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Der Israelit · 1878-08-14 · Heft 33 (14.8.1878) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 33 (14.8.1878)
Date
1878-08-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XIX. Jahrgang. Erste ßtilagc tu Ar. 33 des Israelit. Artikel. Lin jüd. Hemeindelag in Halizien. IV. Man geht wohl nicht fehl, wenn man in dem Vorhandensein des im vorigen Artikel erwähnten Fonds mehr als ein äußeres, zufälliges Motiv erblickt, welches in den jüd. Gemeinden Galiziens den Wunsch einer gemeinsamen Vertretung rege machte. Nur selten sind jüd. Gemeinden in der Lage, über eine so ansehnliche Summe verfügen zu können, und während sonst eine Vereinigung jüd. Gemeinden mit größeren oder geringeren pekuniären Opfern verbunden ist, würde hier die angestrebte Einigkeit sofort belohnt werden, wenn, woran kaum zu zweifeln ist, die Regierung den Fond dem jüd. Gemeindetag zur Verfügung stellte. Dies Alles wird man nur recht und billig finden können. Dagegen dürfte es mehr als fraglich erscheinen, ob die Regierung sich verpflichtet oder berechtigt glauben wird, einer Vereinigung von bis jetzt nur 24 Gemeinden das Verfügungsrecht über ein Object einzuräumen, das doch den sämmtlichen ca. 200 jüd. Gemeinden Galiziens zusteht. Wir erachten daher den Anspruch des Gemeindetages auf den erwähnten Fond für so lange verfrüht, als er nicht wenigstens die Majorität der galizischen Gemeinden zu seinen Mitgliedern zählt; und glauben, daß dieser Umstand ein wirksames Mittel ist, durch welches die Gemeinden, welche dem Gemeindetag bis jetzt noch nicht angehören, einen Einfluß auf den Charakter.des Gemeindetages erlangen und auf die Dauer erhalten können. Unsere allerdings unmaßgebliche Ansicht geht daher dahin, daß alle gal. Gemeinden unverzüglich dem Gemeindetag sich anschließen mögen. Die Begründung dieses Verlangens liegt auf der Hand. — Eine Vereinigung jüd. Gemeinden ist ja ein Bestreben, das an und für sich nur lobenswerih ist. Angenommen aber, aus den Aeußerungen der maßgebenden Elemente ergäbe sich in der That. daß man der neuen Schöpfung mit Vor- , sicht, vielleicht sogar Mißtrauen, jedenfalls aber : nicht mit dem notwendigen unbedingten Vertrauen entgegen kommen müsse, so läge ja dann erst recht i die Notwendigkeit vor, den gefürchteten etwaige» Einfluß des neuen Gemeindetages durch eine allgemeine Betheiligung sämmtlicher dissentirender Gemeinden zu paralysiren. Es müßten diejenigen Gemeinden, die dem Gemeindetag aus principicllen Gründen bis jetzt fern geblieben sind, sich unter einander verständigen, und indem sie vereint dem Gemeindetag beitreten, einen Einfluß auf dessen Charakter zu gewinnen suchen. Wir müßten die dortigen Verhältnisse sehr verkennen, wenn sich in diesem Falle nicht eine Majorität ergeben sollte, welche darauf dringt, daß der jüd. Gemeindetag die verschwommene Unklarheit abstreift, in welche die Absichten und Ziele seiner leitenden Kreise zur Zeit gehüllt sind. Ein solcher Anschluß wäre für beide Seiten wünschenswerth, sowohl für die bereits den Gemeindetag bildenden als für die ihm eventuell beitretenden Gemeinden. Liegt es dem Gemeindetag wirklich daran, eine Repräsentanz der sämmtlichen Gemeinden Galiziens zu schaffen, unter größtmöglicher Rücksichtnahme aller, besonders aber specifisch jüd. Bedenken, beschränkt sich dieses Streben nicht auf den Wunsch, alle Gemeinden äußerlich unter einen Hut zu bringen, ohne Rücksicht auf disientirende Minoritäten oder gar Majoritäten, dann werden seine maßgebendenKreise sicherlich kein Mittel unversucht lassen, in diesem Sinne eine friedliche und versöhnliche Propaganda zu entfalten. Dann wird das officielle Organ des „Schomer Israel"-Vereins statt über die angeblichen ..Jntriguen von Finsterlingen fortzugrollen, die leitenden Principien des Gemeindetags in ihren Consequenzen offen klar legen, die Bildung und den Fortschritt näher definiren, welche der Gemeindetag fördern soll, den Widerspruch erklären, der z. B. zwischen der statuarischen Bestimmung liegt, alle religiösen Parteifragen auszuschließen, und der beabsichtigten Errichtung „einer höheren Schule für jüd. Wissen, besonders zur Heranbildung von Religionslehrern" rc. rc. — Wird so eine Klärung dieser und verwandter Fragen angebahnt und erreicht, so sind damit die Gemeinden weurgstens informirt über die Bestrebungen, denen sie sich dann anschließen können, um sie zu fördern oder auch um sie zu bekämpfen. — Dagegen glauben wir, daß der junge Gemeindetag' sich nicht viele Sympathien erwerben wird, wenn er einem angenommenen Antrag zufolge die gegen ihn unternommene Agitation strafrechtlich da verfolgen sollte, wo dies angeblich unter Verletzung des

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