Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1879)
- Date
- 1879-02-12
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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170 ihre Schuhe nicht ausziehen. So sitzen sie alle neben dem Thüreingang an einem Orte, den man „Aeltesten-Sitz" nennt. Will aber Jemand in die Synagoge eintreten, so muß er seine Schuhe ausziehen und sich zur Erde hinsetzen, denn es gibt dort weder Stuhl noch Bank oder Tisch und auch kein Almemmor. So bleibt die Synagoge menschenleer; nur die Knaben, welche an Sabbat und Festtag zum Beten kommen, betreten das Innere und setzen sich neben den Chasan auf die Erde. Die Haftarah, welche dem Meistbietenden verkauft wird, liest gewöhnlich ein Knabe. Am Sabbat lesen sie die Sidrah der betreffenden Woche aus einem gedruckten Chumesch vor, und wenn ein angesehener Fremder ihrer Secte zugegen ist, nehmen sie zu seiner Ehre eine Thorarolle heraus. Beim Gebete hält jeder Einzelne ein Gebetbuch in der Hand. Von der Tonkunst wissen sie gar nichts; sie habenZ für Sabbat und Festtag, für Trauer und Freude eine und dieselbe Melodie, welche sich niemals ändert. Einige von ihnen ziehen ein Arbah Kanfoth während des Gebetes an und legen es, wenn sie Weggehen, in ihr Gebetbuch. Ihre' Zizith sind dick wie Spagatfäden (’ny"p 'vm wn no)*), meistens von Seide, einer der Fäden ist immelblau, Tallesim nach der rabbinischen Vorchrift haben sie nicht. In der Sabbat- und Jom-Kippur-Nacht brenren sie in ihrer Synagoge keine Lichter und beten im Finstern. Der Rüsttag zum Versöhnungstag ist daher für den Vorbeter^ein schwieriger Tag, denn er muß bis dahin sämmtliche Gebete auswendig wissen. Sie beten das ganze Jahr hindurch zweimal täglich. Das Morgengebet beten sie frühzeitig, um 6 Uhr oder 7 Uhr, das Abendgebet mit Sonnenuntergang. An den Wochentagen aber kommt außer dem Chasan Niemand in die Synagoge.**) Nach dem Gebete wendet der Chasan sich der Gemeinde zu und spricht drei Mal; „Möge Euer Gebet angenommen werden," worauf die Gemeinde „Amen" antwortet. Es ist dies ein schöner Brauch, den sie aber auch von den Mohamedanern angenommen haben. In den von dem Verfasser erwähnten Städten herrscht in den Synagogen Ruhe, Anstand und eine dem Orte angemessene heilige Scheu erfüllt die Betenden, die Städte dagegen, deren karäische Einwohnerschaft sich schon zu den „Aufgeklärten" *) Anm. der Red.: In gan; Oesterreich nennt inan den Bindfaden chiordel, Schmu) „Spagal". **') An diese bequeme Einrichtung scheint noch keine Synode gedacht;u haben; das Neforiniudemhnin könnte von dem Karäerthum noch Manches lernen. rechnet, besitzen diese Pietät nicht. Ihnen ist der Anstand beim Gebete ein Gegenstand des Gespöttes, ihr Ehrgeiz läßt sie in Streit und Hader im Bethause anfangen, so daß sie von ihren eigenen Wortführern in ihren Schriften öffentlich dcßhalb angeklagt werden. Wenn ein Trauernder unter ihnen ist, so besucht ihn die ganze Gemeinde Morgens und Abends nach Beendigung des Gebetes. — An Festtagen machen Greise und Notablen dem Rabbiner ihre Aufwartung. Die Karäer der Krim errichten während des Sukkothfestes nur eine Hütte auf dem Synagogenhofe, es geht aber fast Niemand während des ganzen Festes hinein. Sie ist nur ein Aufenthalt für Ziegen oder ein Tummelplatz für ausgelassene Knaben. Die Wände der Sukkoh machen sie nicht wie bei uns üblich von Holz, sondern sie schlagen vier Pflöcke in den Boden und breiten eine linnene Decke darüber, wie die Tartaren und Kirgisen, wenn sie auf dem Felde lagern. Wenn sie Jemanden von den ihrigen zur Thora rufen, so beehren sie ihn mit so großen ungeheuerlichen Titeln und Ehrenbezeugungen, daß es geradezu das Ohr beleidigt. ,n:ojn ,tp»Bnn ,iprn ,ü^n ,^otpon ddpti noy’ .'oi ,D’Js «nwi “ipoi ,|omn,:injn ,bnjn lautet die Formel für einen aus ver allerniedrigften Volksschichte. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Breslait, 22. Januar. Vor der Deputation für Strafsachen an hiesigem Stadtgerichte erschien heute auf der Anklagebank der Redacteur der „Schl. Volksztg.", Herr Constantin Nowag; derselbe ist schon mehrfach wegen öffentlicher Beleidigung durch die Presse vorbestraft und hat sich auch heute wegen eines gleichen Vergehens zu vertheidigen. Die Verlesung der Anklage währte fast eine Viertelstunde; dieselbe ist erhoben auf Antrag von 28 Referendarien des Appellationsgerichts Breslau wegen des in Nr. 164 der „Schl. Volksztg." vom 21. Juli 1878 enthaltenen Artikels: „Der jüdische Referendar". Da der Angeklagte die volle Verantwortung für den Artikel übernahm, die Anklageschrift auch den Inhalt des incriminirten Artikels richtig wiedergab, wurde eine Beweisaufnahme überflüssig und die Verhandlung sofort mit dem Plaidoyer der königl. Staatsanwaltschaft, vertreten durch den Staatsanwalt Prof. Dr. Fuchs eröffnet,