Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1878)
- Date
- 1878-06-19
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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601 reitS mehrere Kinder hat. (Wir erfahren das erst durch Herrn Rahmer aus Nr. 24 der Wochenschrift). Herr Rahmer, wiewohl er weiß, daß es sich lediglich um eine Eheschließung handelt, nimmt sie in das Judenthum auf, und die Proselytin geht sofort eine verbotene Ehe ein 1! Ob die Handlung des Herrn Rahmer sich mit denen Hillel's und Rabbi Chija's vergleichen läßt, das überlassen wir dem Urtheile der geehrten Leser; bemerken wollen wir aber doch, daß sowohl Hillel wie Rabbi Chija keine Gebühren für die Proselyten-Aufnahme erhalten haben. Die eigenthümliche Logik des Herrn Dr. Rahmer, Rabbiner zu Magdeburg (glückliches Magdeburg!) möge aus Folgendem erhellen. Nachdem er erzählt hat, daß die Proselytin feiner Mache bereits mehrere uneheliche Kinder habe, fährt er fort: „Daß aber in Fällen, wo (sie!) bereits Kinder da sind, die durch etwaige Nichtaufnahme der Mutter inS Judenthum als Christen erzogen werden, die Bestimmung mraa natu rpj’y «vv nnn« ppin von selbst in Fortfall kommt, dürfte einleuchtend sein." Ist daS nicht eine köstliche Logik? Unsere Weisen haben verboten, eine Proselytin aufzunehmen, die vielleicht einen Juden zu heirathen beabstchtigt. Wenn aber die betreffende Person schon mehrere Kinder von ihrem jüdischen Liebhaber hat, so kömmt, meint Herr Rahmer, jenes „Vielleicht" von selbst in Fortfall. Sehr richtig, Herr Rahmer, das „Vielleicht" verschwindet vor der Gewißheit, aber diese Gewißheit ist eben doch ein Hinderniß des UebertrittS, das viel stärker ist als das „Vielleicht." Auf die Kinder, die von einer Nichtjüdin geboren sind, haben wir gar keine Rücksicht zu nehmen; sie sind als Nichtjuden geboren, gleichviel ob der Vater Jude ist oder nicht, und gehen uns gar nichts an. Herr Rahmer meint, er habe der betreffenden Person die Wege ebnen müssen, damit sie sich mit dem Vater ihrer Kinder verbinden könne, und befindet sich da im Widerspruche mit der Mischnah Jebamoth 24a und mit allen Poßkim. Dort heißt es nämlich, daß, wenn Jemand im Verdacht st.ht, ein Verhältniß mit einer Nichtjüdin zu unterhalten, und diese nachher zum Judenthum Übertritt, so soll er (der Verdächtigte) sie nicht heirathen (damit man nicht sage, sie sei seinetwegen zum Judenthume übergetreten. — Beth Joseph im Namen des «Uten zu Tur Eben Hasser c. 11) Um wie viel mehr, daß der eine solche nicht heirathen darf, der ein derartiges Verhältniß in der That gehabt oder gar ein Kind mit ihr gezeugt hat! (Vergleiche Maimonides Hilchoth Geruschin c. 5 § 14, Tur Eben Hasser c. 11, Beth Joseph zur Stelle, Schulchan Arsch l. c §5; vergleiche ferner Chidusche Raschba zu Jebamoth (po-in oeo). — Und dieser Herr vr. Rahmer, Rabbiner der beneidenswerthen isr. Gemeinde zu Magdeburg, der aus Unkenntniß oder aus Leichtsinn sich, wie dargelegt, über die Vorschriften unserer heiligen Religion hinwegsetzt, wagt es, die ehrenwerthesten Männer in Israel auf die gemeinste Weise zu beschimpfen! In Nr. 23 der „Israel. Wochenschrift" nennt Herr Rahmer denjenigen, welcher aus religiösen Gründen aus der Gemeinde auSfcheidet yun und fügt hinzu -p'jn -im Wan p dn wsinv Freilich, es ist ja nichts Neues. Hat ja auch der götzendienerische König Achab den Propheten Elijahu eine -»er»»» -dw genannt. — Doch genug von Herrn Rahmer. — Hoffen wir, daß unsere obige Darlegung der leichtfertigen Aufnahme von Proselyten Seitens unserer Reformer und Halbreformer einen kräftigen Damm entgegengestellt hat. Wir haben schon oft die Erfahrung gemacht, daß die Herren zwar auf uns schimpfen, aber sich doch künftig in Acht nehmen. Mainz, 17, Juni. Nachdem der vorstehende Artikel bereits von uns in die Druckerei gesandt war worden, erhalten wir den hier folgenden Brief: Amsterdam, 14. Juni. Gegenüber der ebenso höflichen wie wahren „Berichtigung" des Herrn vr. Rahmer, Rabbiner zu Magdeburg, sehe ich mich veranlaßt, die in meiner ersten Correspondenz (in Nr. 21 dieser Blätter) enthaltene Mittheilung, daß sämmtliche dort genannte Herren davon gewußt haben, daß derjenige, welcher die von Herrn vr. Rahmer tn'8 Jndenthum aufgenommene Person heirathen wollte, ein Kohen ist, in ihrem vollenUmfange aufrecht zu erhalten; ich habe einen Brief deS betreffenden Kohen in Händen, in welchem er mir mittheilt, daß, wenn die genannten Herren ihn nicht in seinem Vorgehen, trotzdem sie wußten, daß er ein Kohen sei, unterstützt tzätten, er den iiv'-r nicht würde begangen haben. — Herr Rabbivatsassessor Lutomirski in Rotterdam veröffentlicht in einem hiesigen Blatte ein Schreiben, in welchem er den Hergang erzählt. Nachdem jene Frau von dem in Rotterdam zuständigen Rabbiner, Herrn Oberrabbiner Bernstein im Haag, war abgewiesen worden, weil die Fräu von dem Rabbiner ihres HeimathSortes ein Zeug» niß über Charakter, GesinnungStüchtigkeit und genossenen Unterricht in der jüdischen Religion nicht beizubringen vermochte, beschloß sie, nach Magdeburg zu reisen, weil eS bekannt ist, daß der dor-