Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 33 (14.8.1878)
- Date
- 1878-08-14
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Strafgesetzes geschah oder geschieht. — Die Ahndung einer Verletzung des Strafgesetzes sollte der Gemeindetag, unseres Erachtens nach, den Organen überlassen, welche dazu staatlich eingesetzt sind. Jedenfalls ist dem Ansehen des Gemeindetages mehr gedient, wenn er ohne Strafrichter fertig wird und mit geistigen Mitteln die ihm widerstrebende Agitation beseitigt. Steht es so unter allen Umständen fest, daß der Gemeindetag zu seiner gedeihlichen Fortentwickelung auf die Beteiligung des Gros der galizischen Gemeinden angewiesen ist, so ist für diese Letzteren eine solche Betheiligung nicht weniger wünschenswerth. — Der Gemeindetag ist ein kalt accompli, mit dem die übrigen Gemeinden um so mehr zu rechnen haben, als die Regierung ihre Zustimmung zu demselben bereits durch unzweideutige Beweise an den Tag gelegt hat. Wenn nun auch die Sympathien der Regierung nicht so weit gehen dürften, daß sie dieser Minorität von Gemeinden einen Fond überweist, der sämmtlichen Gemeinden gehört, so liegt in diesen Sympathien doch ein? andere Gefahr, die schwerer wiegt als der Verlust der höchsten Summe. Diese materiellen Vortheile mögen Ihatsächlich von großem Einfluß auf die Entstehung und Fortentwickelung des Gemeindetags sein, in Wirklichleit aber verdienen sie erst in zweiter Reihe gewürdigt zu werden. Eine richtige Würdigung zeigt dann oft, wie wenig solche Vortheile diesen Namen verdienen. Wir erinnern nur an den Streit und Hader, welchen ein ähnlicher Fond in Ungarn hervorgerufen, und an das unglückselige Ende, welches die ganze Angelegenheit dort genommen, indem man mit diesem Gelde ein Rabbinerseminar gründete, das den unverletzlichsten Principien des positiven, überlieferten Judenthums geradezu Hohn spricht. Ein Rabbiner- Seminar zu gründen, ist, wie aus den verschiedenen Reden ersichtlich, ebenfalls der Kerngedanke des Antrags, welcher die Errichtung einer Lehranstalt für südisches Wissen zum Gegenstand hat. Mari hat es aus Opportunitätsgründen nur einstweilen vorgezogen, das Kind nicht beim rechten Namen zu nennen. Wer sieht nicht, daß der galizische Gemeindefond ein Unglück für die religiöse Zukunft der jüd. Gemeinden Galiziens wäre, wenn er für eine Rabbinerschule verwendet würde, ähnlich derjenigen in Pesch? Und die Gefahr eines solchen Unglücks scheint uns sehr nahe zu liegen, wenn die gesetzestreuen galizischen Gemeinden sich nicht aufraffen und dem bestehenden Gemeindetag entweder sofort beitreten, um ihre Intentionen zur entschiedenen Geltung zu bringen, oder falls dies wegen der zu großen grundsätzlichen Verschiedenheit der Anschauungen nicht thunlich sein sollte, zu einem eigenen Verbände zusammentreten, der dem Gemeindetag mindestens ebenbürtig ist. Geschieht kein solcher Schritt, nach der einen oder andern Richtung, so wird diese Unterlassungssünde ihre schlimmen Früchte tragen, wenn selbst der Gemeindetag von der Errichtung einer Lehranstalt ganz absehen sollte. Unsere Regierung, welche bei jeder Gelegenheit ihre hochherzigen Gesinnungen für ihre jüdischen Unterthanen und deren religiöses Bekenntniß documentirt, ist oft gegen ihren Willen genöthigt, über jüdische Interna selbstständige Entscheidungen zu treffen, weil es eben keine officielle jüdische Körperschaft in Galizien gibt, bei welcher sie sich informiren könnte. Die Regierung wird daher schon deßhalb dem Gemeindetag ihre Sympathien entgegenbringen und vorkommenden Falls das Gutachten desselben einfordern und danach entscheiden. Sind diese Gutachten in dem Geiste gehalten. Den wir in den einzelnen Reden der Hauptwortführer finden zu müssen glaubten, so bedarf es keines weiteren Hinweises, welche bedenkliche Folgen dieselben haben können. Wie die Dinge liegen, gibt es hier nur ein Entweder, Oder. Entweder der Gemeindetag, sein Statut, seine Bestrebungen, seine Leiter stehen auf dem Boden des gesetzestreuen Judenthums, dann ist es Pflicht sämmtlicher galizischen Gemeinden, ihm beizutreten und so seine Ziele zu fördern. Oder er steht nicht auf diesem Boden, steht so weit davon ab, daß ein vereinigtes Zusammengehen mit ihm für die gesetzestreuen Gemeinden unmöglich ist, dann ist es Pflicht dieser Gemeinden, unverzüglich zu einem gleichen Verbände zusammenzutreten, damit die öffentliche Meinung und besonders die Regierung nicht etwa glauben, Judenthum und Judenheit in Galizien sei durch einen Gemeindetag von derartiger religiösen Richtung vertreten. Aus der Ferne läßt sich dies nicht sicher beurcheilen. Wir stehen der Sache und ihren Persönlichkeiten zu fern; und wir speciell haben nicht die Ehre, auch nur eine einzige derselben dem Namen nach zu kennen. Wir haben keine Veranlassung, daran zu zweifeln, daß die Gründer des Gemeindetags von den reinsten, lautersten Motiven erfüllt, daß alle das Beste des Judenthums wollen, aber das Beste deS Judenthums, dem sie eben angehören, und das wir, weil wir es nicht kennen, nur aus den einzelnen Auslassungen der Redner zu vermuthen wagten. Wir schätzten uns glücklich, wenn wir uns in diesen Vermuthungen getäuscht hätten, wenn der Gemeindetag alle ähnliche Bedenken ein für allemal