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Der Israelit · 1878-07-31 · Heft 31 (31.7.1878) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 31 (31.7.1878)
Date
1878-07-31
Page
– (sequence 18)
Language
German
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768 So wenig Zuverlässiges auch über den „Waad "der 4 Länder" bekannt ist, so viel steht fest, daß diese Synode und ihre Ziele mit dem Gemeindelag und den seinigen fast gar Nichts gemeinsam haben, als höchstens den äußeren Umstand, daß es Deputirte der verschiedenen einzelnen Gemeinden find, welche zu einer Bereinigung zusammentreten. Wir besitzen leider keinen Einblick in die -Statuten des Gemeindetags. Nur betr. des § 1 wird mitgetheilt, daß in Folge einer sorgfältigen Prüfung, alle religiösen Parteifragen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Da wir auf diesen Umstand noch besonders zurückzukommen gedenken , so sei hier nun vorübergehend erwähnt, wie angesichts der traurigen, aber leider nur aüzuwahren Thatsache, daß fast alle religiösen Fragen, ja, daß fast die ersten Grundprincipien des Hudenthums heutzutage den Charakter von Parteifragen angenommen haben, wie also ein Ausschluß religiöser Partei fragen, fast einem Ausschluß «lles Religiösen gleichkommt. — Daß sich das in praxi allerdings nicht durchführen lassen wird, fall UNS jetzt noch nicht beschäftigen, wir halten AvS nur an den Wortlaut des Statuts, welches ein Resultat sorgfältiger Prüfung darin erblickt, daß religiöse Parteifragen, d. h. in unsere Parteiverhältnisse übertragen, überhaupt religiöse Fragen, von den Zwecken eines jüdischen Gemeindetags ausgeschlossen sind. Das war bei dem Waad nicht der Fall, auf den hier verwiesen wird. Wenn uns leider über Lie Organisation dieses merkwürdigen Verbandes auch keine Nachrichten erhalten sind, so wissen wir Doch aus den dürftigen Notizen. die sich hierüber Dorfinden, daß die Entscheidung religiöser Fragen der erste, ja wenn man will, der einzige Zweck Dieser Versammlung war, der zu diesem Ende 6 Koryphäen jüdischer Gesetzeskunde beigegeben waren, während die 10 übrigen Parnasim, dem Usus der damaligen Zeit entsprechend, ebenfalls durch den Morenutitel und vielfach sogar durch die Berechtigung zur Horaah ausgezeichnet wuren. — Man braucht nur aus der Schilderung des Vierländer- Synoden, welche das Buch r6iso }v gibt den PasfuS zu citirenr j'vkijd idd rn nun« j/mtn o'Dnsn rvsbvsv fco»» bj dibb6 ro dd1? rvni nnan rotsto m&n 'Sb Lin nupn na nab pbiv *31 on’b« in'3' ntppn T3in bsi um sich zu überzeugen, dsß ein jüdischer Gemeindetag, welcher religiöse Parteifragen grundsätzlich ausschließt, feinem innern Wesen noch nichts mit einer Versammlung gemeinsam hat, welche sich die Entschei- Lung religiöser Fragen zur Aufgabe gesetzt hat*). Viele historische Treue haben die verschiedenen Redner überhaupt bei ihren Revuen nicht an den Tag gelegt. Die stärkste Leistung in dieser Hinsicht, leistet wohl folgender Satz einer in polnischer Sprache gehaltenen, die polnische Nation glorificirende Rede: „Und obschon es auch in Polen Einschränkungen der jüdischen Bürgerrechte gab, so ist die Geschichte dieses Landes von Judenverfolgungen stets frei geblieben." Es ist kaum erklärlich wie der Redner die unerhörten Massenschlächtereien uüd Austreibungen, unter welchen unsere Vorfahren um 1648—1651 und einige Jahre später in Polen zu leiden hatten, ignoriren konnte. zumal doch noch heute der 20. Siwan zur Erinnerung an diese Gräuelscenen fastend begangen wird. — Doch dies nur nebenbei. **) Unsere Ausstellungen an Demjenigen, wozu die einzelnen Redner gelegentlich der Debatten über die Organisation des Gemeindetags, Veranlassung gaben, wollen wir vertagen bis das in Aussicht gestellte Statut vorliegen wird. Wenn bei diesen Debatten sich vielfach das Bestreben kund that, statt einer freien Vereinigung der Gemeinden eine Centralisation mit executiver Gewalt ausgestattet, zu beschaffen, so ist man deßhalb noch nicht berechtigt, vorauszusetzen, daß sich die verschiedenen Wortführer die Bedenklicheiten einer solchen centralistischen Schöpfung nicht vergegenwärtigt hätten. Ein äußeres, gewichtiges Moment ist es allerdings, welches einer Vereinigung der politischen Gemeinden in letzterem Sinne das Wort zu reden scheint. Es hat überhaupt den Anschein, als ob dieses Moment die erste Anregung zur Schöpfung einer gemeinsamen Gemeindevertretung gegeben hätte. (Fortsetzung folgt.) A e p l i k. Die Ausführungen des Herrn vr. Stein in Nr. 29 des „Israelit", durch welche die in Nr. 26 gemachten Ausstellungen an dem von ihm bearbeiteten Lesebuche als unbegründet erscheinen sollen, dürften ihren Zweck nicht erreichen. Wen» uns bei der Abfassung des „Literarischen Berichts" auch der Wortlaut der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872 nicht vorlag, so war uns der Inhalt derselben doch nicht unbekannt. Wir haben nun in der That Nichts ver» *) Wir verweisen auf Grätz Bd. IX., Note 9, wo dasjenige was über den b"? Se7jji bekannt ist, sorgfältig zusammengestellt ist. **) Anm. der Red.: Die Verfolgungen gingen nicht von den Polen aus, sondern von den Feinden der Polen, den in's Land eingefallenen Kosacken.

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