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Der Israelit · 1878-10-02 · Heft 40 (2.10.1878) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 40 (2.10.1878)
Date
1878-10-02
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Verlegt der Ausgetretene seinen Wohnsitz aus dem Bezirk der Religionsgemeinde in den Bezirk einer anderen Religionsgemeinde, so erlischt jede nach den vorstehenden Bestimmungen dem Ausgetretenen obliegende Verbindlichkeit von dem Schluß des Kalenderjahres an, in dem die Verlegung des Wohnsitzes stattfindet, insofern der Ausgetretene Mitglied der Religionsgemeinde des neuen Wohnorts geworden ist. Artikel 4. Hinsichtlich des Austritts aus der israelitischen Religionsgemeinschaft (dem Judenthum) gelten die Bestimmungen des Gesetzes vom Heutigen, die bürgerlichen Wirkungen des Austritts aus einer Kirche der Religionsgemeinschaft betreffend. Die nach Art. 3 des gegenwärtigen Gesetzes den aus einer Religionsgemeinde ausgetretenen Israeliten obliegenden besonderen Verpflichtungen werden durch den nachträglichen Austritt derselben aus dem Judenthum aufgehoben. Artikel 5. Für Beschwerden wegen Zuziehung zu den in Art. 3 erwähnten Leistungen finden die Bestimmungen Anwendung, welche für Beschwerden wegen Zuziehung zu den Umlagen oder Ausschlagen der politischen Gemeinden gelten. Josoweit Hebregister für diese Leistungen nicht offen gelegt worden sind, läuft die Beschwerdefrist vom Tage der Zustellung des Anfordei ungszettels. Urkundlich unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Großherzoglichen Siegels- Darmstadt, den 10. September 1878. (L. 8.) Ludwig. v. Starck. Shakspeares „Kaufmann von Venedig" kritisch beleuchtet von M. Brüll. Werfen wir die Frage auf, welche sind die Erscrdernisse eines guten dramatischen Werkes, so wird die Antwort, je nach den individuellen Anschauungen und dem Geschmacke einzelner Personen ziemlich verschiedenartig ausfallen. Für Diejenigen aber, welche dasselbe von seinem höheren Zwecke entsprechenden Standpunkte ans ouffasten. wird sich immer als Haupterforderniß Herausstellen, daß in jedem guten, und namentlich bühnenfähig guten dramatischen Werke, sei es Lust-, Schau- oder Trauerspiel, ja sogar Oper; mögen die darin enthaltenen Ver- und Entwicklungen noch so geistreich und manigfaltig geordnet sein, eine moralische aus Herz und Geist veredelnd wirkende Tendenz sichtbar hervortrete, oder wenigstens bei genauerem NackM suchen sich herausfinden l^sse. Werden uns nun in solchen Stücken einerseits die Sühnen des Verbrechens, der Fall des Hochmuths, die Entlarvung der Heuchelei in lebhaften Bildern vorgeführt, so sehen wir darin andererseits den Sieg der Tugend, die Belohnung der Großmuth, die Anerkennung der lange verkannten Verdienstu s. w. Nach Wahrheit und Recht streben wir im wirklichen Leben, manchmal ohne sie zu erringen; aus der Bühne muß denselben in vollem Maße Rechnung getragen werden, soll anders der vorurtheilsfrei denkende Zuschauer nicht unbefriedigt das Haus verlassen. Sehr oft werden auch nur darin die Mängel und Schwächen der Zeit bloßgestellt und gegeißelt. was ebenfalls einen nicht zu unterschätzenden Dienst der menschlichen Gesellschaft leistet. Welche Tendenz aber der Verfasser eines .Hamlet' mit seinem „Kaufmann von Venedig verfolgte und von welcher Idee er dabei ausgegangen sein mag. ist wirklich schwer zu errathen, wollen wir nicht annehmen, daß es ihm hauptsächlich darum zu thun war. den Juden in einem höchst nachtheiligen Lichte darzustellen und durch die an ihm vollzogene Bestrafung der Schadenfreude einer gewissen, von mittelalterlichem Religionshaß noch beseelten Kategorie einen Genuß und Befriedigung zu gewähren, indem gedachtes Drama nicht allein keinem von oben erwähnten Erfordernissen entspricht, sondern vielmehr sowohl gegen dieselben als gegen jede gesunde Logik auf die frappanteste Weise verstößt Fassen wir nun den Inhalt des ganzen Stückes in seinen Hauptaktionen zusammen und sehen wir, ob Shakspeare in Bezug auf Ersteres sein Ziel erreicht und in wie fern unsere Behauptung richtig ist Wie bekannt, spielt darin die Hauptrolle der Jude Shylok, der, um an Antonio wegen der Verfolgung. Beschimpfung und Verachtung. denen seine Glaubensgenossen und insbesondere er selbst, ohne weiteren Grund als aus Religionsverschiedenheit und wegen Wuchers, unablässig ausgesetzt waren. Rache zu nehmen, benutzt er die günstige Gelegenheit, demselben einen Schein aufzulocken der auf sein Leben lautet, um ihn seiner Zeit zur Geltung zu bringen. Geräth nun der Verfasser schon dadurch mit sich selbst .in Widerspruch, daß er den Juden, wie aus Akt 1 Sc 3 und mehreren anderen Stellen hervorgeht, religiös bis zum Fanatismus schildert und ihm dann die Absicht eines Meuchelmordes zuschreibt, den das jüdische Gesetz, ausgenommen im Kriege oder wo eigne Lebensgefahr droht, zu wiederholten Malen strengstens verbietet, und folglich bei einem in diesem Grade dem ReligiMMMr ergebenen Juden sich nicht gut denken lä^^^W^uMdie Charakterzeichnung des Shylok zu nennen; denn so verschieden immerhin sein mögen welche dem jümit Recht oder Unrecht beigelegt wer-

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