Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1879)
- Date
- 1879-02-12
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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171 welcher etwa Folgendes ausführte: Wiewohl in dem incriminirten Artikel nicht schlechtweg die Gesammtheit der jüdischen Referendarien angegriffen, sondern nur der Haupttroß derselben gezeichnet sei. deshalb auch ein Nebentroß nach Ansicht des Schreibers des Artikels wohl bestehen könnte, wären doch die 28 jüdischen Referendarien, welche den Strafantrag unterzeichnet hätten, zu demselben berechtigt gewesen, da nicht besonders auf das Vorhandensein eines guten Nebentrosses verwiesen sei auf welchen die Zeichnung, wie sie der qu. Artikel bringt, nicht anwendbar wäre. Auch wäre im Laufe des Artikels „Der jüdische Referendar" nur schlechtweg bezeichnet, ohne daß das Lobenswerthe an den nicht gemeinten jüdischen Referendarien besonders erwähnt wäre. Aus diesen Gründen würde das Antragsrecht der 28 jüdischen Referendare des hiesigen Appellationsgerichts hergeleitet. Wenn ein solches Antragsrecht für zulässig erklärt würde, konnte allerdings die Strafbarkeit des Artikels nach Form und Inhalt nicht wohl mehr in Frage kommen. Seitens des königl. Staatsanwalts wurde noch besonders hervorgehoben, daß der incrimivirte Artikel zwar nicht den inneren Frieden gefährde, aber derselbe würde auch nicht gefördert, vielmehr indirecten Weges staatliche Bestimmungen blosgestellt. Seiner Ansicht nach wäre es aber Pflicht der Presse, den inneren Frieden zu fördern und nicht, wie es von hochconservativer Seite namentlich auch geschehe, die Berjüdelung des Staatswesens aufzuziehen. In Anbetracht, daß der betreffende Artikel im Feuilleton der Zeitung stand, also in demjenigen Theile, welcher vornehmlich Unterhaltung der Leser bezwecke und in welchem dem Humor freies Walten bleiben müsse, beantragt die königliche Staatsanwaltschaft 200 M. und die betreffenden Nebenstrafen. Der Angeklagte bestritt zunächst das Antragsrecht der 28 Antragsteller, forderte auch nach Analogie des „Kladderadatsch" und der „Berliner Wespen" Straflosigkeit für seinen humoristisch-satyrischen Artikel, berief sich auch auf die außerordentlich zahlreichen Zustimmungserklärungen aus den höchsten Justizkreisen Preußens, von denen besonders ergötzlich die Mittheilung wirkte, daß ein Rechtsanwalt in Pommern bei ihm hundert Exemplare des Artikels bestellt habe, da er ganz Preußen „mit jüdischen Referendarien" überschütten wolle. — Der Gerichtshof war der Ansicht, daß, zumal da der betreffende Artikel den Aatz enthielt: „exeptio flrmat regulam^ die Gesammtheit der jüdischen Referendarien beleidigt, daher auch jeder Einzelne zum Strafantrag berechtigt sei, daß jedoch wegen der speciell christlich-katholischen Richtung der „Schlesischen Volks-Zeitung" und da der Artikel im Feuilleton gestanden habe, eine Geldstrafe von hundert Mark nebst den Nebenstrafen angemessen sei. Feuilleton. Jakobine. Ein Lebensbild. Von Iriedrich Watt. VII. Der Herr, der in dem Einspänner sich befand , hatte sie jedoch bemerkt. Er ließ halten, schwang sich aus dem Wagen und suchte das ohnmächtige Kind durch Reiben mit Schnei wieder zu erwecken. Es währte auch nicht lange, so schlug Jakobine die Augen auf und schaute verwirrt, halb erschrocken, halb verwundert in das Angesicht des Geistlichen, der sich so menschenfreundlich um sie bemühte. „Was ist Dir Kind? und wie fühlst Du Dich jetzt?" Jakobine suchte sich zu erheben, doch sie sank kraftlos zurück und kein Wort kam über ihre Lippen. „Armes Kind", sagte der Geistliche, indem er sie vorsichtig emporhob und zum Wagen trug. „Du scheinst ja vollständig erschöpft. Einstweilen kommst Du mit mir, in fünf Minuten sind wir in meiner Wohnung, da mußt Du Dich erholen und etwas Kräftigendes nehmen und dann werde ich schon dafür sorgen, daß Du gut nach Hause kommst." Jakobine ließ willig alles mit sich geschehen und lehnte zurück in die Wagenpolster. Die schaukelnde Bewegung auf der holperigen Chaussee brachten das junge Mädchen bald wieder vollends zur Besinnung. „Ach lassen Sie mich°hinaus", bat sie, „ich muß nach Hause; die Mutter wird sonst schelten." „Wo wohnst Du. denn, mein Kind?" „In der Stadt, in W.... das vorletzte Haus vor dem Thor." „Da kann ich Dich jetzt nicht hinauslassen, liebes Kind; bis zur Stadt ist es zu weit; Du mußt Dich zuvor erholen, Du könntest sonst auf's Neue ohnmächtig werden. Wie kommst Du denn so zeitig aus der Stadt hierher?" Jakobine theilte cs ihm in wenigen Worten mit. „Armes Kind", sprach mitleidig der Priester, „aber was hast Du denn an dem Äuge, es ist ja