Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 40 (2.10.1878)
- Date
- 1878-10-02
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Worunter der protestantische Geistliche (der katholische Geistliche war geladen, aber nicht erschienen), der Magistrat in oorxors und die anderen Behörden, waren bei dem Acte der Einweihung zugegen. Die Straßen, durch welche der Festzug passirte, prangten in einem reichen, herrlichen Flaggenschmuck, und leisteten auch die nichtisraelitischen Bewohner ihr Mögliches, um die Würdigkeit und Schönheit dieses Festes zu erhöhen und gaben dieselben auf jede Weife ihre herzliche Theilnahme kund. Es ist von dieser gewiß höchst erfreulichen Thatsache um so eher Notiz zu nehmen, als an diesem Orte vor nicht gar langer Zeit auf einer gewissen Seite der Fanatismus, der alte Glaubenshaß auf eine brutale Weise zum Ausdruck gebracht wurde*). Hier hatten wir nun den glänzendsten Beweis, daß solchem inhumanen Gebühren, solchen intoleranten, judenfeindlichen Gesinnungen nicht von allen Seiten eine Sympathie entgegengetragen wird, und daß jene Hetzereien und böswilligen Anschuldigungen ihre erwünschte Wirkung durchaus verfehlt, ja, in gewisser Hinsicht das Gegevtheil zur Folge gehabt haben und das Band, das Christen und Juden umschlang, noch fester geknüpft wurde. Sehr bezeichnend ist, daß der Redakteur jenes sauberen Blattes, Las seinen Lesern jenen Schmähartikel aufgetischt, die Aufnahme des Festprogrammes in sein Blatt verweigerte und das Festcomitä sich veranlaßt sah. in das andere an dortigem Platze erscheinende Kreisblatt folgende Bekanntmachung einrücken zu lassen: „Wir laden hiermit die Leser des Lingener „Volksboten zi» unseren Festlichkeiten freundlichst „ein, da uns die Aufnahme unseres Festprogram- „mes Seitens der Expedition des Volksboten „verweigert worden ist. Das Comite rc." Bedarf dieses Factum eines weiteren Commentars? Es kennzeichnet und richtet sich selber. Schließlich können wir es uns nicht versagen, des hohen Genusses Erwähnung zu thun, der uns durch die wahrhaft herzerbebende und erbauende Festrede des Herrn Landrabbinen Dr. Buchholz aus Emden war zu Theil geworden. Diese Rede machte allerseits einen tiefergreifenden Eindruck *) Der gesch. Leser erinnert sich vielleicht noch des im Annoncentheile des „Lingener Volksboten" veröffentlichten Schmäh- und Hetzartikels: „Kann der Jude hexen?", der dem Redacteur eine vierzehntägige Gefängnißstrafe einbrachte. 996 und lauschten die Zuhörer den Worten des Redners mit der gespanntesten Aufmerksamkeit. I. Herzberg. Rumänien. Der interimistische rumänische Minister des Aeußeren hat an die Vertreter Rumäniens im Auslände unterm 10. v. M. eine Circulardepesche erlassen . in welcher die Politik der Regierung in Betreff Bessarcrbiens und der Dobrudscha erläutert wird. Bezüglich der Dobrudscha, heißt es in der Depesche, könnte den Kammern direkt ein vollständiger Gesetzentwurf vorgelegt werden oder dieselben könnten in zwischenfälliger Weise dahin Vorgehen, daß sie der Exekutivgewalt gewisse Befugnisse und gewisse Credite zusprechen würden. Bezüglich der Gleichheit der Rechte (Juden) werden die Kammern über Verlangen der Regierung nach Maßgabe ihrer verfassungsmäßigen Competenz gesetzgebend Vorgehen. Als gewöhnliche Legislative kann die gegenwärtige Vertretung alle Rechte, ausgenommen die politischen, erörtern und votiren. Sie hat auch die Eignung, die Berufung einer Constituante behufs Revision des Art. 7. der Verfassung zu votiren. Sie werden dafür sorgen, Herr Agent, bei gegebener Gelegenheit zu constanren, daß nach unserem Grundgesetze nur eine constituirende Versammlung das Recht hat, bezüglich der Ausdehnung der politischen Rechte zu verfügen. Die Berufung einer Constituante ist jedoch offenbar unvereinbar mit der militärischen Besetzung des Landes durch eine fremde Armee. Es wäre exorbitant, es wäre widerspruchsvoll, wenn Europa in demselben Augenblicke, in welchem es uns in die Reihe der absolut unabhängigen Staaten zuläßt, sich uns gegenüber in die sonderbare Alternative versetzen wollte, uns entweder zu zwingen, unsere neue Existenz mit einer flagranten Verletzung unserer Verfassungsgesetze zu eröffnen oder uns zu verpflichten, unsere Wahlcollegien unter den feierlichen Verhältnissen, welche die Wahl einer constituirenden Versammlung begleiten müssen, angesichts einer Occupation einzuberufen, deren Aufrechterhaltung wir fremd sind und fremd bleiben wollen. Am liebsten würde die Regierung freilich die Dobrudscha nehmen und die Juden mit ihren christlichen Mitbürgern — nicht gleichstellen.