Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 40 (2.10.1878)
- Date
- 1878-10-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447747-2447785--15368-2471314- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
992 sache darin, daß er sich ausschließlich mit dem Thorastudium und nicht genugsam mit Wohlthun beschäftigt hatte. Rabbah wie Abaia stammten beide vom Hohenpriester Eli ab, dessen Nachkommen eines frühen Todes starben. Rabbah, welcher sich ausschließlich dem Thora-Studium widmete, überlebte die gesetzte Frist um 20 Jahre; Abaja aber, der sich mit der Thora und mit dem AuSüben von Wohlthaten beschäftigte, überlebte jene Frist um vierzig Jahre. Wer seine Zeit mit guten, edlen Thaten ausfüllt, der hat wirklich gelebt. Gibt es schon hienieden eine größere Wonne, als echtes Wohlthun, gibt es eine größere Freude als die, die Thränen der Bekümmerten zu trocknen, die Hungernden zu sättigen, die Gewandlosen zu bekleiden, den Wai' sen und Wittwen den Ernährer zu ersetzen, die Sinkenden aufrecht zu erhalten, die Gefallenen wieder zu erheben? Und das Alles zu thun. ohne auf Dank zu zählen, ohne durch Undank, Schlechtigkeit, Trug sich irre machen zu lassen! Und willst Du Deine Zeit wahrhaft gut ausfüllen, so füge der Wohlthat, der Gefälligkeit, der Dienstleistung, der Mühewaltung auch noch das freundliche, herzerquickende Wort hinzu — Du vervielfachst dadurch die edle That. Und Gott im Himmel sieht's und gibt Dir unendlichen Lohn. Wir gehen jetzt dem großen, furchtbaren Tage entgegen, an welchem wir Sühne erhoffen, erwarten, Verzeihung für alle unsre Schuld: anpn bn so» rotra, mögen wir dem heiligen Tage mit dem Entschlüsse entgegengehen, daß wir von allem unserm Erwerb den Zehnten der Linderung der Noth und des Elends, der Gründung wohlthätiger Anstalten widmen nnryon non, n»rn, dann wird uns Gott wahrhaftes Leben bescheiden. JDN ,DO!D D”n b'lDDH'1 h (Fortsetzung folgt.) Kirsch s Pentateuch-Kommentar. Das große, seit 12 Jahren in Angriff genommene Werk, die Ueberfetzung und Erklärung der mm wo'n ncpon von Rabbiner Hirsch »"j , hat durch das kürzliche Erscheinen des V. Bandes die Vollendung erreicht, welcher man in so vielen Kreisen mit der gespanntesten Erwartung entgegensah. — Diese Erwartung ist nicht nur gerechtfertigt, sondern durch den uns vorliegenden Band derart übertroffen worden, daß wir nicht anstehen, dieses neueste Product des bewährten Anwalts des gesetzestreuen Judenthums als die Krone, das Vorzüglichste aller bisher von ihm erschienenen Schriften zu bezeichnen, so daß das Werk in seinem Ensemble wie in seinen Details als eine Bewahrheitung des jüdischen Weisheitsspruches: 'robn 'o) snzn pj’pTDff pr in d'ddh gelten tarnt. Die originelle, überaus glückliche Art und Weise, mit welcher der geniale Verfasser an die Probleme des jüdischen Schriftthums herantritt, konnte besonders bei der Behandlung des onain 'd so recht zum Ausdruck kommen, weil ja dieses Buch wie kein anderes in seiner Eigenschaft als nun nwo sich durch eine große Mannigfaltigkeit seines Inhalts auszeichnet. Gleich Eingangs zählt der Vers., um die Bezeichnung nun hwq zu präcisiren, sämmtliche Gesetzesbestimmungen auf, die in diesem Buche ganz oder zum Theil wiederholt werden, sowie diejenigen, welche hier erst zum ersten Male mitgetheilt sind, und kommt, da die letzteren bedeutend zahlreicher als die ersteren vertreten find, zu dem Resultate, daß nun nwo nicht ohne Weiteres eine Wiederholung der Lehre bedeuten könne. Eine gründliche Betrachtung aller hierhergehörigen Gesetzesbestimmungen führen den Vers, zu folgendem Resultat: „Fassen wir das Alles zusammen, so glauben wir nicht fehl zu gehen, wenn wir in diesem fünften Buche ein Compendium derjenigen Gesetze erblicken, deren Vergegenwärtigung den Gesetzesautoritäten so wie jedem Einzelnen im Volke eben bei dem nun bevorstehenden Uebergang aus der Wüste in das Land ganz besonders nothwendig war» deren schriftliche Niederlegung für diese Zusammenstellung Vorbehalten blieb, oder deren schriftliche Wiederholung für diesen Zweck wesentlich erschien. Wenn man daher dieses Buch herkömmlich unter dem Namen nun tuitd begreift und hierunter: „Wiederholung des Gesetzes" versteht, so kann dies nicht in der Absicht verstanden sein, als ob der schriftliche Inhalt dieses fünften Buches eine Wiederholung der bereits in den früheren Büchern schriftlich enthaltenen Gesetze wäre. Wir haben gesehen, daß bei weitem der größere Theil der in diesem Buche vorliegenden Gesetze hier zum ersten Male niedergeschrieben ist. Vielmehr kann diese Bezeichnung „Wiederholung" nur dahin als eine zutreffende erscheinen, daß dies Buch von der mündlichen nochmaligen Wiederholung und Erläuterung des Gesammtgesetzes berichtet, mit welcher Moses feine Thätigkeit für sein Volk auf Erden beschloß, und aus welcher die Gesetze, die in diesem Buche enthalten sind, theils zur erstmaligen, theils z^r wiederholten Niederschreibung gelangten." (S. 7 u 8.) Als eine besonders charakteristische Seite des Hirsch'schen Pentateuch - Cormnentars ist das Bestreben hervorzuheben zu jeder einzelnen Gesetzes-