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Der Israelit · 1878-09-25 · Heft 39 (25.9.1878) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 39 (25.9.1878)
Date
1878-09-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Tode, Mutter und Schwester gefolgt sind. Jetzt taucht er als socialistischer Agitator auf. Berlin. Nach einem Spezialbescheide des Ministers der geistlichen rc. Angelegenheiten und des Innern vom 23. April d. I. dürfen selbstverständlich in das Statut einer Synagogengemeinde Bestimmungen nicht ausgenommen werden, welche mit dem Gesetze, betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden, vom 28. Juli 1876, im Widerspruch stehen würden. Bezüglich solcher Fragen aber, welche das Gesetz unentschieden gelassen hat, kann die Regelung im Wege statutarischer Anordnungen nicht von vornherein für unzulässig erachtet werden. Das qu. Statut enthält eine Anweisung für die Kultusbeamten, den Ausgetretenen weder Religionsunterricht zu ertheilen, noch bei rituellen Handlungen Beistand zu leisten. Da das Gesetz vom 28 Juli 1876 als Grund zum Austritt aus der Synagogengemeinde religiöse Bedenken vorausgesetzt, so werden Leistungen der Kultusbeamten von den Ausgetretenen in der Regel nicht beansprucht werden. Sollte dies dennoch geschehen, so liegt allerdings die Vermuthung nahe, daß der Austritt nicht aus religiösen Bedenken, sondern aus anderen Rücksichten erfolgt ist, und haben von diesem Gesichtspunkte aus die Minister gegen die Bestimmungen nichts zu erinnern, daß die Synagogengcmeinde ihren Beamten die Pflicht auferlege, ihre amtlichen Dienste nur den Mitgliedern der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Ueber den Wiedereintritt eines Ausgeschiedenen in die Synagogengemeinde, welcher er vor seinem Austritte aus Grund des Gesetzes angchört hat, enthält das Gesetz vom 28. Juli 1878 keine Bestimmung. Daß das Statut diesen Wiedereintritt gestattet und die Bedingungen für denselben seststellt, konnte daher ebenfalls nicht für unzulässig erachtet werden. Paderborrr Dem neunzehnten Jahresbericht über die israelitische Waisen-ErziehungS-Anstalt für Knaben und Mädchen aus Rheinland und Westphalen entnehmen wir: Während wir gewiß alle Ursache haben, mit inniger Dankbarkeit zum himmlischen Vater emporzublicken, der mit unermüdlichlicher Barmherzigkeit und Gnade seine schützende Hand über dieses Haus gehalten und uns soweit geführt, gedenken wir doch in tiefer Rührung der unvergeßlichen. verklärten Stisterin dieses Hauses, Fräulein Fanny Nathan zu Paderborn, die uns im Laufe dieses Jahres durch den Tod entrissen worden. Wohl werden materielle Schicksalsschlüge von jeder Familie schwer empfunden, mit ihrem Tode aber wurden wir an Seele und Leib zugleich geschlagen, so sehr waren wir gewohnt, in ihr die treue Matter des Hauses, die mit unermüdlicher Sorgfalt den Bedürfnissen der Kleinen wie der Großen gerecht wurde, wie den schaffenden, nach außen wirkenden Vater zu sehen. Die Steine unseres stattlichen Gebäudes sprechen von den Strapazen , den mühevollen Wanderungen, die ein schwaches Weib unternommen, um sie zum Baue zusammenzufügen; .och lauter denn diese todten Zeugen reden viele, viele Waisen, die von ihr mit mütterlicher Treue erzogen und behütet und zu einem menschenwürdigen Dasein geführt wurden. Wir, die wir jetzt in der glücklichen Lage sind, vielen Wittwen und Waisen Hilfe und Stütze in der Roth zu sein, die wir jetzt mit freudigen Blicken eine große Kinderschaar überschauen, deren jugendfrohe Spiele unsere Gärten erfüllen und die mit treuer Elternhand von uns ernährt und erzogen werden, wir wollen nicht vergessen, auf welchen Schultern wir stehen, und wie mühevoll ein schwaches Weib gerungen, bis sie dieses traute Heim für ihre Waisen gegründet. Das Waisenhaus, das am 1. März 1856 mit 2 Waisenknaben eröffnet wurde, zählte im abgetaufenen Jahre 41 Zögliuge und zwar: 2 6 Knaben und 15 Mädchen, die alle nach unserm besten Wissen und Willen mit elterlicher Liebe gepflegt und zu goltesfürchtigen, tüchtigen Menschen erzogen wurden. Seit dem zweiundzwanzigjährigen Bestehen der Anstalt haben hundert Waisen Pflege und Erziehung gefunden. Bon den Ausgeschiedenen können wir G. s. D. nur Erfreuliches berichten. Die tüchtige Schulbildung, die sie in der Anstalt erhalten, sowie auch die sittliche Führung, deren sie sich befleißigen, haben den meisten der ausgeschiedenen Zöglinge Nicht nur die Zufriedenheit ihrer Lehrherren erworben, sondern vielen war es auch möglich, ihre Selbstständigkeit zu begründen, ihre Mütter zu unterstützen und selbst der Anstalt, die sie erzogen, Gaben zuzuwenden. In der Sitzung des Curatoriums vom 29. Oktober 1877 wurde Frau Johanna Marcks-Rathan geb. Dinkelspiel, Adoptivtochter und Nichte der sel. Stisterin des Waisenhauses einstimmig zur Vorsteherin unserer Anstalt ernannt, nachdem sie bei der zunehmenden Kränklichkeit der Frl. Nathan derselben schon längere Zeit zur Seite gestanden und nach deren Ableben als Stellvertreteria fungirt hatte. Ferner wurde im verflossenen Jahre Herr Dr. Horowitz, Oberrabbiner in Crefeld, zum Mitgliede des Curatoriums erwählt. Die Einnahmen betrugen 67,212 Mark, die Ausgaben 65.174 Mark.

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