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Der Israelit · 1879-02-12 · Heft 7 (12.2.1879) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 7 (12.2.1879)
Date
1879-02-12
Page
– (sequence 6)
Language
German
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166 vergönnt war, diesem tüchtigen DDn TD^n Worte der Anerkennung nachzurufen, sprach Herr S. Eisenmann als langjähriger Freund des Verstorbenen und als das älteste der am Grabe anwesenden Mitglieder der d"bh K-on, einige Worte des Abschieds, in welchen er ein vortrefstiches, zur Nachahmung aneiferndes Bild des frommen, gottesfürchtigen und tugendhaften Lebens des Abgeschiedenen, in dem sich DHDn m'p’OJi moy mm vereinigte, entwarf. n"3/'s£'<:"n. Frankreich. Paris Unter der Ueberschrift „Das Kadisch, der Retter einer Familie" erzählt Herr Benoit Levy im „Un. isr." nachstehende, wie er verbürgt, vollständig wahre Geschichte: Ein Mitglied eines der vielen in London existirenden Wohlthätigkeitsvereine starb mit Hinterlassung einer zahlreichen Familie, darunter fünf Knaben, die regelmäßig jeden Morgen in der Synagoge Kadisch sagten. Der Präsident des Vereins veranstaltete unter den Mitgliedern zu Gunsten der Wittwe und ihrer zahlreichen Familie eine Sammlung, wodurch man der Wittwe zunächst auf vier Jahre 2000 Fr. jährlich zu geben im Stande war. Der älteste der Knaben wurde von einem Börsenmakler als Ausläufer engagirt. Als solcher kam er jeden Tag zu einem berühmten Finanzier, um nach Ordres zu fragen, erhielt aber nie solche. Der Finanzmann verlor einen Sohn in der Blüthe seiner Jahre. Während der D'tc't’sr besuchte er regelmäßig den Gottesdienst in der Synagoge. Dort sieht er die oben bezeichneten Waisenknaben und erkennt den ältesten derselben. Er erkundigte sich bei demselben nach den Verhältnissen seiner Familie, und von diesemTag an erhielt derjungeMann zahlreiche Börsenaufträge. Als er im Stande war, seine Mutter und Geschwister zu ernähren, erklärte er dem Präsidenten des Vereins, nachdem er ihm den Dank seiner Familie ausgedrückt, daß er der bisher gewährten Unterstützung nicht mehr bedürfe, und nach nicht langer Zeit zahlte der junge Mann die bereits von seiner Familie empfangenen 1850 Fr. mit noch Hinzufügung eines Betrages aus seinem Eigenen an den Präsidenten zurück, und das vorhandene Geld wird nun auf andere wohlthätige Weise verwendet. Rußland. Petersburg, 17. Jan. Die „Now." bringen folgende Mittheilungen über die projectirte Erweiterung der Rechte der Juden in Rußland: Nachdem im Jahre 1872 eine besondere Kommission beim Ministerium des Innern gebildet war, welche sich mit der Judenfrage beschäftigen sollte, wurden die Glieder der Kommision Geheimräthe N. D. Mjatschkow und F G. Thörner durch Verfügung vom 18. Nov. 1872 beauftragt, eine Vorlage über die persönlichen, wie auch Standesrcchte, welche gegenwärtig den Juden zugestanden werden können, auszuarbeiten. Diese Vorlage ging der Kommission am 26. Jan. 1873 zu. Im verflossenen Jahre prüfte die Kommission nur den Theil der Vorlage, welcher mit einem Auftrag in Beziehung stand, der: der Minister des Innern vom Reichsrath empfangen hatte, und zwar nur die Rechte der Juden betraf, welche den Kursus höherer Lehranstalten beendet und medicinische Würden und Grade erhalten hatten. Die Kommission sprach sich in Uebereinstimmung mit der Vorlage dahin aus, daß es wünschcnswerth erscheine, die Juden, welche den Kursus höherer Lehranstalten absolvirt haben, möglichst gleichzustcllen und allen diesen den Eintritt in den Staatsdienst und den Aufenthalt in allen Gouvernements mit dem Recht zu gestatten, sich den Gemeinden außerhalb des Kouverncments, in welchem sie bisher wohnen dürfen, zuzählen zu lassen. Diese Rechte sollten jedoch nur den Juden gewährt werden, welche den vollständigen Kursus einer höheren Lehranstalt absolvirt haben, nicht aber denen, welche das betreffende Examen abgelegt, ohne den Kursus in einer Staats-Lehranstalt beendet zu haben. Ferner sollten diese Rechte den Juden vorenthalten bleiben, welche das Ingenieur-Institut der Wegekommunikation beendet haben, weil in letzter Zeit die Mehrzahl der Eisenbahn-Konzessionäre jüdischer Nationalität sind und die Zulassung von jüdischen Ingenieuren zur Bekleidung offizieller Aemter mit dem Recht des Staatsdienstes daher sehr wenig wünschenswertst erscheine. Was den Aufenthalt im ganzen Reich betrifft, läßt die Kommission den ungehinderten Aufenthalt solcher Personen, welche sich der Pharmacie widmen oder als Feldscherer und Hebammen ausbilden und später diesen Beruf practisch ausüben wollen, im ganzen Reich zu. Um aber zu bewirken, daß diese Personen sich wirklich mit diesen Fächern beschäftigen, schlägt die Kommission vor, festzusetzen, daß diese Personen außer einem Paß noch mit einem Zeugniß der Personen oder Anstalten versehen sein müssen, bei oder in denen sie ihre Studien in den genannten Fächern machen. Demgemäß sollen Pässe zum ungehinderten Aufenthalt im ganzen Reich nur Juden ertheilt werden, welche das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Kommission formulirte ihre Beschlüsse folgendermaßen: I. Juden, welche den Kursus absolvirt haben: 1. auf den Universitäten; 2. in dem St. Petersburg historischphilologischen Institut; 3. in dem historisch-philologischen Institut in Neshin; 4. im Lyceum des Zcsarewitsch Nikolai in Moskau; 5. im Demidow'schen Lyceum in Jarosslaw; 6. im Lasärow'schen Institut für orientalische Sprachen; 7. im landwirthschaftlichen Institut in Nowo-

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