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Der Israelit · 1878-11-06 · Heft 45 (6.11.1878) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 45 (6.11.1878)
Date
1878-11-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1110 gezwungen, ihren Kindern nur den Rekigionsunterricht und die Unterweisung im Hebräischen in einer besonderen Schule ertheilen, im Uebrigen aber sie die Staatsschulen besuchen zu lassen, so werde dies nicht nur eine Ersparung für die Gemeinde sein, sondern auch den großen Vortheil haben. daß durch den Verkehr mit den andern Schülern sich die Unebenheiten abschleifen. welche sich gerade bei den Juden der unbemittelten Classe noch so vielfach bemerkbar machen. Den betreffenden Antrag hier zu wiederholen, wolle er jedoch unterlassen, da er überzeugt sei, die jüdische Elementarschule werde binnen kurzer Zeit von selbst eingehen, sobald nur das Oberschulcollegium darauf dringe, daß dieselbe den Anforderungen des Schulgesetzes hinsichtlich der Lokalität und der Lehrkräfte entspreche, denn diesen Anforderungen zu genügen, würden die Mittel der Gemeinde nicht ausreichen. Den andern von ihm gestellten Antrag jedoch, daß nämlich die Summe erst nach Vollendung des ganzen Baues zur Auszahlung gelange, müsse er hier wiederholen, weil er ohne solche Bedingung daran zweifle, daß der Bau fertig werde. Nach der Vorlage fehle es nämlich noch an den zu erwartenden freiwilligen Beiträgen und ob es gelingen werde die beabsichtigte Anleihe zu contrahiren, sei auch noch sehr problematisch; gebe nun der Staat das Geld gleich her, so liege es nahe, mit diesen Mitteln zunächst den Bau zu fördern und wenn es dann schließlich doch noch am nöthigen Gelde zur Vollendung fehle, sich nochmals an den Staat mit der Bitte um Bewilligung des noch Erforderlichen zu wenden. Für die Gemeinde habe eine solche Bedingung nichts Unbequemes, denn sei sie überzeugt, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den Bau überhaupt beschaffen zu können, so werde sie die 20,000 Mk. für die Dauer der Bauzeit leicht anleihen und die Anleihe zu billigen Zins beschaffen können. Senator Dr. Behn bemerkt, er würde über die Frage der isr. Gemeindeschule hier hinweg, gehen können, da Stange seinen im Bürgerausschuß gestellten Antrag jetzt fallen lasse, wenn nicht Stange auf die Verhandlung im Bürgerausschuß zurückgegriffen und eine dort gefallene Aeußerung hier besprochen hätte. Allerdings habe er im Bürgerausschuß den Ausdruck unkeusch gebraucht, indessen da die Verhandlungen daselbst nicht öffentlich seien, so werde auch nicht jedes Wort so genau auf die Waage gelegt und überdies habe er das Wort nur mit einer gleichzeitigen Bitte um Entschuldigung dafür ausgesprochen. ' Daß er dem Antragsteller damit nichts Unmoralisches habe unterstellen wollen, verstehe sich ganz von selbst, sondern er habe nur sagen wollen, daß es sich im vorliegenden Fall einerseits um einen evidenten Nothstand handle, für dessen Abhülfe der Staat eine iznmerhin nur mäßige Summe hergeben solle, daß andererseits das Recht eine Schule zu halten jedem dazu befähigten Staatsbürger zustehe und daß man nicht jenen Nothstand benutzen dürfe, um einer anerkannten Gemeinde dies Staatsbürgerrecht abzusprechen. Im Uebrigen theile er völlig die Ansicht von Stange, daß die hiesige isr. Schule über kurz oder lang eingehen d. h. sich nur auf Ertheilung des Religionsunterrichtes beschränken werde und dies halte auch er im Interesse der Gemeinde für zweckmäßig und vortheilhaft. Was dann den zweiten Antrag von Stange betreffe, so sei derselbe an sich zwar ziemlich unerheblich, widerstrebe ihm persönlich jedoch in hohem Maße, weil er darin einen Ausdruck des Mißtrauens gegen die Gemeinde erblicke, zu welchem ihm für die Bürgerschaft durchaus kein Grund vorzuliegen scheine, während die Gemeinde doch des Geldes gerade während des Baues bedürfe und also immerhin Opfer bringen müsse um anderweitig Rath zu schaffen, wenn die Zahlung erst nach Beendigung des Baues erfolgen würde. G. G Dittmer theilt auf Grund eingegangener Erkundigungen mit, daß an freiwilligen Gaben bis jetzt 9000 Mk. fest gezeichnet sind, noch 3000 Mk. in sicherer Aussicht stehen; sonach seien die Mittel zum Bau vorhanden und Stange's Antrag überflüssig. Der Rabbiner Dr. Carlebach schließt aus Stängels Ausführungen, daß derselbe in seinem Leben nur wenige Juden kennen gelernt hat, da er so gänzlich von Mißtrauen gegen dieselben erfüllt sei. Zunächst habe derselbe ganz deutlich Durchblicken lassen, daß er den vorhandenen Nothftand nicht für einen unverschuldeten halte; dem gegenüber müsse er freilich erklären, daß die Gemeinde den jetzigen Synagogenbau beschlossen und begonnen habe in der festen Absicht keinerlei Beihülfe vom Staate dazu zn begehren: erst im Laufe des Baues habe sich dann herausgestellt, daß die Voraussetzungen, unter denen begonnen war, unzutreffend seien und daß ohne Beihülfe die Ausführung unmöglich sein werde. Auch die hiesige isr. Gemeindeschule kenne Stange offenbar nicht, denn sonst werde er wissen, daß dieselbe ebensoviel leistet wie jede Elementarschule. Endlich habe Stange bezweifelt, daß die Gemeinde selbst überzeugt sei, sie werde mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den Bau vollenden können, daß sie vielmehr den Hintergedanken einer ferneren Staatshülfe hege. Hierüber könne er ihn vollkommen beruhigen; nach den getroffenen Dispositionen fei keinerlei Zweifel, daß die Synagoge mit der veranschlagten Summe werde fertig werden

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