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Der Israelit · 1878-08-07 · Heft 32 (7.8.1878) · page 14

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 32 (7.8.1878)
Date
1878-08-07
Page
– (sequence 14)
Language
German
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796 bei der Dürftigkeit positiver Nachrichten, der Combination «in bestimmter Spielraum bleiben muß, diese beiden Umstände arbeiten sich leicht in die Hände, um ein Ganzezu schaffen, in welchem mehr die CombinatiouSfähigkeit des Historikers, als eine genau der thalsächlichen Wirklichkeit entsprechende Darstellungsweise hervortritt. Auf diese Weise erklärt eS sich wie viele Züge des hier vorgeführten Bildes der Hochschule von Jamnia, nicht der Wirklichkeit entsprechen, obwohl die historische Treue im Großen und Ganzen anzuerkennen ist. — Greifen wir zur Bestätigung dieses, irgend ein Beispiel heraus. Bei der Fixirung der Zeit, um welche die jaminascheHochfchulegegründet wurde, nimmt der Bf. mit Recht an, daß sie in den Zeitraum vor der Zerstörung deS Tempels falle, und bringt dafür seine Beweise, nachdem er mit leichter Mühe die gegnerischen Argumente widerlegt hat. Der letzte der Beweise lautet: „Schließlich dürfte noch Folgendes als Beweis dafür dienen, daß in Jamnia schon vor der Zerstörung des Tempels eine Academie gegründet wurde. Bekanntlich hatte Jerusalem vor den übrigen Städten im Lande gewisse 'Borzüge. Diese wurden nun nach der Verlegung des Synedrions von Jerusalem auf Jamnia übertragen, während in der Folgezeit keine Synedralstadt, wenigstens nicht in dem Maße, dieselben genoß. Den Grund für die Gleichstellung Jamnia's mit der Mutterstadt glauben wir also darin zu finden, daß Jamnia bereits früher, vor dem Untergange des jüdischen Staates, einen so hohen Rang einnahm Dieser Beweis ruht auf vollständig unrichtigen Voraussetzungen. — Allerdings hatte Jerusalem vor den übrigen Städten im Lande gewisse Vorrechte. Dieselben, zehn an Zahl, sind Baba kama 82b. zusammengestellt; aber eS dürfte stch in der talmudifchen Literatur schwerlich eine Notiz darüber finden lassen, daß diese Vorrechte oder auch nur eines derselben auf Jebeeh übertragen wurde. Rosch Haschonoh 29b. (in dem Buche ist 3lb. citirt) worauf der Verf. verweist, besagt vollends daS gerade Gegentheil. Die Mischnah sagt dort ausdrücklich, daß Jerusalem vor Jabneh die Prärogative besessen habe, daß wenn ruvn vki auf einen rav fiel, auch in den dort näher bezeichneten umliegenden Ortschaften Jerusalems, allgemein ibiv geblasen wurde, während in Jabneh dies nur in Gegenwart des pi rva und nur in Jabneh selbst zulässig war. Nur die vereinzelte, in der Mischnah selbst zurückgewiesene Meinung deS R. Eleasar ist eS, welche Jabneh hier eine Prärogrative zuerkennt. Denselben Fehlrr hat schon Grätz an der betr. Stelle seiner Geschichte in noch drastischerer Weife begangen, derselbe ist bereitin den berühmte» Reeensionen, die seine Geschichtsschreibung iw 11. und 111. Jahrgang des Jeschurnn von Rabbiner Hirsch, erfahren hat, gerügt. Eine Berücksichtigung dieser Recenstonen, hätte den Verf. vor manchen anderen Jrrthümern geschützt, in die er vielfach da verfallen ist, wo er in Grätz'schen Fußtapfen wandelte. — Wir werden auf diese Jrrthümer zurückkommen, und wollen unsere Bemerkungen zunächst der Seitenzahl des vorliegenden Buches nach, folgen lassen. S. 23 heißt es bei Uebertragung der Stelle 'oi wstt 'v ipnv« nc«n v".ia n«» mno eS möchten die Laien beim etwaigen Wiederaufbau des Tempels rc wir glauben, daß das etwaig nicht zum Tempelbau, sondern vor die Laien gehört. Der Ausdruck a"ra rua’ mno schließt die Annahme aus, daß der Wiederaufbau des Tempels von Rabbi Jochanan den Sakai nur als etwaize Möglichkeit aufgefaßt wurde, wie ja auch der Verf. dieses Moment richtig S. 92 betont. S. 35 in der Anmerkung und S. 52 spricht sich der Verf. über die Differenz zwischen R. Elieser und R. Josua in Betreff der sog. 18 Bestimmungen aus. rixon n« itsna oio n idw ny»'?« oi nni« ipno oio ia idix yvirr 01 und findet diese Aussprüche dem Charakter der beiden Tanaiten entsprechend. Auch sonst finden sich öfters Aussprüche der Tanaiten als ihrem Charakter gemäß, erklärt und behandelt. — Daß der Vers, dem Judenthum, daS diese unsere Meister gelehrt, keinen Dienst geleistet hat, wenn er ihre Aussprüche, als Ausfluß ihres persönlichen Charakters hinstellt, bedarf keines tiefen Nachdenkens. Was würden wir nur von irgend einem Richter oder sonstigen Vertreter, Lehrer des Gesetzes halten, der so wenig objektiv dem von ihm vertretenden Gesetze gegenüber stünde, daß er seinen Charaktereigenthümlichkeiten, seinen edlen, oder unedlen, einen Einfluß auf Dasjenige gestaltet, was doch Gesetz, unabänderlich für Alle und Alles maßgebende Norm ist? Daß aber diese Zurückführung unserer, durch unsere großen Lehrer überlieferten Gesetzesbestimmungen, auf deren individuellen Charakter überall unwahr oder mindestens unerwiesen ist, ist eine Thatsache, deren Würdigung wir in dieser trefflichen Schrift nur ungern vermissen. Man findet derartige Auffassungen in einem Buche, wie eS das Grätz'sche Geschichtswerk ist, erklärlich und der ganzen Tendenz jener sogenannte« „Geschichte der Juden" angemessen, aber in der vorliegenden Arbeit contrastirt eine solche Darstellung-weise ganz grell gegen den Geist der sich sonst darin geltend

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