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Der Israelit · 1878-07-03 · Heft 27 (3.7.1878) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 27 (3.7.1878)
Date
1878-07-03
Page
– (sequence 19)
Language
German
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665 Herr Rabbiner Dr. Rahm er in Magdeburg muß — in Nr. 26. der Jsr. Wochenschrift — zugestehen, daß er in Bezug auf die Kinder der Proselytin die Unwahrheit in die Welt hinausgeschrieben. Daß damit auch der Grund wegfällt, der ihn — nach seiner Behauptung — veranlaßt habe, die Proselytin aufzunehmen, das verschweigt der — ehrwürdige Herr. Die Schimpfreden, mit welchen Herr R. uns bei dieser Gelegenheit aufs Neue beehrt, lassen wir unerwidert. — Darmstadt, 29. Juni. Die Zweite Kammer setzte in ihrer heutigen Sitzung die Berathung über die verschiedenen Recommunicationcn der anderen Kammer fort und zwar stand der Gesetzentwurf den Austritt aus den israel. Religionsgemeinden betr. wiederholt zur Verhandlung, die nach kurzer Debatte durch Acceptation der ursprünglichen Vorlage ihren Abschluß fand. Berlin, 26. Juni. Die heutige Congreß- Sitzung behandelt die innere Organisation Bulgariens. England, Frankreich, Oesterreich und Italien fordern die politische Gleichstellung der Angehörigen aller Culten und Nationalitäten. Die Annahme'des Antrages gilt als wahrscheinlich. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. V Wien. Cs war im December 1877, als die Judengemeinde in Ottakring daran ging, einen neuen Rabbiner zu wählen. Unter den Bewerbern hatte Rabbiner Klein aus Kremsier ziemlich viele Chancen für sich. Ein Verwandter desselben. Herr Adolph Ganso, welcher im Interesse seines Vetters wirkte, begab sich nun zu dem Kaffeesieder Jacob Wollner, welcher zugleich Mitglied des Vorstandes der Judengemeinde ist, und bat denselben um seine Unterstützung. Dieser aber verlangte für seine „Bemühungen" im vorhinein den Betrag von 400 fl. Ganso suchte das Geld aufzubringen und j kam auch nach einigen Tagen zu Wollner. zurück, j indem er diesem mittheilte, ein Verwandter habe j sich bereit erklärt, auch einen noch höheren^ Betrag j zu bezahlen, jedoch an die Cultusgcmeinde, und | außerdem noch eine Anzahl Waisenkinder neu zu j kleiden. Wollner erwiderte hierauf, ihn gehe die j Gemeinde nichts an, und was ihn anbelange, so! könnten alle Waisenkinder nackt herumlaufen, Klein! werde nicht gewählt werden. j Ganso, welcher wirklich den Einfluß Wollner's! fürchtete, begab sich nun zu einigen anderen Mitgliedern des Grmeindevorstandes, indem er denselben mittheilte, daß Einer aus ihrer Mitte in so schmählicher Weise vorgegangen sei. Diese verlangten die Nennung des Namens, dessen Angabe aber Ganso verweigerte. Sie schrieben sodann den Namen „Wollner" auf ein Papier und fragten: „Ist das der Rechte?" Ganso bejahte die Frage erst, nachdem man ihm Wort und Handschlag gegeben, die Sache für sich zu behalten, welche indeß doch ruchbar wurde und zu einer Verhandlung wegen Ehrenbeleidigung vor dem k. k. Bezirksgerichte führte, welche mit der Schuldigsprechung und Verurtheiluag Ganso's zu einer Geldstrafe von 50 fl. endete. In der heute durchgeführten Appellverhandlung führte der Vertreter des Verurtheilten, Dr. Sieger, aus, daß Wollner wohl der Mensch sei, dem man eine solche Handlungsweise zumuthe« könne. Derselbe habe sich zu mehreren Zeugen geäußert, bei „Tempelbauten und Rabbinerwahlen sei viel Geld zu verdienen." Er sei auch seines, Amtes als Censor der Commerzial- und Escomptekasse enthoben worden, weil er gegen Bezahlung Protection geübt habe. Zu alledem habe er, der heute angibt, man habe ihn bestechen wollen. eine Correspondenzkarte folgenden Inhalts an Ganso vor der Wahl geschrieben: „Lieber Freund! Besuchen Sie mich sofort. Der Herr macht die Rechnung ohne Wirth. Man darf sich nicht überschätzen oder sich auf Zufälle verlassen. Bitte um sofortige Rücksprache. Wollner." Wenn es nun auch nicht möglich sei, durch Zeugen den Beweis der Wahrheit herzustellen, so spreche doch die ganze Handlungsweise Wollner's für die Wahrheit der Angaben Ganso's. Der Gerichtshof schloß sich diesen Anschauungen an, hob das erstrichterliche Urtheil auf und sprach den Angeklagten frei, da es der Vertheidigung gelungen sei, genügend geprüftes und gesichtetes Material für die Wahrheit der Angaben des Angeklagten beizubringen, und weil außerdem Ganso nichts gegen die Privatehre Wollner's unternahm, sondern nur dessen Vorgehen kennzeichnen und sich selbst Schutz schaffen wollte. Wien. Die Vorstände der Wiener, Prager und Pesther Cultusgemeinden haben sich in Denkschriften zu Gunsten der Israeliten in Rumänien an den Grafen Andrassy gewandt. Pefth. Der Cultusminister hat in Angelegenheit der jüdischen Lehrer einen Erlaß ergehen lassen, nach welchem in jüdisch - confessionellen Schulen nur geprüste Lehrer und zwar lebenslänglich angestellt werden können, alle mit Lehrern auf eine bestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge ungiltig sind, wenn während der Probejahre kein wesentlicher Grund zur Entlassung der Lehrer

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