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Der Israelit · 1878-11-06 · Heft 45 (6.11.1878) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 45 (6.11.1878)
Date
1878-11-06
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1109 LNNP DipDD nnd mm “thd, wovon er sich beim Leben nie ohne Dringlichkeit trennte. Wir aber rufen: ''! mDy bsnB”a ^nai -i^ ’nsjj ^'-r„ Er ist dahin gegangen und hat seine Familie, hat uns verwaist zurückgelassen; wer wird der Anstalt , wer Würzburg diesen schweren Verlust ersetzen? pnanrna r<bi ^an. Möge der D,nrr'n ax die Familie und alle Trauernden trösten! mna^ onan! Des Dahingeschiedenen Andenken aber gereiche zum Segen! I. M. Aus Lübeck gehen uns über die Verhandlungen der Bürgerschaft die nachstehenden detaillirten Berichte zu. Es wurde verhandelt über den Senatsantrao, betreffend Beihülfe zum Synagogenöau der Israel. Gemeinde durch ein zeitweise unverzinsliches Darlehen von 20,000 Mk. aus öffentliche» Mitteln. Der Senat theilt der Bürgerschaft mit, daß nach der am 27. November 1876 erfolgten Ablehnung seines Antrages auf Bewilligung einer ftaatsseitigen Beihülfe von 30,00o Mk. an die isr. Gemeinde hiese.'bst zum Bau einer Synagoge und Schule der Vorstand der gedachten Gemeinde mittelst der zur Einsicht ausgelegten Eingabe vom 20. August 1878 unter nochmaliger Darlegung der Verhältnisse und des Nothstandes, in welchen die Gemeinde durch den in gutem Glauben auf die Zulänglichkeit der ihr zu Gebote stehenden Mittel begonnenen Bau der Synagoge nach einem wesentlich vereinfachten Plane gerathen sei, dringend sein Gesuch um Bewilligung einer ftaatsseitigen Beihülfe , und zwar nunmehr von 20,u00 Mk. erneuert hat. Unter Darlegung der in Veranlassung dieses Gesuches zur weiteren Prüfung der Frage von ihm getroffenen Maßnahmen, versteht der Senat mit Beziehung auf die neben seinem Proposirionsdecretc abgedrucktcn Vorlagen, einen protokollarischen Bericht des Stadt- und Landamtes vom 17. September d. Js. und eine von der Vorsteherschast des Werk- und Zuchrhauses zu St. Annen mit dem Gemeindevorstande am 26. September d. I. abgeschlossene Punktation, sowie auf den zur Einsicht ausgelegten Plan und Kostenanschlag für den Bau der Synagoge, zur Mitgenehmigung der Bürgerschaft: 1) daß der isr. Gemeinde Hieselbst zum Bau einer Synagoge im Wesentlichen nach Maßgabe des vorgelegten Planes des Architecten Müuzeuberger, eine Beihülse von 2O,oOO Mk. aus öffentlichen Mitteln als ein für die nächsten 20 Jahre unverzinsliches und unkündbares, nach Ablauf dieser Zeit jedoch mit 4% verzinsliches Darlehen $ unter der Bedingung gewährt werde, daß sowohl die Seitens der Borsteherschaft des Werk- und Zuchthauses zu St. Annen am 26. September 1878 mit dem Gemeindevorstande abgeschlossene Punktation bezüglich der unentgeltlichen Abtretung eines Landstreifens und der Einräumung gewisser Befugnisse an die Anstalt zur Ausführung gebracht, als auch von der Errichtung von Gebäuden auf dem vor der Synagoge belegenen Terrain ohne vorher einzuholende Genehmigung des Senates Abstand genommen, und solche Verpflichtung als Note auf dem Folio des Grundstückes eingetragen, dagegen der Ausbau der Facade der Synagoge sofort hergestellt, auch das bewilligte Darlehen auf dem Folium des Grundstückes nach den anderweitig zum Zweck des Baues zu beschaffenden Pfandgelbcrn von coll. etwa 25,000 Mk eingetragen werde; 2) daß die solchermaßen darzuleihende Summe von 20,000 Mk. auf die Reservekasse angewiesen werde. Hiezu nahm Stange das Wort und bemerkte, es habe sich seit der Ablehnung des früheren auf einen reinen Staatsbeitrag von 30,000 M. gerichtet gewesenen Senatsantrages die Sache insofern geändert, daß jetzt ein Nothstand vorliege, über dessen Entstehung er sich allerdings nicht weiter auslassen wolle, daß die Gemeinde für die Beihülfe eine Arealabtretung anbiete und daß diese Beihülfe im Belaufe von nur 20,000 Mk. und nur als Darlehen geleistet werden solle. Nach der in der Bürgerschaft herrschenden Stimmung, wie er sie beurtheile, scheine die Geneigtheit zur Annahme des Senatsantrages vorhanden und er stehe deshalb jetzt davon ab. einen principiellen Widerstand dagegen zu erheben, nur auf ein paar Nebenbedingungen müsse er zurückkommen, die er schon im Bürgerausschuß beantragt habe, die dort jedoch abgelehnt seien. Die erste sei das der Gemeinde aufzuerlegende Verbot, eine andere Schule als eine Religionsschule zu halten. Gegen diese Bedingung habe sich der ständige Senatscommiffar im Bürgerausschusse auf das Aeußerste gesträubt und das Verlangen danach sogar als „unkeusch" bezeichnet; diesen Vorwurf habe er nun seit jener Zeit wiederholt sich überdacht, habe aber die Erklärung dafür nicht finden können, denn er glaube mit seinem Anträge nicht etwas Unmoralisches, sondern eine Amendirung bezweckt zu haben, welche im eigensten Interesse der jüdischen Gemeinde liege. Durch die Opfer, welche unser Staat für die Hebung der Volksschulen gebracht, seien sie auf einen Standpunkt gebracht, welchen eine jüdische Elementarschule niemals erreichen könne, da es der Gemeinde dazu an Mitteln fehle, werde sie also

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