Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 33 (14.8.1878)
- Date
- 1878-08-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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806 hat die Pietät gegen die Thora gewahrt, er hat ihrer mit der ganzen ihr gebührenden Hochachtung gedacht, wenn er denkt, wegen der Unwürdigkeit des Ortes, an dem er sich befindet, ihrer nicht gedenken zu wollen. S. 41 wird die Stelle Synhedrin 26b. 2^ '2^ ,-po» in4? nen 2j:n?d\j mit dem Sprüchwort: „Gelegenheit macht Diebe" wiedergegeben. Dieser Ausspruch will jedoch in seinem Zusammenhänge Folgendes sagen: Wenn ein Pächter eine Kleinigkeit von den unter seiner Mühewaltung vollständig gereiften Früchten zur Ernte - oder Lesezeit sich ohne Wissen des Eigenthümers aneignet, so ist er deßhalb noch kein Dieb und zur Zeugenaussage zulässig, weil er sich wie jeder andere Arbeiter dazu berechtigt glaubt. Die dazu nothwendigen äußeren Bedingungen leisten sämmtlich dieser Annahme Vorschub, diese Gelegenheiten also sind es gerade, die ihn nicht zum Dieb machen. Daß Gelegenheit Diebe macht findet sich Synhedrin 22a negativ in den Worten ausgedrückt: «vbob rrtPBJ io::1? nnon „Wenn dem Dieb die Gelegenheit zum Stehlen fehlt, giebt er sich für einen ehrlichen Mann aus." Positiv lautet dieses Sprichwort im Talmud *6« n2j:> «oddj; ixb tnin. „Nicht die Maus ist der Dieb, sondern das Loch und Succah 26a ntnip nsns die Oeffnung ruft den Dieb. S. 57 wird der Ausspruch: po»ty ■jnif b^enon O'awb 12b pn (Berachoth 3la). Der Betende muß seine Gedanken auf das Gebet richten, übersetzt, was zwar ziemlich dem Sinn, aber nicht dem Texte entspricht. Unverständlich ist der letzte Theil des sich daran schließenden Satzes: „DaS Gebet vertritt die Stelle der Opfer, aber sein Altar steht nicht in der wahrnehmbaren Außenwelt, er steht in dem eigensten Besitzthum des Menschen, in seinem Innern, hier muß das Opfer dargebracht werden, und nur der Rauch der verbrannten Opferstücke darf sich durch die Sprache einen Weg nach Außen bahnen." Die Abhandlung zerfällt in 6 Abtheilungeu, die Seele, die psychisch-physischen Wechselbeziehungen. Gefühl, Wille, Vorstellung, Urtheil, und als Anhang folgt noch ein Grundriß der talmudischen Pädagogik, des Gerichtswesens, und ein Hinweis auf die Thierpsychologie. Wenn S. 95 in dem die Pädagogik behandelten Theil gesagt wird: „Der von Ratich empfohlenen Weise, immer nur einen Unterrichtszweig zu betreiben, huldigt, wenigstens für das jug-ndliche Alter, auch der Talmud, „mit fünf Jahren für die Bibel, mit zehn für die Mischnah, mit fünfzehn für den Talmud bvi D'Jff VON p Aboth 5. 21," so ist dies insoferne ungenau, als dieser Ausspruch nur die Reihenfolge angeben will, wie vom Einfachen zum Complicirten fortgeschritten werden soll. Dagegen soll hier nicht gesagt sein, daß etwa vom 10. Jahre an nur die Mischnah, und vom 15. an nur der Talmud cultivirt werden soll; was ja auch der Natur des Talmud nach, der auf Bibel und Mischnah sich gründet, unmöglich ist. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Berlin. Dre städtische Schuldeputation hat die Vorsteher und Vorsteherinnen hiesiger Privatschulen durch eine Circularverfügung aufgefordert, Lesebücher, deren religionsgeschichtlicher Inhalt Angehörige der einen oder andern Confession verletzen könnte, schleuniger aus den Lehranstalten zu entfernen. In dieser Verfügung heißt es: „Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten hat gerügt, daß sich im Unterri^tsgebrauch mancher hiesiger Privatschulen, in denen Kinder beider christlicher Confessionen unterrichtet werden, Lesebücher befinden, deren religionsgefchichtlicher Inhalt Angehörige der einen Confession zu verletzen geeignet ist. Indem wir Ihnen dies im Aufträge des königlichen Provinzial-- Collegiums mittheilen, fordern wie Sie auf, Ihre besondere Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand zu richten und derartige Bücher aus Ihrer Anstalt, wenn Sie bisher davon Gebrauch gemacht haben sollten, schleunigst zu entfernen." Es wird sodann eine Reihe von Lehrbüchern angeführt, die einen solchen verletzenden Charakter zeigen und sonach aus dem Gebrauch an den Privatschulen fortan auszuschließen sind. Auf eine diesbezügliche Anfrage bezeichnet der hiesige Stadtschulrath Bertram genau die verfänglichen Stellen jener Bücher, die den Gewissen katholischer Schüler und Schülerinnen Anstoß erregen könnten. Obwohl die humane und tolerante Tendenz jenes Ministerellen Rescriptes sich nicht verkennen läßt, so kann man doch wohl mit Recht fragen, warum denn diese Toleranz nicht auch jüdischen Schülern und Schülerinnen gegenüber geübt wird. Findet sich ja in den üblichsten Lehr- und Lesebüchern für den deutschen und andern Sprachunterricht noch eine reiche Menge derartige Stellen, die auch das Gewissen des jüdische Schülers zu verletzen geeignet sind. Haben