juden Jofelin vor den gestrengen Herrn Bürgermeister zu führen gekommen sei. „Gehet hin", sagte Rabbi Joselmann, „und berichtet dem Herrn Bürgermeister, daß kein Mensch auf Erden, weder der regierende Herr Bürgermeister von Obern-Ehnheim, noch ein Fürst oder ein König mich in meiner Andacht stören soll. Kommet in zwei Stunden wieder, Kerkermeister, > dann bin ich bereit. Euch zu folgen." Als Rabbi Joselmann zwei Stunden nachher in das Zimmer des Bürgermeisters geführt wurde, fand er nicht diesen, sondern Herrn Sebastian Brand seiner wartend. „Herr Befehlshaber", redete der Straßburger Rechtsconsulent den Eintretenden an, „erlaubt mir, daß ich mich Euch vorstelle; ich bin ein Vetter des Bürgermeisters von Obern-Ehenheim und heiße Sebastian." „„Ah"", rief Rabbi Joselmann, „„so habe ich die unerwartete Ehre, den berühmten Dichter und Rechtsgelehrten, den Verfasser des Narrenschiffes zu sehen, der in so meisterhafter Weise die Narrheiten und Laster unsres Zeitalters gegeißelt hat, daß die Straßburger Prediger den Text zu ihren Predigten seinen Werken entlehnen!'" „Es freut mich, von Euch gekannt zu sein." „„Wer sollte den berühmten Rechtsconsulenten und Dichter nicht kennen. den des Kaisers Majestät zu Allerhöchstderen Rath und Pfalzgrafen*) ernannt hat."" „Herr Befehlshaber, ich bin Euretwegen von Straßburg hergekommen, um meinen Vetter zu veranlassen, Euch in Freiheit zu setzen, respective Eure Freisprechung und Rechtfertigung ins Werk zu setzen; denn es ist lächerlich und thöricht, Einen Mann, wie Ihr seid. der Wipperei anzuklagen. Mein Vetter ist bereit, meinem Rathe zu folgen, unter der Bedingung, daß Ihr Euch über das Geschehene nicht beim Kaiser beklagt." „„Gnädiger Herr, meioe Freisprechung und Rechtfertigung muß bedingungslos erfolgen, und ich bin es der Würde meines kaiserliches Amtes schuldig, die Bestrafung derer zu beantragen, welche ,'iese kaiserliche Würde nicht achteten."" „Lest dieses Document!" Rabbi Joselmann nahm das Schreiben des Kaisers und laS es; seine Knie begannen zu schlot- *) Palatino , ein litel, welcher vom .uaiser beu gekrümen Dichtem beigelcgk wurde. Lern, seine Hände zu zittern; erst, nachdem er zu Ende gelesen, athmete er auf. „„ES ist von anno sieben"", sagte er. „Aber noch in voller Kraft; der Bote des Kaisers ward von Räubern überfallen und beraubt. Erft gestern ist das Decret hierhergelangt. Mein Vetter hat das Recht, alle Juden von Obernäh**) sofort auszutreiben; er will sich dieses Rechtes begeben, wenn auch Ihr gelobt zu schweigen; ja, i er will die Zurücknahme des Decrets beRrwori ten, wenn Ihr dieserhalb beim Kaiser einkommen werdet." „„Ich werde schweigen."" „Schwört es!" „„Es bedarf meines Schwures nickt; ich halte stets mein Wort; übrigens ist heute Neujahrsfest, an dem zu schwören uns nicht gestattet ist"" j „Ihr seid ein ganzer Mann; ich vertraue! Eurem Worte. Ihr werdet sofort in Freiheit gesetzt werden." „„Zuvor habe ich noch eine Bitte."" „Ihr verlangt die Bestrafung des Denuncianten? Der kann seiner Strafe nicht entgehen." „„Nicht doch; ich erbitte vielmehr die Bej gnadigung des langen Dietrich von Kestenholz, der so reumüthig seine falsche Anklage wider-! rufen hat."" „Wo denkt Ihr hin! Der hat die Kirche bestohlen, den Opferstock erbrochen, der kann nicht begnadigt werden. Weil mir aber Euer Edelmuth sehr wohl gefallt, Herr Jofelin, will ich meinen Vetter bitten. Euch zu gestatten, dem langen Dietrich zur Flucht zu verhelfen. Ich gebe Euch zugleich mein Wort, daß Euch daraus keine Unannehmlichkeiten erwachsen solle." Noch an demselben Tage wurde in feierlicher, öffentlicher Nathssitzung der Jude Jofelin von Rosheim von der gegen ihn erhobenen Anklage frei- und losgesprochen, zugleich verfügt, daß der falsche Denunciant durch den Strang vom Leben zum Tode gebracht werden solle. Dieser aber hatte sich der gerechten Strafe entzogen; er hatte die Taufe angenommen und ein Asyl im Kloster gefunden. (Fortsetzung folgt.) **) Der volksthümliche Name für Ober-Ehnheim. Hierzu vier Beilagen. Verantwortliche Nedaction: Dr. Lehmann. — Verlag der Le Roux'schen Hofbuchhandlung. I. Botts leben's Buchdrulerei (Mainzer Anzeiger).

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