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Der Israelit · 1879-02-12 · Heft 7 (12.2.1879) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 7 (12.2.1879)
Date
1879-02-12
Page
– (sequence 5)
Language
German
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165 Haupt nicht anzutreffen wäre, gleichwie dieselben so viele andere moralische Krankheiten erfreulicherweise von sich fernzuhalten wissen. Berlin^ 6. Febr. Um die große Ungleichheit der auf die Ferien der Volksschulen bezüglichen Bestimmungen in Bezug auf die Zeit und Dauer der Schulferien zu beseitigen, hat der Cultusminister dem Oberpräsidium eine Ferienordnung für die Volksschulen zugehen lassen. Die hauptsächlichsten Bestimmungen derselben sind folgende: Die gesammte Ferienzeit im Verlaufe eines Jahres wird auf 63 Tage festgesetzt mit Einschluß der in die Ferien fallenden Sonn- und Festtage (bezw. für jüdische Schulen: Sabbathe und jüdischen Festtage). Schulfrei, jedoch in die Ferienzeit nicht einzurechnen sind die außerhalb der Ferien fallenden allgemein kirchlichen (bez. jüdischen) Feiertage, der Geburtstag des Kaisers und der Sedantag. Dagegen sind rein örtliche Fest- und Feiertage aller Art, wie auch solche Wochentage, an denen in einzelnen Gegenden der Unterricht in Veranlassung des Gottesdienstes ausgesetzt wird, wie die Feiertage der Fastenzeit (bezw. in den jüdischen Schulen die Fast- und Halbfeiertage) auf obige 63 Tage anzurechnen. Beginnt der Unterricht wieder an einem Montage (bezw. in jüdischen Schulen an einem Sonntage), so ist der diesem vorhergehenden Sonntag (bezw. Sonnabend) nicht in die Ferienzeit einznrechnen Für Schulen in Städten kann die Ferienzeit auf 49 Tage jährlich beschränkt werden. Unterrichtsausfälle, welche in Folge von Beurlaubungen der Lehrer — behufs Theilnahme an Lehrerkonfercnzen, an Prüfungen, zu militärischen Zwecken und sonst — eintreten, werden bei Bestimmungen der Feriendauer nicht berücksichtigt. Die Ferien sind in der Regel so zu vertheilen, daß 1) auf dem Lande und in den Städten drei bis vier Wochen auf die drei kirchlichen Hauptfeste (bezw. in den jüdischen Schulen auf das Passah-, Wochen- und Laubhüttenfest), 2) die übrige Zeit der Ferien bei den Landschulen in die Erntezeit und bei den Stadtschulen in die Sommer- resp. Herbstzeit (bezw. in den jüdischen Schulen theils in die Sommer-, theils in die Winterzeit) fällt. An' dem Schulgelde darf dem Lehrer wegen der Ferien Nichts gekürzt werden. Die Ferien-Ordnung tritt mit dem 1. April 1879 in Kraft. — Hefter den Zeichenunterricht in der Volksschule, deffen Organisation vor einiger Zeit den Gegenstand von Berathungen im Unterrichtsministerium bildete, sollen demnächst neue Bestimmungen erlassen werden, welche den Beginn desselben für die unterste Klasse in Aussicht nehmen und eine einheitliche Unterrichtsmethode für denselben vorschreiben sollen. fttanffutt a M Daß in unserer np'.np — my — ein reges Leben von miay min onDn nH'LM fortwährend blüht, ist wohl allseits bekannt, ebenso ist es auch bekannt, daß gute Beispiele gleichgesinnte Gemüther stets erwärmen und zu gleicher That anspornen — exempla loquatur et docent — daher kann ich mir nicht versagen. Ihnen von einem kleinen Feste zu berichten, das in p.Yin niv'^ seine Wurzel und Entstehung gefunden. In dem Hause des Herrn S. Eisenmann, das stets eine Stätte von unon m^Dii rrray nun ist, versammelt sich allabendlich ein Kreis von Män nern, bei welchen tüchtige jüdische Gelehrsamkeit mit aufrichtiger 'n nfin» gepaart ist, um v'ny ymp mint» zu sein, wobei mehrere Stunden lang eifrig und ernstlichst — D’Dtp de6 — ü’pDis ü’D «idj D'Jnnxi O’Jiitffc-i D’tf-iscn gelernt wird. In voriger Woche wurde nun dortselbst ein ,-üid 'dd py Di’D gemacht und hatte Herr Eisenmann pvj bei dieser Gelegenheit eine Mahlzeit in seinem Hause veranstaltet. Bei dem an die ni'D-Feier sich anschließenden Festmahle, das lange bis nach Mitternacht dauerte, wechselten scharfsinnige und geistreiche Worte mm roPn nma mit sinnreichen Toasten in heiterster Weise ab. Frankfurt <*♦ M. Die fast gleichlautenden Bezeichnungen des Grünen Wegs und der Grünen Straße haben schon öfter zu Verwechslungen Anlaß gegeben. Der Magistrat sah sich daher auf Anregung der Baudeputation veranlaßt, den bisherigen Grünenweg — im Andenken an die durch die Arthur rmd Emil Königswarter'sche Unterrichts- und Studien-Stiftung, durch die Stiftung der Familie Königswarter und die Gründung des an dieser Straße belegenen Hospitals der israelitischen Gemeinde wohlverdiente Familie Königswarter — den Namen „Königswarter-Straße" beizulegen. Frankfurt a. M. Kaum sind einige Wochen verflossen, daß sich das Grab über die zwei in weitesten Kreisen bekannte Rabbiner Wetzlar und Dr. Frenkel geschlossen, und wir haben heute abermals über den Verlust eines echten nun p und 6rp D’Dttf zu berichten. Herr Abraham Ledermann ist nach langjährigem Leiden gestorben und am 7. dup begraben worden. Aus Kempten, das stets eine Ty □nsiDi □,DDn hn^d gewesen, gebürtig, kam er als Jüngling mit seinem Vater, der ebenfalls ein:6bid po^ gewesen, hierher, und durch Fleiß und Tüchtigkeit brachte er es bald dahin, sich hier ein eigenes Geschäft und Haus zu gründen. Seit seiner Niederlassung dahier Mitglied der d'bh enan war es Herr Le.'ermann P'a'r, welcher nach dem Ableben des Rabbi der 6ronD"» des Herrn Posen b'rr'r allabendlich vorlernte. Da es unserm hochverehrten Rabbiner aus Gesundheitsrücksichten nicht

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