Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 48 (27.11.1878)
- Date
- 1878-11-27
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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angedeihen zu lassen. Der Verfasser bemerkt mit Recht sehr treffend: „om" iso «7 '2 dm’dnd un ttmpn ujue6 72'.->2. Es ist daher, für jeden, der sich mit unserer heiligen Thora beschäftigt, hier ein großes Feld der Forschung übrig, welches verhältnißmäßig noch wenig gepflegt wurde. Damit soll nicht gesagt sein, daß nicht schon die schätzbar» sten Vorarbeiten zerstreut in den verschiedensten Werken sich finden. Hier wird es Aufgabe des Verfassers sein, diese zerstreuten, sonst unzugänglichen Erklärungen in sein Sammelwerk aufzunehmen , wozu sich derselbe, durch seine immense Belesenheit, ganz besonders eignet. Die Art und Weise der Behandlung soll sich, nach Ansicht des Verfassers, wo möglich darauf beschränken, nachzuweisen wie den ü”U’tp in der schriftlichen Lehre immer ein Wort unserer Weisen, der Träger der mündlichen Lehre, zu Grunde liegt. Da für uns das Wort des D'isiD enpo pny P 'J'DO nspoV “2^,-1 pnp ]’2'n2 , ]’2to n7i pnp (i"a on-u) unzweifelhaft fest steht, so wie jeder andere Ausspruch unserer Weisen, so kann uns nur die O"pap min Mittel geben, um diese sonderbaren Variationen zu erklären. Der Raum dieser Blätter und die Schwierigkeiten der Wiedergabe in deutscher Sprache gestatten uns nicht, näher auf den Inhalt des Werkes einzugehen. Nnr einige kleine Anmerkungen sollen hier ihren Platz finden, um die Art und Weise des Verfassers zu illustriren. Es heißt: n7tr' 721' bpi D’D 7p?P2 ''.->1 'n ,n 'dt Din Ni2’ '2 Km’ Ndl rtcntp Er — der Gottvertrauende — wird sein wie ein Baum gepflanzt am Wasser, bis zum Strome erstrecken sich seine Wurzeln, er sieht nicht, wenn Gluthitze kömmt. Der 2'n2 ist nt n7i, welches dann heißen würde: er fürchtet nicht u. s. w. Der Verfasser gibt folgende Erklärung, welche beide Lesarten rechtfertigt. Die Strafen der Frevler werden in unseren heiligen Schriften als doppelte dargestellt. Erstens: Diejenigen, die unsere Weisen mit dem Ausdrucke ojn’j CK bezeichnen; von dieser heißt es: n7i i"2i hnt, denn nach ihren eigenen Worten: D'pnä □JDU 'J5 ]’Nn p’N. Noch eine andere Strafe finden wir, n’sjid n“2pn D'non n"nn ->nn7 *n oma na i’JH'j O'M-n na f’Nsnno D’pni? np’nuD non Dter p '-p. Von den Gluthen jenes Tages kann es nicht heißen .int «7i da auch der Fromme sie sehen wird; hierauf ist der nt n7i 2'na anwendbar, er fürchtet jene Gluthen nicht, denn sie werden ihm nur Heilung bringen. ' * injn M2i i2'->2 piwnn pns ,n"' 'dvO _,i inpn N2' 2'n2ni der N2’ thd will andeuten, daß der Richter, welcher den Kläger angehört hat. ^hne daß sein Gegner anwesend war, obwohl dieß nach jüdischem Rechte nicht gestattet ist, dennoch befugt ist, in dieser Rechtssache Recht zu sprechen: nffpD *’d db»d jann T‘& p'p .PD5 : 2’021 ,072 .7P02 n'52 '7DD l"' .N"7 Nach jüdischem Rechte ist die Handarbeit der Frau Eigenthum des Mannes; wenn die Frau nun von den Erträgnissen ihrer Handarbeit einen Weingarten anlegt, so kann es yuj heißen, da es doch eigentlich der Mann ist, der über ihr Einkommen verfügt. Zeiiung-nacbricblen Sf Correfpondenzen. Deutschland. Württemberg Eines praktischen Acts der Gleichstellung dürfen sich unsere Rabbinen erfreuen, indem ihnen wie den christlichen Geistlichen ein Ersatz für die finanzielle Einbuße, wenn auch nicht aus der Staats-, doch aus der isr. Centralcasse verwilligt wurde, den sie in Folge der Einführung der obligatorischen Civilehe insofern erleiden, als die Eheproclamation, wofür je ä 15 kr. Taxe zu zahlen war, und die Führung der isr. Standesbücher in Wegfall gekommen sind, aus denen tarifirte Auszüge zu machen waren. Laut Erlaß der K. Isr. Oberkirchenbehörde vom 11. d. M. nämlich wurden die zur Zeit im Amte befindlichen 12 Rabbiner des Landes für die genannten in Folge der Reichsgesetzgebung entstehenden Ausfälle in ihrem Emolumenten - Einkommen vom 1., Juli d. I. an, unter Genehmigung des K. Ministeriums, mit 50 M. aus isr. Centralkirchenkasse entschädigt werden. Im Falle der Neubesetzung eines Rabbinats fällt diese persönliche Entschädigung wieder aus. Bermuthlich wird bei der bevorstehenden Staats-Etatsberathung pr. 1. April 1879/81 die Staatskasse ihren Jahresbeitrag zur Centralkasse entsprechend erhöhen, um so eher als diese jetzt mehr noch als bisher von den kleinen israel. Dorfgemeinden in Anspruch genommen sein dürfte, deren Existenz von ihrem Succours abhängig ist. Berlin, 13. Nov. In der gestern Abend stattgehabten Versammlung des hiesigen Vereins der Centrumspartei ereignete sich ein überaus interessanter Zwischenfall. Unter den eingegangenen Fragen befand sich auch die, ob nicht auch Gesetze gegen die Juden zu erlassen seien, und ob die Juden nicht reichsgefährlicher, als die Jesuiten seien. Der Abg. Cremer, eins der vorgeschrittensten liberalsten Mitglieder der Centrumsfraction, meinte, daß der größte Theil unserer neueren Gesetzgebung von jüdischem Geiste und jüdischer Moral durchdrungen sei. Cremer erklärt sich zwar gegen Aus-