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Der Israelit · 1878-12-18 · Heft 51 (18.12.1878) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 51 (18.12.1878)
Date
1878-12-18
Page
– (sequence 7)
Language
German
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1257 brühe), der nichtjüdischen Restauration für erlaubt erklärt, da nur ein vom wilden Thiere zerissenes Vieh „trrfa" sei. — Mag der Verklagte vom Gericht verurtheilt werden — verloren hat den Proceß nur Herr Or. Schreiber. Es gibt keine isr. Gemeinde in Deutschland, — auch die in Bonn ist keine solche — die einen Rabbinen behalten möchte, welcher die Gesetze unsrer heiligen Religion für antiquirt erklärt. Wir wünschen dem Herrn Dr. Schreiber bei feinem wahrscheinlich demnächstigen Abgänge nach America eine recht glückliche Reise! Red.) Türkei. ConstBNtinopel, 8. Dec. Der neue Großvezier ist mit der Ausarbeitung eines Ministerverantwortlichkeitsaesetzes beschäftigt. Derselbe erwiderte auf die Glückwünsche des armenischen Patriarchen , alle Unterhanen der Pforte seien vor dem Gesetze gleich und die Rechtssprechung werde eine unparteiische sein. Die Beamtenstellen würden ohne Rücksicht auf den Unterschied der Religion besetzt werden. ZsuitletvL». Mabbi Joselmann von Mosheim.') Eine historische Erzählung. XXII. Nach vielen Mühen war es Rabbi Joselmann gelungen, die Erlaubniß zu erhalten, den Ankläger der drei Juden, den langen Dietrich von Kestenholz, in seiner Zelle aufzusuchen. Auf einem Bündel Stroh lag eine hünenhafte Gestalt, an Händen und Füßen gefesselt. Das Gesicht des Riesen war roth und aufgedunsen vom übermäßigen Genuß des Weines. Die schlimmsten Laster hatten auf diesem Gesichte ihre Spuren zurückgelassen. Als Dietrich den Eintretenden erblickte, fuhr er empor. „„Verfluchter Jude", schrie er, „hebe Dich hinweg!"" „Verzeiht, Herr Dietrich", sagte Rabbi Joselmann sanft, daß ich hier bei Euch eindringe." „Euer Vater, Herr Konrad von Kestenholz . . . „„Daß Dich Gottes Blitz Niederschlage, verdammter Jude! Was hast Du mich an meinen Vater zu erinnern! Mein Vater war ein hochangesehener Mann, und ich, sein einziger Sohn und Erbe, werde aus dem Schaffote enden! Und daran ist die verdammte Judeubrut schuld." *) Nachdruck ohne Erlaubniß des Verfassers nicht gestattet; Uebersetzungsrecht Vorbehalten. „Verzeiht, Herr Dietrich, ich meine, Ihr seid daran schuld, daß jetzt drei unschuldige Juden, die nichts verbrochen haben . . . „„Die mich verführt haben, daL Sa er am ent für sie zu stehlen!"" „Hört, Herr Dieterich, wir sind hier allein, und mir könnt Ihr nichts vormachen. Was Ihr da sagt, ist gelogen, schändlich gelogen. Ich bin einer der Gelehrten meines Volkes und weiß ja, daß niemals eine Jude Verlangen getragen nach einer Hostie oder anderen derartigen Dingen. Wie könnt Ihr es über Euck gewinnen, den entsetzlichen Tod dreier unschuldiger Menschen . . . „„Ha, ha, unschuldiger Menschen! Wenn auch die Juden nicht das gethan haben, dessen ich sie anklage, sind sie deßhalb unschuldig? Wem verdanke ich mein ganzes Unglück? Es ist wahr, ich bin stets ein leichtsinniger Mensch gewesen. Wein, Weiber und Würfel waren mir stets lieber als die Pflugschaar, die Sense und die Heugabel. Wer aber war's, der mir stets die Mittel verschaffte, meinen Leichtsinn zu fröhnen? Waren es nicht die Juden, die mir gegen Wucherzins borgten, als mein Vater noch lebte. in deren Säckel die Mitgift meiner Frau wanderte, die mir immer, wieder und wieder Geld gaben, bis sie mich von HauS und Hof trieben und meine Frau und meine Kinder an den Bettelstab brachten?"" „Und deßhalb grollet Ihr den Juden und wollt Euch an ihnen rächen? Thörichter Man», was können denn die Juden dafür? Sind sie Euch nachgelaufen, haben sie Euch ihr Geld mit Gewalt aufgehängt — oder habt Ihr gebeten, gefleht und geweint, daß man Euch Geld gebe, nur dies eine Mal noch. Und über den Zins beklagt Ihr Euch! Wovon sollen denn die Juden leben, welches Geschäft sollen sie betreiben? Die Handwerke haben die Zünfte inne, und keine Zunft nimmt einen Juden auf oder duldet, daß ein Jude ein Handwerk betreibe. Man duldet nicht, daß die Juden Aecker besitzen und sie bebaue. Mau gestattet den Juden nicht, kaufmännische Geschäfte zu betreiben. Dagegen verlangt man von ihnen Steuern und Abgaben in großer Menge. Wir sind steuerpflichtig dem Kaiser als dem Schirmherr» des deutschen Reichs» wir sind steuerpflichtig dem Kaiser als dem Herzog von Elsaß und wir sind steuerpflichtig den Städten, in denen wir wohnen oder den Gutsherren, denen wir unterthan sind. Seht, Mann, der Kaiser hat mich zum Regierer der Jndenheit in Deutschland eingesetzt. DT wie gern möchte ich meinen Brüdern verbieten, Geld auf Zinsen zu verleihen! Doch das hieße sie zum Hungertode verurtheilen; denn man hat ihnen

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