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Der Israelit · 1878-12-25 · Heft 52 (25.12.1878) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 52 (25.12.1878)
Date
1878-12-25
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1280 waren. Dieses Commnniquv veranlaßt den ^Elle» nör" heute zu einem Ausfälle, den wir ohneweiters ignoriren würden, wenn er sich lediglich auf die Personen der präsumtiven Directoren beziehen Würde. In dieser Beziehung kann jedes Blatt seine Meinung haben und es steht ihm selbstverständlich frei, dieselbe in einer ihm passend scheinenden Form zum Ausdruck zu bringen; allein „Ellenör" geht weiter; er sagt: „Wir halten den größten Theil der genannten Herren nicht für geeignet, daß sie bei der Leitung dieses wichtigsten Credit-JnstituteS auch nur zur Sprache kommen können, wenn man dieses Institut nicht von vornherein zu einem confessionellen machen, davon das ungarische Element gänzlich ausschließen und die Bank für das Land ganz und gar absperren will. Wir reden offen; die in der veröffentlichten Liste genannten Persönlichkeiten sind mit Ausnahme des Herrn Strobentz durchaus Israeliten, und eine solch schreiende Exclusivität können wir weder für m.otivirt noch für zulässig erachten." Das ist allerdings eine Sprache, die jeden gebildeten Menschen, ob er nun Jude sei oder nicht, empören muß, allein selbst diese Expektoration an und für sich würden wir nicht weiter beachtet haben, denn es gehört bekanntlich zu den fixen Ideen des „Ellrnör", bei jeder Gelegenheit Judenthum und Ungarthum als Gegensätze darzustellen und wenn dann vollends bei einem Geld-Institute derlei confessionelle und nationale Motive in den Vordergrund gestellt werden, so ist das ein Verfahren, welches nur für Denjenigen beschämend ist, von dem es ausgeht, das sich aber so sehr von selber richtet, daß heutezutage jedes ernste Wort dagegen überstüssig erscheint. Nur weil „Ellenör" in weiten Kreisen — ob mit Recht oder Unrecht wissen wir nicht — für ein der Regierung nahestehendes Blatt gilt, ist die Befürchtung nicht ausgeschlossen, daß derlei Expektorationen in diesem Blatte und namentlich in einem Augenblick, wo Ungarn mehr denn je auf die Unterstützung des europäischen CapitalS angewiesen ist, den Credit des Landes schädigen und die Aufbringung der wahrlich nicht geringen Summen, deren wir bedürfen, erschweren könnte. Allein andererseits dürfte eben diese Erwägung genügen, um jeden vernünftigen Menschen , zu überzeugen, daß die Regierung mit den angeführten Anschaunngen des „Ellenör" schlechterdings nichts zu schaffen hat. Wir können jedoch zum Ueberstuß über Ermächtigung von kompetentester Seite positiv versichern, daß diese Ansichten von der Regierung entschieden mißbilligt werden, und „Ellenör" erweist der letztern einen sehr schlechten Dienst, wenn er die Judenhetze, die unter allen Umständen verwerflich wäre, in dieser kritischen Zeit zu erneuern für gut findet. Rumänien. Bukarest. 20. Decbr. Die Deputirtenkammer hat mit 75 gegen 1 Stimme die Adresse angenommen; dieselbe läßt sich über die Abänderung des Artikels 7 der Verfassung, welcher Ausländer' nichtchristOcher Confession hinderte, die Rechte ru, manischer Staatsbürger zu erlangen, folgendermaßen aus: da sich Rumänien heute in wohldefinirter politischer Stelluna befindet, so glauben wir, daß diese einschränkende Bestimmung aus der Verfassung verschwinden könne. Holland. Leewardeu, 20. Dec. Zur Berichtigung des in Ihrem geschätzten Blatte vom 4. d. M. der „N. Fr. Pr." entnommenen Berichtes aus Holland möge das Folgende dienen: 1. Es aibt in Eindhoven keinen Rabbiner, die Stadt Eindhoven gehört unter Has Nabbinat von Herzogenbusch (Provinz Nordbrabant). 2. Bei der Regierung können unmöglich iLckrilte gethan werden, um die Taufe null und nichtig zu erklären, aus dem einfachen Grunde, weil die niederländische Regierung sich in solchen Sachen kein Urtheil erlaubt. Der Staat ist weder christlich noch jüdsch, beschützt alle Confessionen, aber mischt sich nicht in ihre Angelegenheiten. Ohne jegliche staatliche Intervention ist der in ihrem Blatte benannte Jüngling wieder zum Judenthum übergetreten. Es braucht wohl keiner Erwähnung, daß alle hiesigen Blätter (mit Ausnahme der klerikalen) das Treiben Derjenigen, die einen geistesschwachen Jungen dem Glauben seiner Väter abtrünnig machen wollten, scharf gerügt haben. S. I. C. Amsterdam, 5. Dec. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin nebst Frau Gemahlin und Gefolge besuchten heute die Niederländische goldene Kettenfabrik in der Saphatistraat dahier und sprachen sich sehr anerkennend über Fabrikat und Einrichtung aus, mit

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