Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1878)
- Date
- 1878-12-25
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1285 „Möge es Gottes Wille sein, daß die Furcht vor ihm Euch so beherrsche, wie die Furcht vor Menschen!" Daß dieser Segen unseren Reformrabbinen gänzlich abgeht, das ist der Grund all des Unsesegens, den sie gestiftet haben. Hätten sie vor dem Gesetze Gottes nur die halbe Achtung » die sie vor menschlichen Satzungen und Gesetzen haben, dann würden sie mehr bescheiden und weniger anmaßend an dasselbe herantreten. Dann würden sie, wenn von unserer min die Nede ist, nicht mehr von den „Lehren des Judenthums", sondern v"on dem Gesetze Gottes sprechen; dann würde ihnen vielleicht eine Ahnung davon aufgehen, wie sie Zr-eck und Wesen unserer ganzen 'mm schon entstellt oder doch wenigstens abgeschwächt haben, wenn sie sie eine Lehre nennen. Eine Lehre kann nur wünschen, aber nicht befehlen , die Befolgung einer Lehre hängt lediglich von dem guten Willen des zu Belehrenden ab, denn eine Lehre anzunehmen oder abzuweisen, steht aber jedem Einzelnen frei. Wenn daher unsere min nichts weiter als dasjenige wäre, was sie gedankenlos so oft genannt wirb, eine Lehre, dann wäre ihre Anerkennung oder Verwerfung von dem jeweiligen Belieben kurzsichtiger Sterblichen so abhängig, wie es die Herren Reformrabbiner gerne möchten, wenn nicht etwa eine Lehre Gottes, mit Rücksicht auf den Lehrer, auf etwas mehr guten Willen rechnen darf. Unsere min ist aber nicht nur Lehre, sie ist Gesetz, in des Wortes ausgeprägtester Bedeutung; ist Gesetz von demselben Herrn und Meister, der auch der ganzen uns umgebenden Natur ihre Gesetze vorgeschrieben hat, ist Gesetz, dessen Annahme oder Nichtannahme nicht von unserem guten Willen abhängt, ist Gesetz, das bei seinem Inkrafttreten mit einer alle Zeiten überdauernden Verbindlichkeitskraft ausgesjattet wurde, das uns zwar unbequem, lästig, beschwerlich fallen kann, das aber trotzdem nicht aushört, solange verbindliches Gesetz zu sein, als es Gott, der es gegeben, nicht gefällt, uns ebenso klar und unzweideutig davon zu dispensiren, wie er uns für alle Zeiten einstweilen dazu verpflichtet hat. So lange daher unsere Reformrabbiner sich nicht als Stellvertreter Gottes auf Erden legitimiren können, so lange ist Reform des göttlichen Gesetzes Rebellion gegen dieses Gesetz. die sich Niemand auch nur gegen ein menschliches Gesetz erlauben darf. Man braucht sich das nur an irgend einem concreten Beispiel aus der modernen Legislatur klar zu machen. Man kann z. B. über das Socialistevgesetz — von einer Socialistenlehre ist dabei nirgends die Rede — verschiedener Meinung sein. Diese verschiedenen Meinungen können sich, wenn die gesetz-! gebenden Faktoren zur Schaffung eines solchen Gesetzes zusammentreten, äußern. Bei der Serathung eines solchen Gesetzes kann Ansicht gegen Ansicht stehen, jede hat ihre Berechtignng, falls sie ehrlich und sachlich begründet ist. Sobald aber das Gesetz durch Majoritätsbeschluß angenommen, und mit gesetzlicher Kraft ausgestattet ist, dann hat sich die dissentirende Minorität zu fügen, dann gibt es keine Ansicht gegen Ansicht mehr, dann ist es die Einzel-Ansicht, die sich gegen die Majestät des Gesetzes erhebt, und die deßhalb zur Verantwortung gezogen wird. Und 'bei unserem heiligen Gottesgefetz sollte es anders sein? Nur Unwissenheit oder Unehrlichkeit kann z. B. fragen: Warum finden w r im talmudischen Schriftthum unzählige Meinungsverschiedenheiten über verboten und erlaubt, über rein und unrein, ohne daß der Vertreter der einen Meinung den der anderen verketzert hat, und warum schreien die Stabilen Zeter und Mordio, wenn nur irgend ein beseitigt werden soll? Warum? In unserem talmudischen Schriftthum handelte es sich ja eben darum, die flüssige mündliche Ueberlieferung zum Ausdruck kommen zu lassen, um dann nach den festgesetzten gesetzlichen Normen die Entscheidung festzustellen. Heute, wo diese Entscheidung aber endgiltig getroffen ist. handelt es sich um ein Gesetz, dem sich die einzelne Ansicht, und wenn sie so gründlich und gediegen wäre, wie sie haltlos und leichtfertig ist, widerspruchlos zu füten hat. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Mainz, 19. December. Wir werden um die Aufnahme der nachstehenden Erklärung ersucht: Geehrter Herr Redacteur! In Nr. 47 Ihres gesch. Blattes heißt esu. A. von mir: „vr. Schreiber. der schon 'n verschiedenen Schriften gegen das Judenthum zu Felde zog. Diese Behauptung ist unrichtig, da ich namentlich in meinem Werke. „Die Prinzipien des Judenthums zur Abwehr*) der neueren judenfeindlichen Angriffe," sowie ' in meinem „Offenen Sendschreiben**) gegen den ge- *) Leipzig 1877. **) Königsberg 1877.