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Der Israelit · 1878-12-25 · Heft 52 (25.12.1878) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 52 (25.12.1878)
Date
1878-12-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1276 Vögeln, Fischen, Jnsecten u. s. w., die vollständig zum Genüsse verboten sind (Hl. B. C. 11, V. V. M. C. 14). Von dem Fleische der „reinen" Thiere und Vögel ist es nur dann erlaubt zu essen, wenn jene lebenden Geschöpfe in vorschriftsmäßiger Weise durch die Schechitah vom Leben zum Tode gebracht worden sind. Ist das nicht geschehen, so heißt das Betreffende „Newelah." Andere, noch strengere Verbote, sind die von Chelew und Dam (Unschlitt und Blut); es muß daher das Fleisch durch Nickur und Melichah, durch Entfernung des Unschlitts und des Blutes, erst zum Genüsse vorbereitet werden. Das sind alles, wie noch so manche andere, lauter biblische Verbote. Wir kommen jetzt zu dem Begriff „trepha." Den Sinn der heiligen Schrift rnaaiff min, erkennen wir nurHurch die traditionelle Erklärung. Wir wollen das an einigen Beispielen klar machen. Jedes Kind weiß, daß man am Versöhnungstage fasten muß, nichts essen und nichts trinken darf. Das steht jedoch in der heiligen Schrift nicht deutlich ausgesprochen. Dort heißt es nur: „ihr sollt euren Leib kasteien"; wodurch diese Kasteiung erfolgen soll, ist nicht gesagt; das wissen wir nur durch die rabbinische Erklärung. Es ist nicht vorgeschrieben, daß wir uns geißeln lassen, oder daß wir uns etwa durch lange und beschwerliche Fußtouren ermüden, sondern die Kasteiung soll bestehen in Entbehrung von Speis und Trank. — Jedes Kind weiß, daß es ein biblisches Gebot ist, am isr. Neujahrsfeste das Schofar zu blasen; auch davon steht nichts in der heiligen Schrift; es heißt dort nur: ..ein Tag des Blasens soll euch sein;" darf dieses Blasen etwa mit der Flöte, der Clarinette, der Trompete geschehen? Nur durch die traditionelle Erklärung wissen wir, daß es einzig und allein mit dem Schofar zu geschehen habe. Aehnlich verhält es sich mit dem Begriff „trepha"; in der ursprünglichen Bedeutung heißt es allerdings „zerrissen", wie wir dasselbe Wort bei der Geschichte Josephs angewendet finden qnü r;Oi' rpiD „zerissen, zerissen (von einem wilden Thiere) ist Joseph." Durch die n& tya» min, durch die mündliche Lehre aber wissen wir, daß ein jedes reines Thier, daß ein jeder reine Vogel dann „trepha" ist, wenn eine organische Krankheitsform vorhanden, der das Geschöpf, wenn es nicht geschlachtet worden wäre, binnen 12 Monaten hätte erliegen müssen; solcher Krankheilsformen, gibt es, nach Classen geordnet, acht, im Einzelnen siebzig, die aber in ihrer Erscheinung an den einzelnen Organen sich wiederum mannigfach verzweigen; so werden allein an der thierischen Lunge 86 verschiedene Krankheitsformen beobachtet, die jedoch nicht zu zu Folge haben, daß das Thier „trepha" wird. Aus dem Vorstehenden ersieht der geehrte Leser, was von den Aussagen des Dr. S. zu halten ist. Freilich war die Suppe in der Baßnhofsrestauration nicht „zerissen", aber wird dadurch sein Vergehen gegen die jüdischen Spejsegesetze geringer? Und ein solcher Mann wagt es, als Rabbiner fungiren. Religionsunterricht ertheilen zu wollen! 0 tempora, o mores, was für Zeiten, was für Sitten! Derselbe Mann scheint nicht bedacht zu haben, daß der Jude nach vollendetem dreizehnten Lebens- .jahre mso -ta, religiös mündig, sonst würde er sich wohl nicht zu entschuldigen wagen, daß er zu der Zeit des Vergehens erst 19 Jahre zählte. Der Sachverhalt war folgender: Herr Dr. S., ein Schüler der Hochschule in Berlin (eine Art Rabbinerseminar, von Geiger gegründet) war zu den hohen Festtagen nach Stettin berufen, um dort zu predigen. Als er am heiligen Rosch haschanah auf der Kanzel stand, erkannte ihn einer der Andächtigen. der Tags zuvor mit ihm gereist war. „Was", sagte der Mann, „der will uns hier Religion predigen und hat doch gestern in einer Bahnhossrestauration vor meinen Au.qen Fleischbrühe genommen!" Der Mann meldete, was er gesehen, dem Vorstande, und Herr Dr. S. durfte die Kanzel in Stettin nicht wieder besteigen. Was nun die Behauptung des Herrn Dr. S. betrifft, daß auch die orthodoxen Israeliten die rabbinischen Vorschriften nicht halten, so wissen ja die geehrten Leser dieses Blattes am Besten, wie sehr, G. s. D., eine solche Behauptung der Wahrheit zuwiderläuft. Wie werden von verschiedenen Seiten aufgefordert, einen öffentlichen Protest von Seiten sämmtlicher Rabbinen gegen die famosen Aussagen des Dr. S. zu veranlassen. Wir halten das weder für nöthig noch für angemessen. Sollen etwa die Rabbinen erst feierlich erklären, daß man keine Fleischbrühe beim Nichtjuden essen darf? Das weiß jedes Kind und bedarf keiner Bekräftigung. Aber die Gemeinden mögen die Augen öffnen und nur solche Rabbinen berufen, die auf dem unerschütterlichen Boden unserer heiligen Thora stehen. ins' r)QD “)'DnnDi -pannD „Die dich zerstören, die dich einreißen, mögen von dir hinweggehen!" Wir erhalten — nach Schluß der Redaction — das nachstehende Schreiben, das zur Beleuchtung der ganzen Angelegenheit, sowie der unendlich

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