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Der Israelit · 1879-02-05 · Heft 6 (5.2.1879) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 6 (5.2.1879)
Date
1879-02-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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140 Der Bürgermeister knirschte mit den Zähnen; aber er hob die Sitzung auf und ließ den Gefangenen in fein Thurmgemach zurückführen. Der Rabbiner von Obern-Ehenheim kam, um Rabbi Joselmann zu besuchen. „Gott sei gepriesen", sagte er, „daß ich Euch so ruhig und gefaßt finde." ..Und sollte ich es nicht sein?" fragte Rabdi Joselmann. „Ist nicht Alles, was Gott über uns verhängt, zum Guten? Hört, mein Freund, ich will Euch da eine schöne Erklärung geben über eine Stelle im Buche Jjob. Als jener fromme Dulder Alles verloren hatte, als er von schmerzlicher Krankheit befallen in seiner Frömmigkeit beharrt und seine Frau zurechtweist, da sagt er: „Sollen wir das Gute nur annehmen von Gott und das Schlimme nicht annehmen wollen?" Und die heilige Schrift bezeugt: Bei allem Diesem sündigte Jjob nicht mit seinen Lippen. Mein Stammvater Raschi bemerkt dazu: Mit seinen Lippen sündigte er nicht; aber in seinem Herzen. — Raschi hat schon das Recht, so zu erklären; denn, was wollte die heilige Schrift sonst damit sagen, daß sie hervorhebt: er sündigte nicht mit seinen Lippen. Wo aber finden wir es angedeuiet, daß Jjob in seinem Herzen gesündigt habe? — Vergleichen wir die vorhergehende Erzählung: Bote kömmt auf Bote, und sie alle melden Schreckensbotschaften. Da der arme Dulder Alles verloren, ruft er: der Allbarmherzige hat's gegeben, der Allbarmherzige hat's genommen, der Name des Allbarmherzigen' sei gepriesen. Das heißt: Selbst dann, wann Gott nimmt, ist er barmherzig, Midaß Horachamim. Und da bezeugt die heilige Schrift: bei allem Dem hat Jjob nicht gesündigt — gar nicht, nicht im Herzen, nicht mit den Lippen. Später aber, da die Krankheit seinen Körper verwüstet, da fragt Jjob: Sollen wir etwa von Gott nur das Gute, nicht aber das Schlimme annehmen? — Er bezeichnet also dasjenige, was von Gott kommt , als gut oder schlimm — und damit hat er schon in seinem Herzen gesündigt, denn der vollkommene Fromme, muß Alles. Alles, was von Gott kommt, als gut, als zu seinem Heile geschehen, betrachten. — O, wie danke ich dem Allgütigen, daß Er mir das hat zukommen lassen. Schon begann die allgemeine Verehrung, die man mir entgegenbrachte, mich zu verblenden, mich übermüthig zu machen; jetzt hat Gott mir gezeigt, wie wenig ich kann und vermag; denn Ihr wißt ja, Ln chowusch mattir eß azmo mibLß hooßurim, kein Gefangener kann sich selbst aus dem Gefängnisse befreien." „„Gott segne Euch;" sagte der Rabbi gerührt, „der Allbarmherzige wird Euch kein Haar krümmen lassen."" „Ich habe eine Bitte an Euch, Rabbi! Laßt eine Thora-Rolle hierherbringen, ich möchte während der hohen Festtage hier Minjan machen." „„Hier im Gefängnisse? Und das sagt Ihr, der Ihr stets und immer nach dem Mordechai zu entscheiden pflegt?""*) „Ah, Ihr meint den Mordechai am Ende des Ersten Perek von Rosch ha schonoh?" „„Die Stelle meine ich; dort ist es klar ausgesprochen, daß man wohl ein Schofar, aber nicht eine Sepher Thora zu den Gefangenen ins Gefängniß bringt."^. „Aber der Moroechai deutet selbst an, daß bei einem Odom chofchuw eine Ausnahme gemacht werden kann. Ihr wißt, Rabbi, ich bin weder stolz noch eingebildet; aber in diesem Falle möchte ich für einen Odom choschuw, für einen achtungswerthen Mann gelten. Außerdem führt der Hagohauß Oscheii zum ersten Perek von Brochauß den Or Serua an, der da der Ansicht jst, daß man zu einem Odom choschuw, der krank ist, eine Sepher Thauroh bringen darf. Da ich ritterlich Gefängniß habe und die Sepher Thauroh hier einen passenden Ort findet,' an welchem man sie angemessen verwahren kann, so glaube ich in dieser Beziehung nicht schlimmer daran zu sein als der Kranke." „„Wenn Ihr nicht als Odom choschuw betrachtet werden solltet, so gäbe es überhaupt einen solchen nicht. Ich will die'Thora-Rolle herbringen lassen und Minjan bestellen."" (Fortsetzung folgt.) * i Rabbenn Mordechai, einer der bedeutendsten Lehrer Israels, ein Schüler des Rabbenn Meir von Rothenburg, hat die Entscheidungen der deutschen Gesetzeslehrer zusammengestellt. Die von ihm vorgebrachten Lehrmeinungen und Grundsätze sind meistens als gilsige Nornr in den Schnlchan Aruch übergegangen. — Rabbenn Jakob, der Sohn Rabbi Joselmanns. berichtet, daß sein Later in den meisten casnistischen Fragen nach dem ..Mordechai" entschied. — In der Zeit, in welche unsre Erzählung fällt, existirte der Schulchan Llruch noch nicht, der erst um ein halbes Jahrhundert später von Rabbenn Joseph Karo edirt wurde. — Hierzu drei Beilagen. Verantwortliche Redaction: Dr. Lehmann. — Perlag der Le Roux'schen Hosbuchhandlung. I. GottSleSen'r BuchdrrrSerei (Mainzer Anzeiger).

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