Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 40 (2.10.1878)
- Date
- 1878-10-02
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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1000 WohnoAe ausgesprochen — eitel Humbug ist. Derselbe Wortlaut, der den Versöhnungstag unabhängig von Zeit und Ort erklärt, stndet sich bei dem Sabbat und den übrigen Festtagen. (Vergl. 2. B. M. XU. 14, 20; XXXI. 13; 3. B. M. XXIII. 3, 14, 21, 41, 43, und viele andere Stellen.) Der einzige Festtag, bei welchem sich dieses Moment nicht ausdrücklich ausgesprochen findet, ist derjenige, welcher in den Ausschußberathungen ebenfalls zur Aufnahme in dir Petition empfohlen wurde, der Rosch Haschonoh. Geradezu lächerlich ist es aber, wenn in der Strafe der Ausrottung, welche aus die Uebertretung des Jom Kippur-Gebots gesetzt ist, die stärkere Schärfe liegen soll, welche den Jom - Kippur vor allen andern Ruhetagen auszeichnete. Der bekannteste Ruhetag, jeder allwöchentlich wiederkehrende Sabbat steht hierin höher als der Jom Kippur. Während die geflissentliche Uebertretung des Jom KippurfGebotes biblisch, von der irdischen Justiz nicht einmal zur Verantwortung gezogen werden kann, wird die Entweihung des Sabbat mit dem Steinigungstode bestraft. (Vergl. 4. B. M. XV. 32—36.) Neu ist überhaupt, daß die religiöse Richtung, welcher die leitenden Elemente des Gemeindebundes angehören, der Strafe der Ausrottung plötzlich eine Bedeutung beilegt, die sie sonst nur in den Kreisen der konservativen Juden genießt, während doch die Anhänger des Reformjudenthums durch ihr ganzes sonstiges Leben thatsächlich bezeugen, daß ihnen diese Strafandrohung nicht viele Skrupel bereitet. Was wohl die Herren Ausschußmitglieder für Augen gemacht hätten, wenn das Reichskanzler- Amt feine ablehnende Antwort etwa damit motivirt hätte, daß die Fülle von Citaten, welche die Nothwend^keit der staatlichen Anerkennung des Jom Kippur beweisen sollen, wenigstens betr. der Furcht Vor der Ausrottungsstrafe solange nicht ernst genommen werden könne, als nicht der Nachweis geführt wäre, daß die Petenten auch sonst sich nicht leichtsinnig der von ihnen betonten Ausrottungsstrafe aussetzlen? Dieselbe Thora belegt doch mit derselben Strafe der Ausrottung Denjenigen, der z. B. an Peßach Gesäuertes ober sonst Unschlitt und Blut genießt re. re. Es sind dies laüler Bestimmungen, deren treue Erfüllung ohne Mithilfe des Reichskanzleramtes möglich ist, ihre treue Erfüllung müßte daher erst nachgewiesen werden, wenn eine Bitte um staatliche Jntervenirung nicht ein sehr bedenkliches Licht auf die Bestrebungen werfen soll, Welcher man andernfalls als dieser Petition zu Grunde liegend vermuthen dürfte, vermuthen müßte. Und in der That, so bedauerlich es auch ist, daß israel. Geschworene am Versöhnungstage zur Theilnahme an Schwurgerichtssitzungen gesetzlich angehalten werden können, so wünschenswerth auch eine Beseitigung dieses Zwanges wäre, wir glauben nicht, daß der Ausschuß des Gemeindebundes sich in Folge der religiösen Richtung seiner Mitglieder als Anwalt für die Heilighaltung des Jom Kippur qualificire. — Wer sich einerseits praktisch über die ernstesten, heiligsten Vorschriften des Judenthums skrupellos hinwegsetzt, andererseits aber von einer bloßen Theilnahme jüdischer Geschworener an einer Schwurgerichtssitzung am Jom Kippur so tief verletzt wird, daß diese Verletzung eine Petition an die staatlichen Behörden zur Folge hat, der darf, seine Absichten mögen thatsächlich noch so lauter sein, sich nicht darüber wundern, wenn die jüdische öffentliche Meinung über diese Lauterkeit ihre eige, nen Gedanken hat. Ja, vielleicht machen die Herren Petenten gar keinen Hehl daraus, daß es nicht die Verletzung des jüdischen Gesetzes, daß es vielmehr die gekränkte, empfindsame Eigenliebe ist, welche diese Petition veranlaßt hat. Eine derartige Anschauung mag ja eine gewisse Berechtigung haben, aber man sollte sie dann nicht mit frommen Citaten verbrämen und solche Entstellungen des thatsächlichen Sachverhalts vermeiden. Was in aller Well soll es z. B. heißen, wenn da gesagt wird: Während die der strengen Richtung Huldigenden fastend, stehend, im Todtenhemd, den Tag verbringen, fassen Freisinnigere den Tag als der Einkehr in sich gewidmet auf. um fern von allen Lebenssorgen und Zerstreuungen ihre Seele frei und rein dem Höchsten zuzuwenden. Wir fragen nicht, wo hier die Wahrhaftigkeit, wir fragen nur. wo der gesunde simple Menschenverstand bleibt! — Also auf der einen Seite die strengere Richtung im Todtenhemd, auf der anderen Seite die Freisinnigen! Natürlich! Im Todtenhemd den ganzen Tag beim Gottesdienst stehend, schließt die Möglichkeit aus, bei sich Einkehr zu halten und die Seele frei zum Höchsten zu erheben! Um das zu können, muß man erst zu jener angeblichen Mehrzahl gehören, die sich vom Ceremoniell fernhält, nur den größten Theil des Tages fastend im Gotteshause, den übrigen auf der Promenade oder sonstwie zubringt, das heißt Einkehr in sich, Fernhaltung aller Lebensforgen und Zerstreuungen, das heißt Freisinnigkeit Der gesunde Menschenverstand meint allerdings das Gegentheil, aber der Ausschuß des Leipziger Gemeindebundes sieht den Anhängern der strengen Richtung durch ihr Todtenhemd in's Her> hinein, und verdächtigt sie bei der obersten Reichsbehörde als aller jener erhabenen Gefühle bar, für welche eben nur seine