Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1879)
- Date
- 1879-01-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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paischen Großmächte gerichtet. Nicht deßhalb. weil zu den hervorragendsten Männern derselben ein j Mann aus jüdischem Stamme gehörte, nicht deßhalb, weil diesem als Jude geborenem Manne (Lord BeaconSsield) ein entscheidender Einfluß inne-! wohnte, auch nicht deßhalb, weil unter den jüngern der an den Berathungen des CongresseS Theil nehmenden Rathen sich ein glaubenstreuer Jude befand (Ludwig von Dozy, der Secretär Andrassy's), sondern weil das Schicksal vieler gedrückter und verfolgter Glaubensgenossen im Sinne der Menschlichkeit und Freiheit entschieden werden sollte — und es geschah fr: für die Juden in Rumänien, Serbien u. Bulgarien wurde die volle staatliche und bürgerliche Gleichberechtigung beschlossen und wird auch unter göttlichem Beistände zur Ausführung gelangen. Es muß besonders hervorgehoben werden, daß es sich hiebei Seitens des Congresses nicht um einen Gnadenact handelte, sondern daß es ein vollständiger Sieg der Ideen der Humanität und Gewissensfreiheit war, der sich bei den Verhandlungen und Beschlüssen auf das Glänzendste documentirte. Dank sei dem allgütigen Gott, der diese erhabenen Ideen hat zur Herrschaft gelangen lassen. Möchten doch unsre Brüder und Schwestern auf dem weiten Erdenrunde dem himmlischen Weltenlenter ihre Dankbarkeit dadurch beweisen, daß sie im Sonnenscheine der Freiheit sich die großen Schätze bewahren, die unsre Boreltern in Druck und Elend als ihr höchstes Gut betrachteten: die Treue für Gott und Seine heiligen Gebote! Der Medergang d es Aeformjudenthums. v. Nachdem wir in dem vorhergehenden Capitel nachgewiesen haben, wie schwankend und haltlos das Fundament ist auf welchem das Adler'- fche Kartenhaus sich erhebt, ist der Nachweis den einzelnen Schnitzern, Verdrehungen und sonstigen Zeichen von Ignoranz nur von untergeordnetem, fast komischem Interesse. Beginnen wir unsere Blumenlese mit einem Beispiel. in welchem die Blüthe des Unsinns jedem denkenden Leser sofort entgegentritt, wenn er auch kein Fachgelehrter ist. „Die geschriebene Lehre Moses", heißt eS „auf S. 10, war und sollte für alle Zeiten „gleichsam das Grundbuch oder die Religions- „Verfasfung fein für das jüdische Volk. Auslegungen und spätere von den jedesmalige» „Religionsbehörden ausgegangenen Bestimmungen „und Anordnungen sollten durch das lebendige j „Wort, als Lehren dieser Zeit, nur für die,e I „feststehend sein, in jeder späteren, wenn erfor- > „derlich, von der zuständigen Behörde wieder? „aufgehoben werden können." Citirt wird dazu: nna nna nns’ Maimonid. Hilchoth Mamrim. Also, in verständliches Deutsch übertragen, heißt das: die Lehre Mosts ist richtig die Religionsverfassung für das jüdische Volk, aber die Auslegung dieses Gesetzes, die kann zu jeder Zeit wieder aufgehoben werden! Was würde man nun zu einem solchen Nonsens sagen, wenn man ihn auf ein menschliches, staatliches Gesetz anwenden, wenn man behaupten wollte, das Gesetz selbst hat verbindliche Kraft, aber seine Auslegung sei der Willkür der jeweiligen Behörden überlassen, und wechsele, wie das Wetter wechselt! Ein Gesetz ohne Auslegung ist gar kein Gesetz, und nun soll Gottes Gesetz von der Auslegung des Gesetzes getrennt werden, jenes soll verbindlich sein, wenn man diese unseren Reformrabbinen als Domäne überläßt. — Was das Citat vE2O nna nns^ nna hier anders sein kann, als Sand in die Augen des unkundigen Lesers, ist schwer zu begreifen. Unwillkürlich erinnert dieses Citat in dieser Anwendung an das Bonmot nns> 01 “IO V'X. Für diese Reformjudenweisheit aber gar die Hilchoth Momrim des Rambam anführen, das ist eine Täuschung, deren volle Größe ebenfalls jeder Unkundige ermessen kann, wenn er nur erfährt, daß die Hilchoth Mamrim auf folgende Weise beginnen : „I. Der große Gerichtshof in Jerusalem, bildet die Grundlage, auf welcher die mündlich überlieferte Thora ruht, seine Mitglieder sind die Säulen, welche die Gesetzentscheidung tragen, von ihnen geht Gesetz und Recht aus für ganz Israel, auf sie stützt sich die Thora, wenn sie als göttliches Gebot vorschreibt: Nach dem Ausspruch der Thora, die sie Dich lehren werden, handele; und wer an unseren Lehrer Moscheh und an jeine Thora glaubt ist verpflichtet, die Ausübung des Gesetzes auf fte zu stützen, und sich an ihnen zu halten. 11. Wer nach ihren Entscheidungen nicht handelt, hat das Verbot der Thora übertreten: Weiche nicht ab von jedem Wort, das sie Dir verkünden weder rechts noch links u. s. w. u. s. w. Die Probe genügt, um auch den Unkundigsten zu überzeugen, wem die Hilchoth Mamrim des MaimonideS die Berechtigung zur Auslegung des Gesetzes zusprechen, und wie Rambam eben nicht Rambam sein, sondern etwas von dem Metier eines