Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 26 (26.6.1878)
- Date
- 1878-06-26
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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- Tunis 2× ep/1048155
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(Die Israeliten von Maroeeo und Tunis.) Man meldet dem Central-Comitä ein neues an Israeliten begangenes Attentat. Zwei Handelsleute von Tetuan wurden auf der Rückreise von Tanger, den 3. April, von Arabern überfallen, schwer verwundet und aller ihrer Waare beraubt. Die Gemeinde von Tetuan hat sofort die Intervention deS Vorstandes von Tanger zur gerichtlichen Verfolgung der Sache reclamirt, und Sir John Drumont Hay, der Gesandte Englands in Marocco, hat gleichfalls von der Ortsbehörde die sofortige Bestrafung der Schuldigen verlangt. In Folge eines unbedeutenden Streites zwischen einem Muselmann uud einem Israeliten hatte neulich der Gouverneur von Tunis 15 unschuldige Israeliten verhaften lassen; dg. der Präsident des Bezirks-ComiteS, Herr Baron von Castelnuovo zur Zeit wegen einer Familientrauer bei sich zurückgehalten war, so unterzog sich Herr DaninoS, Bicepräsident des ComitäS, einer minutiösen Untersuchung der Sache, deren Resultate er dem Premierminister und dem Sigelbewahrer vorlegte, und hatte die Genugthuung, daß 12 jener Unglücklichen sofort und die 3 anderen einige Tage spater freigelassen worden sind. Fenillelon. Simon Aeding. *) Erzählung aus dem Anfang des neunzehnten Jahrhunderts von 8. Hohn, (Verfasser von „Gabri el".) (Fortsetzung.) „Also waren es doch zwölftausend?" frug Fanui Hanau. Eine leichte Röthe überflog TarnowerS Gesicht, einen Moment schien es', als wolle er auffahren, aber er sagte mit einem leichten Lächeln: „Wo soll ich wissen, wie viel Reb ZodokErdmann Geld gest.abhanden gekommen war, — ich habe auf'S Gerathewohl eine Ziffer genannt." „Du hast zufällig die richtige genannt," nahm Veronika jetzt wieder das Wort, „die Sache hatte damals in dev engen Grenzen der Judenstadt gro¬ *) Nachdruck wird mit aller Strenge verfolgt werden. Uebersetzungsrecht Vorbehalten. 626 ßeS Aufsehen erregt, und man sprach ja Wochen lang von nichts Anderem. UebrigenS glaube ich heute früh, als ich aus Schul ging, den Gannow, den Simon Reding, gesehen zu haben; — er mag wohl seine lange Strafzeit uberstanden haben. Merkwürdig, der Mensch hat mich interessirt, er ging scheu, gesenkten Hauptes, Jedermann furchtsam ausweichend, hart an den Häusern die Gasse entlang, aber ich muß es gestehen, trotz seiner gedrückten. demüthigen Haltung hat sein offenes, gewinnendes Gesicht doch einen guten Eindruck auf mich gemacht; wenn er nicht, wie damals mit allen Ein» zelnheiten erzählt wurde, den Diebstahl selbst eingestanden , ich hätte nie geglaubt, daß der Mann eines Verbrechens fähig wäre." „Ich habe ihn auch gestern Abend gesehen." entgegnete Tarnower . . . „Wahrhaftig, gleich nach Jomtow muß ich ihm einen größer« Geldbetrag schicken, ein entlassener Sträfling ist das unglücklichste, elendeste, erbärmlichste Geschöpf auf Gottes weiter Welt!" „Dein Mitleid scheint mir hier nicht am rechten Orte," entgegnete Veronika fast verwundert, „er ist, trotzdem er leidend aussieht, doch ein kräftiger, rüstiger Mann, er soll für sein Brod arbeiten — und ein Dieb, ein Verbrecher, verdient keine Theilnahme." „Darauf habe ich Dir Zweifaches zu erwidern," sprach Tarnower, „vorerst — es ist leicht gesagt — er soll arbeiten, einem notorischen, in so Harker Weise abgestraften Diebe gibt man keine Arbeit, und, inconsequent genug, auch kein Almosen, so daß ihm nur die Wahl bleibt, zu verhungern oder den Weg des Lasters , den er vielleicht nur in einer momentanen Verirrung betreten, fortzuwandeln — die Wahl kann in solcher Lage kaum zweifelhaft sein, — wenn Du aber behauptest, ein abgestrafter Verbrecher verdiene keine Theilnahme. so antworte ich darauf mit einem schönen talmudischen Worte, das sich unmittelbar an den biblischen Schrifttext anlehnt: Wenn er die Strafe überstanden, soll er wieder Dein Bruder fein39) — dann mußt Du ihn wieder wie jeden andern Deiner Nebenmenfchen achten." Die beiden Frauen waren über diesen schönen, edlen talmudischen Ausspruch verschiedener Meiuung. Veronika zuckte die Achseln und sagte: „Der Staat theilt diese Ansicht nicht; wer ein schweres Verbrechen begangen, wird gewöhnlich, nachdem er seine Strafzeit abgebüßt, noch unter polizeiliche Aufsicht gestellt und bleibt für immer von Ehren- und Berufsämtern ausgeschlossen." 39) Makoth fol. 23 a.