Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 40 (2.10.1878)
- Date
- 1878-10-02
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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; >7'r v ' ' •v-r’iT 995 teten Kirchendiener vor die Pforten des Tempels gesetzt zu werden, sich mit einem Talis sehen lassen. Ich weiß nicht, ob daS Talis dem ästhetischen Gefühl der Kirchenbehörde nicht entspricht oder ob sich Rabbiner und Vorsänger, welche sich damit quasi wie mit einer Stola drapiren, vor gewöhnlichen Menschenkindern auszeichneu wollen. Der Thatsache, daß für den Rabbiner rose n'8'8 resp. daS TaliSanlegen sich auf Sabbat und Festtage beschränkt, soll nur so nebenbei Erwähnung geschehen. Wo bei all dem die Consequenz bleibt, wollen wir dahin gestellt sein lassen. Mag sich auch Mancher durch solche Anordnungen gekränkt fühlen, mag es auch die Entrüstung vieler Besucher der Synagoge Hervorrufen , am Chorgesang Damen, über deren Sittenreinheit Zweifel obwalten, betheiligt zu sehen, die Synagogenbehörde verhält sich dagegen gleichgiltig. Der veredelte Gottesdienst erfordert sa Orgelklang und Damengesang und wenn auch ein Theil der zu letzterem engagirten Damen, was ihren Ruf betrifft, Manches zu wünschen übrig läßt, so weiß dieses die Kirchenbehörde mit einem zeitgemäß umgestalteten : „der Zweck heiligt die Mittel/' genünügend zu entschuldigen. Als Zeichen jedoch, daß noch nicht alles jüdische Gefühl in Stuttgart erloschen ist, mag der Umstand dienen, daß sich, Dank der Thätigkeit des Kaufmanns Herrn Fritz Kahn jr. in jüngster Zeit eine kleine Anzahl noch glaubenstreuer Israeliten zusammen gefunden hat, um aus eigener Jnitiaiive die Verbesserung der bestehenden Zustände anzuftreben und die zunächst damit begonnen hat, einen Gottesdienst ohne Orgelklang und Weibergesang und ohne Predigten politischen oder andern die Gefühle der Zuhörer verletzenden Inhalts zu organisiren. > H. G. Berlin. Der Ausschuß des deutsch-israel. Gemeindebundes in Leipzig hatte an das Reichskanzleramt eine Petition gerichtet, in welcher der Bitte Ausdruck gegeben war, den jüdischen Versöhnungstag den christlichen Festtagen gleichstellen zu wollen. Das Reichskanzleramt hat darauf erwidert, die Reichsgesetze stellen als „allgemeine Feiertage den Sonntagen diejenigen zur Seite, welche in den einzelnen Bundesstaaten in allen die Sonntagsfeier berührenden Beziehungen als Feiertage anerkannt worden sind. Es falle sonach nicht in die Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung, zu bestimmen, welche Tage in den einzelnen Bundesstaaten als Feiertage anzusehen seien. Den Wünschen des Ausschusses könnte doch nur dadurch genügt werden, daß reichsgesetzlich der jüdische BersöhnungStag neben den Sonntagen und allgemeinen christlichen Feiertagen als geeignet bezeichnet würde, den Verfall von handelsrechtlichen Ansprüchen und Wechselforderungen hinaus zu schieben. Dies allgemein auszusprechen, würde sich aber in keiner Weise rechtfertigen lassen. Wenn das gewünschte Gesetz ferner feststellen solle, daß der Israelit am Versöhnungstage wider seinen Willen zur Ausübung bürgerlicher und staatsbürgerlicher Pflichten, sowie zur Vornahme gerichtlicher Handlungen nicht gezwungen werden könne, so würde dadurch eine Ausnahmestellung zu Gunsten der Juden begründet werden, welcher andere Glaubensgenossenschaften sich nicht zu erfreuen haben. (Diese Motivirung erscheint uns ebenso unverständlich wie unberechtigt. Red.) Meppert. 24. Sept. Was ein eifriges, redliches Streben nach einem hohen Ziele, was ein freudiges, einmüthiges Wirken für ein gottgeweihtes Werk auszurichten im Stande ist, das hat sich auf eine herrliche Weise in unserer Nachbargemeinde Lin gen bewährt. Diese Gemeinde, die ebenso schwach an Zahl, wie an Mitteln, hatte eS sich zur Aufgabe gemacht, dem Herrn eine bleibende Stätte zu gründen, welche Aufgabe zu lösen ihr nunmehr die göttliche Vorsehung beschieden. Groß waren die Opfer, welche zur Verwirklichung dieses schon lange gehegten Wunsches dargebracht werden mußten und wurden, denn äußerst gering waren die Hilfsmittel, die von anderen Seiten dieser Gemeinde zuflossen. Am 19. d. M. fand nun die feierliche Einweihung ues neuen Gotteshauses statt, das wegen seiner Zweckmäßigkeit und Würdigkeit eine allseitige Bewunderung erregte. Dieser Tag wird der Gemeinde Lingen als ein hochheiliger und bedeutungsschwerer in steter Erinnerung bleiben, denn an demselben Tage ward sie zu dem gestempelt, was sie eigentlich sein sollte, zu einer wirklichen, selbstständigen Gottesgcmeinde, ward das Band geknüpft, das sämmtliche Glieder zu einem gemeinschaftlichen Streben für immer vereinigen soll, erhob sich an einem Orte, wo vor noch nicht allzu langer Zeit die Intoleranz und der Fanatismus den Juden den bleibenden Aufenthalt nicht gestattete, ein Mischer Gottestempel, dem Einig-Einzigen geweiht für ewige Zeiten. Die einzelnen Festlichkeiten, die vom herrlichsten Wetter begünstigt waren, gingen in der schönsten Ordnung vor sich. Zahlreiche Gäste aus Nah und Fern war herbeigeeilt, um den wahrhaft herzerhebenden Feierlichkeiten mitbeizuwohnen, die um 11 Uhr, Vormittags, ihren Anfang nahmen. Auch eine große Anzahl der nichtjüdifchen Bevölkerung,