Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 47 (20.11.1878)
- Date
- 1878-11-20
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2447747-2447791--15531-2471483- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
/ 1161 gerichtes kam ein negativer Competenz - Conflict zwischen Gerichts- und staatlichen Verwaltungsbehörden zur Verhandlung, welchem folgender Sachverhalt zu Grunde liegt: Bekanntlich bedurften in Böhmen bis zum Jahre 1859 die rituellen Eheschließungen der Juden zu ihrer gesetzlichen Giltigkeit auch der kreisamtlichen Bewilligung. In dem genannten Jahre wurde diese Beschränkung jedoch durch ein Gesetz, welchem auch rückwirkende Kraft verliehen worden, aufgehoben. Theresia Hahn (Funk), welche behauptet, daß sie im Jahre 1834 mit Dem - bereits seit dem Jahre 1846 todten — Florian Funk in Kamienitz (Böhmen) nach jüdischem Ritus getraut worden sei, stellte im Jahre 1873 an die Bezirkshauptmannschaft das Ansuchen, es möge ihre Ehe mit Funk als legitim, ihre aus dieser Ehe Hinterbliebenen sechs Kinder als ehelich erklärt und dies in die Matrikeln eingetragen werden. Die Bezirkshauptmannschaft und ebenso die Statthalterei erklärten sich für incompetent, über die Grltigkeit einer Ehe zu entscheiden, und wiesen die Gesuchstellerin an die ordentlichen Gerichte, welche ihrerseits wieder ihre Competenz ablehnten, mit der Motivirung, daß sie nur in dem Falle, wenn die Giltigkeit einer Ehe angefochten wird, zur Entscheidung berufen seien. Das Reichsgericht sprach in seinem heute publicirten Erkenntnisse aus , daß in der vorliegenden Angelegenheit die staatlichen Verwaltungsbehörden zu entscheiden haben und, nachdem ihnen das Recht der Matrikeln- Rectificirung zusteht, auch die betreffenden Thatfachen zu erheben berufen seien. Wien. Aus dem soeben erschienen Jahresberichte des „Vereins zur Unterstützung mittelloser isr. Studirender in Wien" für das verflossene Studienjahr 1877/78 entnehmen wir folgende Daten: In Folge der Ungunst der Zeitverhältnisse war die Zahl der Petenten so groß wie noch nie, seitdem der Verein besteht. Es wurden 303 Studirende unterstützt: 13 Hörer der Philosophie, ein Lehramts-Candidat für die Mittelschule, 106 Hörer der Medicin, 87 Hörer der Rechte und 96 Techniker. Die Summe für Unterstützungen zur Bezahlung der Collegiengelder, Rigorosen- und PromotionS-Taxen rc. betrug 3479 fl. 92 kr. Zu bedauern ist es, daß in Folge der Zeitverhältnisse die Zahl der Mitglieder sich vermindert. Erfreulich jedoch ist es, daß dem Vereine zahlreiche Spenden zukommen, darunter aus dem Legate des Herrn Ladenburg 1500 fl. Papier-Rente, von der Oesterreichischen Sparkasse 100 fl. baar rc. Rußland. Kalisch. Das in Kalisch erscheinende polnische Journal „Kalischania" bringt folgende verbürgte Nachricht: In dem Dorfe Sompolno, im Kalischer Gouvernement in Russisch. Polen, lebt eine hundert Jahre alte. isr. Wittwe Namens Rajela Wilczynoka. Dieselbe wohnt bei ihrer achtzigjährigen Tochter, welche Ur-Ur-Großmutter eines dreizehnjährigen Mädchens ist. Die Wittwe Wilczynoka geht trotz ihres hohen Alters allein spa-! zieren, hat noch gute Augen, ein ausgezeichnetes i Gehör und ein scharfes Auffassungs - Vermögen. Dieser Tage verehlichte sich dieselbe mit einem achtundachtzigjährigen Kaufmann aus Kalisch, Namens Moses Rachmiel. j Feuilleton. j —' | Simon Uedng. | Erzählung aus dem Anfang des neunzehnten Jahrhunderts von 8. Holm. (Verfasser von „Gabrie l (Fortsetzung.) Tarrowers Stimme sank zu einem unheimlichen Flüstern herab, und die Farbe seines Gesichtes war noch um eine starke Nuance fahler geworden. Rabbi Michael fürchtete schon. Tarnowers letzten Korperkräfte seien erschöpft; — aber er hatte nun die Hauptsache, um die es sich i offenbar handelte, gestanden .... Simon Reding war kein Dieb, war ein ehrlicher, redlicher Mann,! es war ihm das schwerste Unrecht zugefügt wor-! den, das die menschliche Gesellschaft einem ihrer i Mitglieder zufügen kann, und die Geschwister Erdmann hatten an Abraham Tarnower seit achthalb Jahren zwölftausend Gulden zu fordern; — aber der Kranke stöhnte nach einer kurzen Pause tief auf, und fuhr fort: „Ich war nichtswürdig genug, mein Gewissen durch die elenden Scheingründe des schurkischen Opperts einlullen zu lassen', ich wollte vorläufig, so lange nämlich als ich nicht gleichzeitig mit dem Eingeständnisse meiner Geldschuld an den Verstorbenen auch sofort die Zahlung verbinden konnte, schweigen; aber ich gelobte mirs mit tausend heiligen Eiden in meinem Herzen, es in keinem Falle ruhig mit anzusehen, daß ein Unschuldiger für mich büßen solle — und das war, so wahr mir Gott ein milder Richter sein möge — damals mein fester Vorsatz — damals nahm ich mir vor, die Wahrheit zu sprechen — selbst wenn ich dadurch mich ins Unglück stürzen, die Zukunft meines ge-