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Der Israelit · 1878-12-04 · Heft 49 (4.12.1878) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 49 (4.12.1878)
Date
1878-12-04
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1209 schädlich, als unsittlich auch verwerflich, wie der, welcher den Scheiterhaufen anzündet oder durch sonstige Verfolgungen die Beweise' des Gegners widerlegen zu können sich eindildet: leider wird es vielfach übersehen, und außer Acht gelassen." S. 30. . „In Folge dessen klammert sich das Gemüth, welches dabei sein Recht und seine Bedürfnisse nicht entbehren will, an der äußeren Form und widmet ihr seine Pietät." S. 33. Der Schluß a minori ad majus. In der That; nwe« »k airo Wenn man's nicht schwarz auf weiß vor sich hätte, es wäre kaum zu glauben, daß ein Anwalt des Reformjudenthums' selbst mit den primitivsten sprachlichen Elementen aut so gespanntem Fuße steht. Noch verunglückter ist die äußere Form des Ganzen, welche ein confuses Conglomerat von Vortrag und Abhandlung darstellt. Doch entzieht sich dieser Umstand der Kritik, da ihn der Verf. in der Vorrede selbst eingeräumt und um Nachsicht dafür ersucht hat. Wie tief das neueste Opus des Casseler Landrabbiners selbst .unter dem Niveau der übrigen aus Neformkreisen colportirten Hetzschriften steht, kann man schon aus dem Umstande ersehen, baß sogar die „Israelitische Wochenschrift" den Stab darüber bricht und aljo nicht einmal die Rücksichten beobachtet, welche doch sonst eine Krähe für die andere übrig hat. — Glänzender hätte aber auch in der That die vollständige Impotenz des Reformjudenthums nicht dargethan werden können, als es durch diese landrabbinerliche Leistung geschehen ist; das collegialische Verbiet ist daher nur eine Regung des Selbsterhaltungstriebs. Der Herr Landrabbiner erklärt in der Vorrede feierlichst, jede gehässige Besprechung, die nicht ruhig und objectiv bei der Sache bleibend zu wiverlegen sucht, als ein unwürdiges Verfahren einer Berücksichtigung nicht zu würdigen. — Wenn der Herr Landrabbiner etwas feierlich verspricht und es hält, so kann man schon darauf gehe . Wenn freilich eines schönen Tages die „Allg. Ztg. des Judenth." unter der Chiffre —r in C. aus Mitteldeutschland, oder sonst woher, über den Aerger quittiren sollte, den ihr diese unsere Besprechung bereitet, so schützt Herrn vr. Adler dieses sein feierliches Versprechen gegen jeden Verdacht der Autorschaft. — Wenn der gesch. Leser aus den folgenden Artikeln erst ersehen haben wird, weß Geistes Kino das Adlec'sche Pamphlet ist, so wird cr mit uns finden, daß der Vers, nicht nach Ursachen verlegen zu sein braucht, um eine Besprechung nicht zu würdigen. Eine wahrheitgemäße Besprechung, die dem Vers, nicht gehässig erschiene, ist zudem ganz unmöglich. Die größte Gehässigkeit, Die man gegen den Verf. begehen könnte, bestünde darin, daß man die Kraftstellen seiner Schmähschrift ohne jeden Commentar abdruckte. — Wir wollen so grausam nicht sein, sondern sie nur besprechen. Wenn die Besprechung scharf ausfallen sollte, so sind wir immerhin fest überzeugt, day der Keil nicht so grob ist als der Klotz; und daß man dem Frieden nicht besser dienen kann, als indem man seinen Störern den Krieg erklärt. (Fortsetzung folgt.) Zertungsnactzrichten und Correspondenzen. D e n t s ch l a n d. Berlin. Mit Bezugnahme auf die Worte im Artikel aus Jnowraclaw von Nr. 47, „daß die Rabbinen in großen Städten, wie z. B. in Berlin, gegen Anbringung von Photographien auf Leichensteinen nicht demonstriren," erlaube ich mir zu berichtigen, daß bei dem ersten Falle, der hier vorgekommen, der sel- Rabbiner Rosen sie in in seinem Gutachten vom 1l. Mai 1866 sich vollständig gegen diese unjüdische Neuerung aussprach, vr. Aub aber dafür eintrat. Trotzdem sind bisher doch nur sehr wenige Fälle bekannt geworden, in denen von diesem in'.-i Gebrauch gemacht worden. Beide Bescheide sind in Geiger's Zeitschrift VI, S. 171 abgedruckt. — In den Statuten des Friedhofes, welchen die Separatgemeinde Adaß Jisroel jetzt anlegt, ist ein besonderer § für die Nichtzulässigkeit vorgesehen. Holland. Amsterdam. Die „N. Fr. Pr." berichtet: In Eyndhofen hat die Clerisei unlängst den geistesschwachen Sohn einer isr. Wittwe in's Seminar von Rörmonde gelockt und getauft. Einige Tage darauf gelang es demselben, dem Seminar zu entwischen und wie es scheint, hat jetzt der Eyndhovener Rabbiner Schritte bei der Regierung gethan, um die Taufe null und nichtig erklären und den jungen Mann wieder in die Synagoge aufnehmen zu können. Spanien. Madrid, 25. Nov. In den Cortes hat der Deputtrte Moyano, ein Moderado, in fast bruta-

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