Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1878)
- Date
- 1878-12-11
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2447747-2447794--15605-2471560- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1236 ignet sind die Achtung vor diesem Gesetz und einen Vertretern zu erhöhen. Wir — Ew. Ehrwürden und die Unterzeichneten — bewegen uns nicht in den von dem jüdischen im Schulchan Aruch codificirten Gesetze gezogenen Schranken. Die Unterzeichneten erkennen zwar die volle Berpflichtungskraft desselben an und empfinde" es schmerzlich, daß daS practische Leben sie mehr oder weniger mit diesem Gesetze in Conflict bringt. Ew. Ehrwürden dagegen haben sich in Schrift und Wort gegen dieses Gesetz erhoben , und brechen nun auf Grund dieses von Ihnen zum Theil sogar als antiquirt bekämpften Gesetzes den Stab über Bestrebungen, die den ausgesprochenen Zweck haben, wenigstens bei un. seren Kindern dieses Gesetz wieder zur Geltung zu bringen. Es fehlt uns die nöthige Fachkenntniß, um beurtheilen zu können, ob das jüdische im Schulchan Aruch codificirte Gesetz es wirklich untersagt, daß neben dem Ortsrabbiner noch ein anderer Gelehrter Gottes Wort lehre, oder ob nicht vielmehr die religionsgesetzliche Bestimmung ro^.i mr6 && ut ’JS3 kerne religionsgesetzliche Entscheidung in Gegenwart seines Lehrers zu treffen, sich etwa gar nicht auf einen solchen bezieht, der neben dem Rabbiner Kinder unterrichtet und belehrende Vorträge hält, sondern sich vielleicht nur auf Denjenigen beschränkt. der neben dem Rabbiner auf eigene Faust hin religirnsgesetzliche Entscheidungen trifft (paßkent) und daß dieses selbst nur dann innerhalb Ihrer Gemeinde religionsgesetzlich untersagt wäre, wenn der neben Ew. Ehrwürden Lehrende zu Ihnen im Verhältniß des Schülers zum Lehrer stünde — wir maßen uns nicht an. hierüber ein maßgebendes Urtheil abgeben zu können, aber so viel steht uns fest, daß ein Gesetz , welches seine Vertreter vor unberechtigter Rivalität schützen will, diesen Schutz nicht Denjenigen als seinen Vertretern angedeihen lassen kann, die ihm in Schrift und Wort seine volle Verpflichtungskraft streitig machen und es nur dann anerkennen wollen, wenn es mit den jeweiligen eigenen Ansichten übereinftimmt. Würde aber selbst diese Annahme irrig sein, so steht es doch unbestritten fest, daß einem anderen Ausspruch des jüdischen Gesetzes zufolge jede dem Rabbiner schuldige Ehrfurcht zurückzuireten habe, wenn ein Chillul Haschern vorliegt. Einen flagranteren Chillul Haschem aber, als die trostlose Unwissenheit und die täglich mehr um sich greifende Jrreligiösität, in welcher die hiesige Jugend nun schon seit mehreren Decennien heranwächst, vermögen wir uns kaum zu denken. Wir haben lange gehofft, daß Ew. Ehrwürden Wege und Mittel suchen und finden würden, diesem traurigen Zustande ein Ende zu machen, und erst als wir die Vergeblichkeit dieser Hoffnungen eingesehen, haben wir allerdings ohne den bewährten Rath Ew. Ehrwürben einzuholen. im Hinblick auf die jüdische Zukunft unserer Kinder uns unter schweren materiellen Opfern entschlossen, einen Mann hierher zu berufen, in dessen Hände wir vertrauensvoll die religiöse Ausbildung unserer Kinder legen können. Sie fragen besorgt, was aus dem Judenthum und der Judenheit werden solle, wenn jeder Einzelne auf eigene Faust hin lehren und entscheiden wolle? Bei unserem unzulänglichen jüdischen Wissen können wir allerdings die Berechtigung dieser Besorgnisse nicht prüfen. Wir wissen nur, daß der erste Lehrer des jüdischen Gesetzes, welcher neidlos wünschte, daß das ganze Gottesvolk aus Propheten bestehen möchte, diese Besorgnisse nicht theilte, daß vielmehr Jesaias die Hoffnung ausgesprochen, der Friede würde gerade erst dann mächtig in Israel werden, wenn die Kennlntß Gottes und seines Gesetzes nicht mehr Monopol der Rabbinen und Gelehrten, sondern Gemeingut aller Israeliten würden. Diese und ähnliche Erwägungen haben uns veranlaßt, uns zu einer Gesellschaft zu constituiren, aus deren Statuten, die wir Ew. Ehrwürden nach ihrer Fertigstellung zuzustellen die Ehre haben werden , die Gesetzlichkeit und Nothw.ndigkeit unserer Bestrebungen ersichtlich ist. DaS ergeben st Unterzeichnete C uratorium bittet daher Ew. Ehrwürden wiederholt, unsere Bestrebungen, wenn auch nicht zu fördern, so doch wenigstens nicht durch Predigt^en discreditiren zu wollen, die selbst nach vorausgeschickter Bemerkung, daß die Absicht eines persönlichen Angriffs nicht vorliege, die Möglichkeit einer derartigen Den» tungnichtausschließt. Mit vorzüglicher Hochachtung Das Curatorium. Dieser Brief wurde kurz nach dem Versöhnungstage abgeschickt, um zu verhindern, daß die den Gemeindefrieden gefährdenden Hetzereien von der Kanzel aus auch während des Succothfestes fortgesetzt würden. Eine Antwort auf denselben ist selbstverständlich nicht erfolgt, wenn nicht das neueste Opus, „die Friedensstimme," des Herrn Lundrabbiners als eine solche gelren soll. — Die öffentliche Meinung ist nach diesem Briefe in der Lage, sich ein Urtheil über den Geist der Wahrheit und des Friedens zu bilden, von welchem die Land*