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Der Israelit · 1878-08-07 · Heft 32 (7.8.1878) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 32 (7.8.1878)
Date
1878-08-07
Page
– (sequence 3)
Language
German
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781 stellte, daß die einzelnen Gemeinden ein gemeinschaftliches Vermögen besitzen, um diesen gemeinsamen Fond zum Nutzen Aller bestens zu verwalten, und den Bedürfnissen entsprechend zu verwenden. Dieser letztere Punkt führt mich naturgemäß auf den zweiten Theil meines Antrages, auf die Revindicirung des sog. galiz. jüd. Normalschulfondes. Auch hier werde ich mir erlauben, eine historische Einleitung vorauszuschicken. Die Sache verhält sich nämlich wie folgt. Sr. Majestät der ewig hochwürdige Kaiser Josef II., dessen Bestreben unausgesetzt darauf gerichtet war, die Juden zu vollwertigen österreichischen Staatsbürgern zu erziehen, verordnete in der galiz. Judenordnung vom Jahre 1789, daß jede jüd. Gemeinde Galiziens eine deutsch - jüdische Normalschule erhalten müsse, worin die jüd. schulpflichtigen Kinder in modernen Gegenständen gebildet werden sollten. Um nun den jüd. Gemeinden einen Fond zu Erhaltung dieser Schulen zu schaffen — decretirte er, daß die noch von Maria Theresia eingeführte jüd. Schutzsteuer, welche 4 fl. per Familie betrug, um Einen Gulden erhöht würde. Dieser fünfte Schutzsteuergulden, welcher unter dem Namen eines Landesdomestikalfondes geleistet wurde, sollte nun zur Erhaltung der jüd. Schulen dienen. Im Jahre 1797 wurde die Schutzsteuer abgeschafft und es trat an deren Stelle die sogen. Lichtsteuer, von welcher jährlich 28,300 fl. für den jüd. Schulfond ausgeschieden wurden. Die gedachten jüd.-deutschen Schulen bestanden etwa 17 Jahre, nämlich bis zum Jahre 1806. Zu dieser Zeit stellte sich ein bedeutendes Deficit im allgemein galiz. Normalschulfonde heraus, welches zu decken — die Regierung in Verlegenheit war. Da verfiel man auf die Idee, die josefinischen jüd. - deutschen Schulen, die ohnehin auf einen großen Widerstand der jüd. Bevölkerung stießen, ganz aufzulassen, den jüd. Schulfond mit dem allgemeinen Normalschulfond zu vereinigen und dafür den jüd. Kindern das Recht einzuräumen, die öffentlichen Normalschulen unter gewissen Reserven zu besuchen, ein Recht, das sie übrigens schon früher befaßen und das auszuüben den Juden eben ein Greuel war. Man beordnete eine Commission, um den Zustand der jüd.-deutschen Schulen zu untersuchen, und leider war deren wahrheitsgetreuer Bericht nur zu sehr geeignet, die Intentionen der Regierung zu stützen. Die Schulen bestanden nur nominell, in Wirklichkeit waren sie leer. Die Lehrer, meistens aus Mähren und Böhmen herbeigerufene Individuen, befaßten sich mit allen möglichen Dingen, und am wenigsten mit Schulunterricht. Die Juden kauften ihre Kinder vom Schulbesuche förmlich loS; für ein Zeugniß z. B.. der Knabe sei zu dumm, um die Schule zu besuchen, wurden 4 Dukaten gezahlte Manche Knaben blieben 8—9 Jahre in einer Classe eingeschrieben und die Lehrer ertheilten erst das Abgangszeugniß bei dessen Berheirathung, wo sie dafür aut honorirt wurden. Diese und tausend andere Mißbräuche kamen an den Tag und die Commission beantragte die Anstellung christlicher Schulinspectoren und eine weniger laue Ueberwachung seitens der Kreisämter — aber die Würfel waren bereits gefallen. Man ließ den letzten Gedanken des großen Kaisers Josef gänzlich fallen und dachte nur daran, das allgemeine Deficit zu decken. Also hob man ohne Weiteres alle diese Schulen auf, jagte die Lehrer ohne die geringste Abfertigung davon und verschmolz den jüdischen Schulfond mit dem allgemein galizischen Normalschulfond. Der anect'rte Fond bestand in 126,018 fl. Hofkam nersobligationen und 109,507 fl. baarem Gelde (Bankzettel). Im Jahre 1848 wurde die Lichtsteuer aufgehoben, wodurch der allgemeine galizische Normalschulfond eine Einbuße von 28,300 fl. jährlich erlitt. Die Sache blieb auf sich beruhen bis etwa zum Jahre 1859 und 1860. Nachdem schon im Jahre 1836 in Regierungskreisen die Idee der Errichtung eines Rabbinerseminars aufgetaucht war, wurde dieselbe vom verstorbenen Staatsminister Gf. Agenor Goluchowski, über Anregungen deren Natur ich nichts erfahren konnte, wieder ausgenommen. Es sollte ein Rabbinerfeminar nach Muster des Preßdurger für Galizien gegründet und zu dessen Erhaltung der im Jahre 1806 weggenommene jüd. Schulfond aus dem allgemeinen Normalschulfonde ausgeschieden werden. Mit a. h. kaiserlichen Entschließung vom 4. Juli 1860 wurde diese Maßregel angeordnet und im Jahre 1861 wirklich ausgeführt. Die Grundsätze, welche bei dieser Ausscheidung beobachtet werden, ebenso wie die Rechenmethode sind mir nicht bekannt; factisch wurden 117,200 fl. in 56 Obligationen ausgeschieden und in abgesonderte Verwaltung von der galizischen Statthalterei übernommen. Nun begannen die Unterhandlungen wegen Errichtung eines Seminars. Enquetecommisstonen wurden vernommen und die Männer aller Parteien waren darüber einig, daß ein Rabbinerseminar für Galizien nicht wünschenswerth sei. Bei dieser Gelegenheit kam auch die Eigenthumsfrage bezüglich des Fondes zur Sprache, da das Gebiet Krakau und die Bukowina auf denselben Ansprüche machten, welche von den ander» Gemeinden nicht anerkannt wurden. Die Lemberger Gemeinde beauftragte aus diesem Anlasse ihren Secretär, Herrn I. Noßig, die bezüglichen Acten in der Statthalterei zu stn»

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