Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 42 (9.10.1878)
- Date
- 1878-10-09
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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- Colmar 3× ep/1047872
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*3r MM MEL- 1022 gen, welche Nissim und NiphloauS*) Er mit mir gethan. — Habt Ihr eine Abschrift von dem Kaiserlichen Erlaß?" „„Ich habe sie in meinem Mantelsack."" „Besteigt Euer Pferd und kommt mit mir." „„Man läßt mich nicht in die Stadt."" „Laßt mich nur machen!" Die Beiden ritten dem Thore zu. „Guter Thorwart," sagte Rabbi Joselmann zu diesem, „der da ist mein Diener; lasset ihn passiren; ich werde ihn nachträglich in meinen Schutzmrt> Geleitbrief aufnehmen lassen." Ein Goldstück fügte der Rede überzeugende Gründe hinzu und die Beiden ritten ungehindert durch das Thor, den Berg hinauf bis in das Wirthshaus „Zur Katz". Im Gasthofe hatte man Rabbi Joselmann ein Erkerstübchen angewiesen, in das ihm Abraham von Colmar folgte. Dieser öffnete seinen Mantelsack und nahm den Kaiserlichen Erlaß heraus. Rabbi Joselmann las: **) Wir, Maximilian, Erwelter von gottes gnaden Römischer Kaiser, zu allenzeitten merer des Reichs in germanien, zu hungern, Dalmatien, Croatien etc. König, Ertzhertzog zu Österreich, Ilertzog zu Burgundi, zu Brabannt und Phaltzgrave etc. thuun allen Juden und Judinn so zu Colmar sytzen und wanen, zuwissen: Daz wir unnsern und des Reichs lieben getrewen Burgermaister und Rate der Stat Colmar, dise besonder genad gethan, vergönnt und erlaubte haben, also das sy all Juden und Judinn, so bisher bei Inen gesessen und wonhaft gewesen seinn in einer kurtzbestimbten zeit austreiben , auch hinnfür in ewig zeit daselbst nitmer wannen zulassen schuldig seyn süllen, lautt unnserr brief darüber ausganngen. Damit Ir aber in solchem nit übereylt werden und Eur Schulden und anders einbringen und handeln mögen. Demnach Emphelhen wir Euch allen und Eur yedem in sonnders von Römischer Kaiserlichen Macht ernnstlibh mit diesem brief gebietend und wollen daz Ir zwischen hie und aller heiligen tag schirist künfftig daselbst zu Colmar mitsambt Euren weiben, Kindern, verwanden, haben und Gütern ausziehet unnd hinn- *j Wunderbare Hilfe. **) Wir geben hier das interessante Actenstück genau wieder, sowohl in Bezug auf Styl, Orthographie als auch Jnterpunetation. Das'mit dem Kaiserlichen Sigel, in rothem Wachs, versehene Original befindet sich im Archiv zu Colmar. für nitmer daselbst heuslichen sytzet oder wanet. Sonder wo Ir ye zuzeitten in die Stat Colmar hanndien oder wandeln würden Euch alsdann allwegen mit ainem gelben Ring anf Eurn obern Klaidern betzaichent und den gewondlichen zoll daselbst ausrichtet und gebet und Euch des nit setzet oder widert noch hirinn ungehorsam erscheinet Daran hit Ir unnser ernnstliche maynung. Geben in unnserr und des heiligen Reichs Stat Augspurg am fünfundz waintzigs t e n (25.) tag des Monats A p r i 1 i s, anno etc. im zehennden (1510) unnserr Reiche des Römischen im funfundzwaintzigsten und des hungerischen im ainsundzwaintzigsten Jaren. P. reg. p. s.*) Ad mandatum D. imperatoris proprium : **) Sernteiner. Als Rabbi Joselmau zu Ende gelesen hatte, fing Abraham von Colmar auf's Neue an zu weinen. „„Ich beschwöre Euch, Rabbi Joselmann,"" sagte er, „„machet den Kaiser andern Sinnes und wendet das drohende Verderben ab! Ich bin beauftragt, Euch tausend Goldgulden zur Verfügung zu stellen, um, wenn möglich, des Kaisers Räthe zu gewinnen " " „Ich werde Alles thun, was in meinen Kräften steht; aber, bin ich an der Stelle Gottes? Nur Er allein vermag die Herzen der Könige zu lenken. Hoffen wir zu Ihm und beten wir zu Ihm. Er hat so oft das letzte Fünklein Israels vor dem Erlöschen bewahrt. Er wird uns auch jetzt Seine Gnade und Sei: Erbarmen nicht entziehen. Schon hat Er mich in wunderbarer Weise Gunst finden lassen in den Augen des Kaisers." „„In wessen Augen solltet Ihr nicht Gunst finden? Ihr heißt Joseph und Chenau schel Jaußeph, die Anmuth Josephs ist über Euch ausgegossen. Wer Euch kennen lernt, muß Euch lieben und werthschätzen."" „Redet nicht so, Abraham, wenn Gott mir Wunder erweist, so erzeigt Er sie mir nur um Seines Bo kes willen, für das zu wirken ich mir zur Aufgabe meines Lebens gemacht habe." (Siehe die Fortsetzung in der ersten Beilage.) •) Per regem pro se, durch den König selbst. Im Original folgt hier der Namenszug des Kaisers Maximilian. **) Im eigenen Aufträge des Herrn Kaisers. Hierzu vier Beilagen. Verantwortliche Redaetion: Dr. Lehmann. — Berlag der Le Roux'schen Hosbuchhandlung. I. Gottsleben'S Buchdruckerei in Mainz (Mainzer Anzeiger).