Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1879)
- Date
- 1879-01-22
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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78 lenlassen des Artikels 7 der Verfassung und dieModifizirung des Artikels 8 dcs bürgerlichen Gesetzbuches, im Auslande den wenigsten Beifall gefunden habe, so bleibt es doch nicht minder wahr, daß man dies mehr sagt, als wirklich glaube; ja, daß man sogar auch überzeugt ist, das Land sei von den ernstesten Gefahren bedroht, wenn der die Juden betreffende Punkt des Berliner Vertrages nicht buchstäblich ausgeführt werden sollte. Die Enthüllungen, die neuerer Zeit über gewisse Anträge des Grafen Schuwalow in Pest hicrhier drangen, haben die schwersten Besorgnisse hervorgerufen. Gebe es eine leichtere Handhabe für Rußland, feine vom Grafen Schuwalow in Pest angedeuteten Tendenzen dem jungen Staate Rumäniän gegenüber zu realisiren, als die nicht vollständig gelöste rumänische Judenfrage? Und doch, saat man hier, wie schwer, um nicht zu sagen: „unmöglich", ist eine solche Lösung, wie man in Berlin sie den Rumänen vorgeschrieben hat. Schwer und beinahe unmöglich bei dem Umstande, in welchen! besonders in der Moldau ein überwiegend großer Theil der aus Galizien und aus Rußland schaarcnweise eingewandertcn Juden noch heute sich befindet. Solchen Elementen mit einem Federzuge die sämmtlichen politischen Rechte des mit den liberalsten Institutionen der Welt ausgerüsteten Rumäniens geben, betrachtet man in hiesigen maßgebenden Sphären als eine Unmöglichkeit und diese Unmöglichkeit klar und eingehend bargiiftcll cn und den Kabineten in Europa zu beweisen, daß nur ein stufenweiscs Heranziehen dcs israelitischen Elementes, nur das langsam und bloS nach und nach sich vollziehende Aussaugen desselben in den Körper des jungen Staates der Modus sein könne, in welchem die Sache resolvirt zu werden vermag: diese Darlegung so'.'., wie in bestoricntirtcn Kreisen behauptet wird, den Kern der Mission, Rosetti's bilden. Hoffentlich hat er keinen Erfolg Die jüngst gebrachte Nachricht, daß die deutsche Regierung, nachdem die Lösung der rumänschen Judensrage gesichert zu sein scheine, sich entschlossen habe, den Geheimen Legamationsrath von Jasmund als Gesandten in Bukarest zu accreditiren, wird eben heute vom hochoffiziösen „Nomanuel" als eine „mit aller Reserve" aufzunehmende bezeichnet. — Der noch im Monate Mai mit der Schweiz abgeschlossene Handelsvertrag ist nunmehr durch das Votum der Kammer und die Sanktion der Krone perfekt geworden und wurde heute offiziell promulgirt. Frankreich. Paris, 4. Januar. Die Hinterlassenschaft eines Börsenmillionärs, dessen Name in den Kreisen der internationalen Spekulation einen guten Klang hatte, bildet den Gegenstand eines interessantem Processes, welcher nach mehr als zweijähriger Dauer jetzt vor dem Pariser Civilgericht in I erster Instanz zum Austrag gelangt. Moritz Karfunkel, ein isr. Russe, der sich in seiner Heimath > mit Branntweinhandel und als Posthalter ein Ber- | mögen erworben hakte, war Anfang der fünfziger i Jahre nach Paris gekommen, ließ sich hier naturalisiren, gewann an der Börse bedeutende Summen und hinterließ, als er im Jahre 1875 in Teplitz verstarb, ein auf mindestens 4 Millionen Francs geschätztes Vermögen. In seinem schon aus dem Jahre 1853 datirenden Testament hatte Karfunkel diesen seinen Nachlaß zwischen seiner Wittwe, Rosalie geb. Louri. seiner Tochter aus erster Ehe, Frau Rebekka Rabinowitsch, und seiner Adoptiv- Tochter Frau Wouytsch, der Gattin eines russischen Generals außer Diensten, getheilt. Zwischen diesen Erben entspannen sich sogleich Streitigkeiten. Die Wittwe behauptete, daß Frau Rabinowitsch kein rechtmäßiges Kind des Erblassers und also nicht erbfähig sei; Frau Rabinowitsch wiederum erklärte, die Adoption der Frau Wouytsch sei ungiltig, da man in Rußland ebenso wenig, als in Frankreich, zu einer Adoption schreiten kann, wenn man selbst aus einer früheren Ehe ein Kind besitzt. Alles hängt also von der Frage ab, ob die erste Ehe Karfunkels eine legitime gewesen ist. Er harte im Jahre 1818 in dem Städtchen Slusk, Gouvernement Minsk, eine Frau Tauba-Khavo j nach jüdischem Ritus geheirathet. Er war damals 28 Jahre alt und Hausknecht in dem Wirthshause seiner Schwester. Bald darauf zog er mit seiner Frau nach Rogast-Chewo, wo ihm 1*20 eine Tochter, Rebekka, die jetzige Frau Rabinowitsch, geboren wurde. Im Jahre 1815 ließ er sich scheiden und heirathete etwas später in Mitau ein Fräulein Rosalie Louri; dann kehrte er nach Rogast-Chewo zurück, um dort eine Posthalterei zu : übernehmen und ließ die junge Rebekka bei ihrem Großvater. Mit dem Erwerb wuchs ihm auch der Ehrgeiz und er beschloß eines Tages nach Petersburg zu gehen, :in dort die Geschäfte im Großen zu betreiben. Da ihm seine Religion dabei hinderlich gewesen wäre, trat er zum Christen- :hum über und adoptirte nun im Jahre 1843 Frl.! Paulsire Louri, die Schwester seiner zweiten Frau, j die sich später mit dem General Wouytsch ver- > heirathete. Endlich zog er nach Paris, wo er! aus dem Fuße eiues großes Finanziers lebte, in I der Stadt ein glänzendes Hotel in der Avenue Josephine und in Auteuil eine nicht minder prachtvolle Vllla bewohnte, bis er auf einer Badereise in Teplitz verstarb. Die Wittwe beruft sich, um die legitime Geburt der Frau Rabinowitsch zu bestreiten, auf den Erblasser selbst, der bei der Adoption der Frau Wouytsch erklärt hatte, daß er fein rechtmäßiges Kind besitze. Dagegen bringt