Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1878)
- Date
- 1878-07-17
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2447747-2447776--15144-2471081- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
709 gehörigen sichern und zieren will. Diese Ordnung muß nicht nothwendig statutarisch festgestellt sein. Dieselbe kann in dieser Weise geschaffen werden, sie kann aber auch auf Herkommen beruhen, und endlich ist der Fall denkbar, daß objective Normen in dieser Hinsicht für eine Gemeinde überhaupt «och fehlen. Aber selbst im letzteren Falle hat kein einzelnes Gemeindeglied ein Recht, nach freiem Ermessen zu verfahren; dieses Ermessen steht vielmehr so lange, als nicht eine objective Basis des Gemeinderechts geschaffen ist, bei den Verwaltungsorganen der Gemeinde, namentlich beim Vorstande (§§. 44 und 51 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847, Ges.-Samml. S. 263). Insbesondere kann hiernach ein einzelnes Gemeindeglied keinen Rechtsanspruch aus Demjenigen, was nach jüdischem Cultus überhaupt erlaubt oder bei anderen Synagogengemeinden hergebracht ist, herleiten. Diese' Normen werden wohl eine Richtschnur für die Entschließungen der Gemeindeverwaltung bei Handhabung der Friedhofsordnung sein können und in gewisser Hinsicht sein müssen, sie werden namentlich da in Betracht kommen, wo eS sich darum handelt, jene Ordnung statutarisch festzustellen, sie sind aber keineswegs subsidiäres Recht der Einzelgemeinde, auf welches die Gemeindeglieder Rechtsansprüche stützen können. fftantfuxt #♦ M., 19. Juni. Vor uns liegt der erste Bericht des neuen isr. Gemeindehospitals über seine Wirksamkeit seit seiner Gründung vor drei Jahren. Die Räumlichkeiten des früheren Hospitals waren äußerst beschränkt und die Einrichtungen mangelhaft. Trotzdem die meisten hier verbürgerten Israeliten Mitglieder der seit Langem bestehenden Krankenkassen waren, konnte doch den Ansprüchen nicht genügt werden, die sich seit 1866 noch bedeutend vergrößerten. 1872 beschloß der Gemeindevorstand die Errichtung eines neuen Gebäudes; allein bei der Zeitströmung, welche den Bestand der CultuSgemeinden nicht in vollem Maße gesichert erscheinen ließ, wäre es nur durch große Opfer in der Gegenwart und schwere Belastung einer unsicheren Zukunft möglich gewesen, wenn nicht die Familie Königswarter, namentlich Herr und Frau Jsaac Königswarter, ihre Munifizenz bewiesen hätten. Letzterer übergab dem Vorstand 215,000 Gulden für Bauplatz und Neubau, die Gemeinde legte für innere Einrichtung 100,000 M. zu. Anfangs Juli 1875 wurde das neue Gebäude hergerichtet und 5 Kranke aus dem alten übernommen, welche Zahl sich stets mehrte, sogar bis 43 stieg. Von hochherzigen Freunden der Anstalt wurden 9 Freibetten gestiftet: 1 L 5000 Gulden von Herrn H. Nathan 1 k 5000 Gulden von Adolph, Anton und Moritz L. A. Hahn, 1 L 5000 Gulden von Frhn. Ans. von Rothschild Söhne in Wien, i ä 5600 Gulden von einem Ungenannten in Paris und 5 ä 5000 Gulden von der Familie Königswarter fzum Andenken an den sel. Herrn Jsaac Königswarter). Außerdem sind der Anstalt viele Geschenke an Geld und Gegenständen des Gebrauchs zugekommen; u. A. ein Legat von Baron Anselm v. Rothschild in Wien 1000 Gulden, Geschenk von Herrn Max von Königswarter in Paris 500 Gulden, zusammen an Baar 9253 M. Die Gesammtzahl der im Jahre 1877 verpflegten Kranken war 190 (115 Männer, 75 Frauen), davon geheilt entlassen 151 (90 M., 61 F.), gestorben 20 (14 M. 6 F.), in Behandlung 19 (11 M., 8 F.) Aus hiesigen Familien waren 65, in Dienst stehende 42, in Arbeit stehende 18, Durchreisende und Fremde 65. Von den Männern waren 22 verheirathet, 83 ledig, 8 Wittwer, von den Frauen 6 verheirathet, < 0 ledig, 11 Wittwen. In Extrazimmern gegen volle Kosten wurden verpflegt 7 Männer, in Krankensälen gegen volle Kosten 14 M., 10 F., gegen theilweise Zahlung 1 M., 43 F., unentgeltlich 91 M., 24 F. Außerdem wurden viele Kranke außer dem Hause ärztlich behandelt und mit Medikamenten unterstützt. Im Jahre 1876 betrugen die Ausgaben 37,713 M., die Einnahmen 15,892 M., sodaß die Gemeinde 21,891 M. zulegen mußte. Im Jahre 1877 vermehrten sich die Ausgaben auf 42.916 M. (darunter für drei neue Betten und andere einmalige Ausgaben 1622 M), die Einnahmen auf 18,890 M., wodurch ein Zuschuß von 24,026 M. erforderlich ward. Es steht nunmehr in Aussicht, daß der Vorstand, um die Steuerlast der Gemeinde nicht übermäßig zu vergrößern, die Summe als Grenze festsetzen und die Gemeinde gegen weiteres Anwachsen des Bedarfs verwahren werde. Da das Pflegamt keine Fonds zur Verfügung hat, so sähe es sich alsdann leicht in die Lage versetzt, vielen Hilfesuchenden die Aufnahme verweigern zn müssen. Es appellirt daher an alle Menschenfreunde um recht zahlreiche Spenden, damit die Anstalt bald auf eigenen Füßen stehe und auch statutenmäßig nicht Berechtigte aufnehmen könne. Namentlich wird auf die Freibettstiftungen aufmerksam gemacht, deren Preis durch den Gemeindevorstand auf je 5000 M. reducirt ist. Posen. Ein entsetzliches Verbrechen, das in der Nacht vom 3. zum 4. d. in unserer Stadt verübt worden ist, hat uns alle in die schrecklichste Aufregung versetzt. Frau Wittwe Mendelsohn, hoch in den 70er Jahren stehend, den angesehensten Kreisen unserer Stadt anaehörig, ist heute