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Der Israelit · 1878-07-10 · Heft 28 (10.7.1878) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 28 (10.7.1878)
Date
1878-07-10
Page
– (sequence 13)
Language
German
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687 Frage, warum er nicht gleich anfangs die Wahrheit bekannt habe, antwortete er: er habe sich vor der großen Strafe gefürchtet, welche er fetzt gern erleiden wolle. Zugleich bat er zu wiederholten Malen, man möge ihn nur henken. Als man ihn fragte, ob er glaube, daß der junge Beifuß die ihm zugeschriebene Schuld eingestehen werde, sagte er: er glaube dies nicht, allein er beweise die Wahrheit des von ihm Bekannten damit, daß er auf dasselbe leben und sterben wolle. Marzia hatte den von ihm bezichtigten Beifuß als den mittleren Sohn seines Vaters und als einen unverheiratheten Mann bezeichnet, sowie außerdem gesagt, derselbe trage keine Perrücke und habe lange schwarze Haare. Nun gab es jedoch vier Brüder Beifuß, diese waren insgesammt verheirathet, und von den zwei mittleren hatte der seine dunkelbraune krause Haare und der andere trug eine Perrücke. Der Frankfurter Rath theilte diese Umstände dem Herzog von Würtemberg in einem besonderen Schreiben mit und fügte noch folgende Bemerkungen hinzu: nach Allem, auch nach dem starken Wechsel in Marzia's Aussagen seien diese durchaus unwahrscheinlich und enthielten keine gravirenden Judicien, so daß man zwar jene beiden Beifuß verhört habe, aber nichts weiter gegen sie vornehmen könne; man sei bereit, Beide zur Confrontirung nach Heidelberg zu schicken, jedoch unter der Bedingung, daß sie, auch wenn man sie schuldig finde, nicht daselbst zurückbehalten, sondern zur Bestrafung wieder nach Frankfurt gebracht würden. Die beiden Beifuß selbst protefiirten, nachdem sie mit ihrem ganzen Vermögen Caution geleistet hatten, wider das eingeleitete, ihrer Ehre und ihrem Credit nachtheilige Verfahren und beanspruchten den gesetzlichen Schutz. Zugleich reichten sie eine schriftliche Erklärung ein, welche der würtembergische geheime KriegS-Secretär Zengg von Scharfenstein abgefaßt und besiegelt hatte, und welche Folgendes enthielt: der Herzog habe dem Letzteren befohlen, dem Magistrat von Frankfurt zu bedeuten, die beiden Beifuß hätten sich in Betreff des durch Marzia erregten Verdachtes genügend legitimirt, sowie durch verschiedene einer Reflexion würdige Zeugnisse und Fürschreiben ihren ehrlichen Wandel bewiesen, weshalb die geleistete Caution wieder aufzuheben fei; Weiteres werde von Seiten des Herzogs Nachfolgen. In der That erließ der Letztere vier Tage nachher folgendes Schreiben ä. ä. Heilbronn den 27. November 1734 an dm Frankfurter Rath: „Von Gottes Gnaden Wir Carl Alexander .Unfern günstigen Gruß zuvor, Edle, Veste, Fürsichtig, Ehrsamb und Weiße, Liebe Besondere! Wir erkennen derenselben und Euere Willfährigkeit mit villem Danckh, daß Sie und Ihr auf unser Gesinnen die zwey Juden Moyses Benedict und Herz Beyfuß auf die unterm 30. paasato angeführte Arth vorfordern, gerichtlich abhören und das dißfältige Jnquisitions-Prothokoll einschickhen, zu noch mehrerer Vorsichtigkeit und Sicherheit aber erst benahmste beede Juden sud genrali cautione omnium bonorum et de se semper sistendo dahin verbinden wollen, aus der Statt nicht zu waichen. Wan nun der ex capite criminis perduellionis 3) insizende ebenfältige Jud Angelo Marzia indessen seine auf die erstere gethane Außsage wiederrumben revociret, sie Juden hingegen mir sehr beweglichen vorgestellt haben, wie durch deren längeren Aufenthalt das führende Geld negotium nicht allein gehemmet, sondern ihnen auch an dem bisherigen credit grosser Schaden und Nachtheil Zuwachsen thue, dahero gar inständig gebetten, auch solche ansehntliche intereessions- und Beglaubigungs-Briefe zu der annehmlichen iegitimation beygebracht, daß ihnen den geschlagenen Verboth zu relaxiren. nicht minder dieselbe von der eingelegten eaution hiermit loßzusprechen dergestalten jedoch kein Bedenckhen finde, womit eröffterte Juden gleichwohlen eoramLlagigtratu feuerlich angeloben, sich auch führohin bedörffenden Falls ohnwaigersamb stellen und Red und Antworth geben zu wollen und sollen; alß können dieselbe und Ihr hiernach ihnen Juden unßere abgeschöpffte Intention, Willen und Meinung eröfnen, auch in, daß dieselbe ohne weitter« ab- und zuzureyßen, auch sonsten freyes negotium fortzuführen, bedeutten. Womit wir Ihnen mit gnädigster Willenserweißung stetts willich und bereith verbleiben. Derenselben und Euer bereithwilliger und williger Carl Alexander. N. P." Mit diesem Schreiben endigen die Akten. Offenbar blieben in Folge desselben die Brüder Beifuß fernerhin unangefochten. Auch was aus Marzia geworden ist, findet sich nirgends angegeben. Man wird ihn wohl mit dem Tode bestraft haben. Offenbar war auch dieser unschuldig und nur durch die schrecklichen Folterqualen zu den ihn gravirenden Aussagen veranlaßt worden. 3) Wegen des Verbrechens des Hochverrats.

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