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Der Israelit · 1878-09-18 · Heft 38 (18.9.1878) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 38 (18.9.1878)
Date
1878-09-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
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943 auch einem jüdischer Confession nicht Angehörigen — zusteht, welcher die auf einem öffentlichen Begrävnißplatze befindlichen Gräber seiner Angehörigen besuchen will. Als öffentliche Begräbnißplätze sind aber auch die Friedhöfe der Juden zu betrachten, weil den Synagogengemeinden, welche nach § 37 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 die Rechte juristischer Personen haben, gesetzlich die Einrichtung und Unterhaltung der Begräbnißplätze obliegt (§ 58 ebendas.) Handelt es sich also im vorliegenden Falle nicht um ein Gemeindenutzungsrecht, so findet auch der § 164 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876 keine Anwendung, wonach das Verwaltungsstreitverfahren nur für Klagen Einzelner wegen Verletzung der ihnen als Mitglieder einer Synagogengemeinde zustehenden Rechte gegeben ist. Vielmehr muß dem Kläger überlassen bleiben, polizeilichen Schutz in Anspruch zu nehmen, falls ihm das Betreten eines öffentlichen Begräbniß- Platzes zu reglementarisch nicht geschlossener Zeit und Stunde fortgesetzt verweigert wird." (Magdeb. Zig.) Frankfurt a. M, im Sept. Am 8. Ellul wurden, von einer unabsehbarer Menge gefolgt, die irdischen Ueberreste eines Mannes zu Grabe geleitet, welcher einer der würdigsten Repräsentanten der alten Frankfurter rp~p war. Rabbi Salomon Geiger hat nach einem langen, dem Studium und der Befolgung der mm geweihten Leben die Augen geschlossen, und ist durch seinen Hintritt die Reihe der Wenigen gelichtet worden, die aus dem alten jüdischen Frankfurt sich ihre Glaubenstreue und ihre Begeisterung für das alte unverfälschte Judenthum bis ins Greisenalter bewahrt haben. R. Sal. Geiger V'? war der älteste Sohn des nvnpTi jdnji ]in R. Michael Geiger, der sich um die Förderung des Talmudstudiums durch Unterricht, den er gratis ertheilte, verd ent gemacht hatte. In dieser Thätigkeit stand ihm schon früh sein ältester Sohn bei, der mit dem 3. oder 4. Lebensjahre schon 'm zu lernen angefangen hatte. Wurde er so von seinem Vater in den Talmud eingeführt, dessen Studium er spater bei andern bewährten Meistern fortsetzte, so war er auf sich allein in allem andern angewiesen. Die grammatische Kenntniß der hebr. Sprache, in welcher er später eine so große Meisterschaft bekundete, eignete er sich ohne Führung und Leitung an, im deutschen Styl erreichte er eine bewnndernswerthe Gewandtheit, unc im Französischen erwarb er sich als Autodidact eine solche Fertigkeit, daß er später seine Kinder darin unterrichten konnte. Vor Allem aber war er ein po^> und zwar einer aus der alten Schule, der wjoin irrnn keinen höheren Seelengenuß kannte als recht fleißig zu „lernen". Sein treues und starkes Gedächtniß hielt alles fest, was er einmal gesehen und so war ihm jede Stelle in yj'n ,d*p ,piD5 und anno stets gegenwärtig. Sein klarer und scharfdenkender Geist verstieg sich niemals zu einem sinnverwirrenden Pilpul, der erst durch falsche Prämissen sich zu einer schwindelhaften Höhe aufzubauen vermag, er brachte vielmehr den q&b stets zur Geltung und zwar in einer Art, die den Zuhörer in ungeahnter Weise überraschte. So verstand er eS. Schwierigkeiten, über deren Lösung schon Biele vergebens nachgedacht, mit einer feinen Deutung eines Wortes, das er originell aufzufassen verstand, zu entwirren, daß Jeder, von dieser einfachen Erklärung so sehr überzeugt war, daß man sich sagte: Es kann ja gar nicht anders sein, wie war es möglich, daß wir diese Stelle immer so aufgefaßt haben, wie wir es so eben gehört? Biele zählen sich zu seinen Schülern, unter diesen fromme und gelehrte Männer; als er aber sah, daß manche, und darunter ihm sehr nahestehende, einen Weg später einschlugen, der seinen Ansichten entgegen war, so versuchte er es nicht mehr, Schüler auszustellen, sondern lernte desto fleißiger für sich und beschränkte sich auf das Borlernen in der sogenannten Lern-rn'2 bis zu deren Auflösung. Mit allen Fasern seines Lebens hing er am alten Frankfurt und allen seinen Minhagim; diese bis auf's Titelchen aufrecht zu erhalten, sie zu vertheidigen, ihre Richtigkeit zu beweisen, widmete er die letzten Jahre seines Lebens. War er doch wie kein Anderer durch den Besuch der Altschul und durch freiwillige Functionirung als in der Claus für einige Zeit mit dem Frankfurter Minhag vertraut, und so begann er in seinem 70. Lebensjahre sein größeres Werk nPnp nm, in welchem er mit großer Gelehrsamkeit die Minhagim Frankfurts in Bezug auf die Liturgie zusammenstellte und deren Richtigkeit begründete. In seinem 80. Lebensjahre vollendete er das Werk. das den Untergang oder die Verfälschung des Minhag zu verhüten bestimmt ist. Einen vor vierzig Jahren ihm gemachten Antrag, das Rabbinat zu übernehmen, lehnie er ab; doch aber ging in Gemeindesachen sein Einfluß so weit, daß er das Porschen des Hinterviertels, das um jene Zeit ein Metzger hier einführen wollte, verhindern konnte. Außer dem obengenannten größeren Werke waren noch eine Reihe von Schriften die Frucht seiner literarischen Thätigkeit; besonders heben wir eine vor ungefähr acht Jahren erschienene

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