Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1879)
- Date
- 1879-01-08
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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30 ttottwen, jedoch nicht ohne eine wesentliche Aenderung, die sowohl ihrer Natür wegen, als auch deshalb Aufsehen erregt hat, weil dieselbe von der im Senate in einer verschwindend kleinen Zahl vertretenen „Moldauer freien unabhängigen Fraktion" beantragt worden ist. Bekanntlich wird in den Entwürfen der Thron-Adresse beider Kammern die „Judenfrage" ganz besonders betont und der Krone die Versicherung gegeben, daß Art. 7 der Verfassung, welcher Nicht-Christen von dem Genüsse der bürgerlichen Rechte auSschli ßt, auS der Verfassung verschwinden solle, um den Mächten zu beweisen, daß Rumänien den Bestimmungen deS Berliner Tractates in jeder Beziehung sich füge. Im Projekte des Senates war diese Versicherung in sehr affirmativer Weise ausgedrückt worden, während der Entwurf der Kammer in dieser Richtung hin mehr allgemein und weniger positiv, als der des Senates gehalten war. Nun hat der Senat vorgestern Abends über Antrag des Moldauer Fraktions-Mitgliedes Voinow, den in seinem Adressenentwurfe enthaltenen oberwähnten Passus gestrichen und denselben mit der Erklärung deS Adreßentwurfes der Deputirtenkammer ersetzt, um, wie der Antragsteller ausführte, Europa zu zeigen, daß die beiden Kammern in dieser großen Frage in vollständigster Uebereinstimmung sich befinden. Dieses Votum des Senates hat großes Aufsehen erregt, um so mehr, als man in bestorientirten Sphären nunmehr überzeugt ist, daß die mit sehr geringen Ausnahmen von der ganzen Kammer getheilte Ansicht über das „Wie?" der Lösung der Judenfrage auch im Senate bereits festen Fuß gefaßt habe. Eine Gruppe von sieben Deputirten, von welchen zwei der Moldauer Fraktion, die anderen fünf der Partei der vorgeschrittensten Nationalliberalen angehören, hat nämlich kraft des der Kammer Anstehenden Rechtes der Initiative einen Gesetzentwurf beim Bureau der Kammer deponirt, der in der harmlosesten Form an und für sich nichts anderes enthält, als — die Lösung der Judenfrage. Dieser Entwurf lautet wörtlich also: „Alinea 1 und 2 deS Artikels 8 deS bürgerlichen Gesetzbuches wird wie folgt modificirt: „Jedes in Rumänien geborene und bis zu seiner Großjährigkeit hier erzogene Individuum, welches sich niemals irgend einer fremden Protektion erfreut hat, kann im Laufe eines Jahres nach erreichter Großjährigkeit, ohne anderes Stagium oder ohne irgend sonst eine Bedingung erfüllen zu müssen, das rumänische Bürgerrecht verlangen, welches dasielbe nicht anders erlangt, als durch ein Votum der gesetzgebenden Kammern." Die oben angeführten zwei Alineas des Artikels 8 des bürgerlichen Gesetzbuches enthalten die Bestimmung, daß jeder von Ausländern hier in Rumänien geborene Individuum ein Jahr nach erreichter Großjährigkeit durch seine einfache Erklärung: „Rumäne werden zu wollen", dasJndigenat erlangen kann, ohne noch einer Votums der Kammern zu bedürfen, während durch die jetzt beantragte Modifizirung die individuelle Anerkennung eines jeden Einzelnen durch die gesetzgebenden Körper erfolgen muß. Da nun diese letzteren das souveräne Recht besitzen, über jedes Jndigenatsgesuch, ohne Angabe der Gründe, gewährend oder abschlägig zu entscheiden, so liegt angesichts der heutigen Situation die Bedeutung des in Rede stehenden Gesetzentwurfes auf der Hand, und bedarf durchaus keiner näheren Beleuchtung. Man ist überzeugt, daß jener Entwurf noch im Laufe dieser Session von beiden Häusern angenommen werden wird. Auch glaubt man auf Grund der allgemeinen Sachlage jetzt schon bestimmen zu können, wie die Modificirung des so viel besprochenen Artikels 7 der Verfassung eigentlich sich vollziehen werden. Die Revisionskammera werden nämlich einfach jenen Artikel, als mit dem heutigen Zeitgeiste nicht mehr vereinbar, als aufgehoben erklären. Wie an leitender Stelle versichert wird, werden die derzeit tagenden Kammern am 15./17. Februar kommenden Jahres aufgelöst; am 15 /27. April werden die Wahlen für die Revisionskammern stattfinden und diese letzteren am 15/27. Mai zusammentreten. Bukarest Die Zeitschrift „Hajoez" berichtet, daß der rumänische Minister Herr Cagalnischeavu den Juden seines Gutes ein sehr kostbares min ">bd schenkte, damit es dem dort errichteten Betlocale einverleibt werde. Diese Thorarolle stammt aus Philippopel, war Eigenthum des großen jüdischen Gelehrten Rab. Josef Caro und ist von dortigen Israeliten derart hochgehalten worden, daß förmliche Wallfahrten unternommen wurden, um zur Borlesun'g dieser Thvrarolle gerufen zu sein. Der Minister refüsirte 300 Du?., den Preis, welchen man für diese heilige Antiquität zahlen wollte. Feuilleton. Aaböi Ioselmann von Uosheim. Eine historische Erzählung. XXV. Als der Bürgermeister seine Unterredung mit Rabbi Ioselmann beendet hatte, war die Gerichts-