Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1878)
- Date
- 1878-06-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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600 * Nichtwissen in Bezug auf die Kehunnah des Mannes zugegeben — jene Proselyten-Aufnahme nicht hatte bewerkstelligen sollen. Vielleicht ist eS uns gelungen, Herrn Rabbiner 0r. Rahmer eines Bessern zu belehren, denn in Nr. 23 u. 24 der „JSr. Wochenschrift" überschüttet er uns mit einer Fluth von Schimpfworten, hinter denen er, wie es scheint, das Bewußtsein seiner Schuld zu verbergen strebt. Er gehört ja eine überaus edle Natur dazu, die Sünde offen einzugestehen; gewöhnliche Menschen ziehen es vor, dieselbe dadurch zu bemänteln, daß sie auf denjenigen losschimpfen, der ihr unverantliches Verfahren in das rechte Licht stellt. Wahrscheinlicher erscheint es «ns jedoch, daß eS uns noch nicht gelungen, Herrn Rabbiner vr. Rahmer zu überzeugen; derselbe glaubt vielmehr in den Worten des Schach t>Dm w> jeoDi Y'an 'J’v ’s1? „Hieraus ist zu lernen, daß der betreffende Gerichtshof, die jedesmaligen Verhältnisse zu berücksichtigen hat" einen Freipaß gefunden zu haben, ganz nach seinem Belieben zu verfahren. *pt>otp p« ’in Traurig, traurig, daß es in unsrer Zeit Rabbinen gibt, welche die Weisen mißverstehen und sich nicht besseres Verständniß zu verschaffen bemühen!! Wir werden spater auf jene vom Schach angeführten Worte zurückkommen. Jm Joreh Deah c. 268 § 12 heißt es: „Wenn Jemand zum Judenthum übertreten will, so hat mau zu untersuchen, ob er in der Erwartung Geld zu erlangen, eine Stellung zu erwerben oder aus Furcht, diesen Schritt thun will; wenn es ein Mann ist, so hat man nachzuforschen, ob er eine Jüdin zu heirathen beabsichtigt; wenn es ein Frauenzimmer ist, ob sie etwa einen Juden zu heirathen gedenkt." Wenn sich derartige Motive nicht Nachweisen lassen, so macht man sie (die Proselyten) auf die Schwierigkeit der Ausführung der jüdischen Gesetze aufmerksam. Diese Bestimmung des Schulchan Aruch resultirt aus Jebamoth 24b. Dort werfen Toßa-- poth zwei Fragen auf. Die erste basirt auf folgender Erzählung im Talmud (Traetat Sabbat f. 31a): Einst vernahm ein Heide von den kostbaren Kleidern, die für den Hohenpriester bestimmt sind; er ging darauf zu Schammai und bat ihn, ihn in das Judenthum aufzunehmen, damit er Hoherpriester werden könne. Schammai wies ihn ab; darauf ging er zu Hillel, der ihn aufnahm und ihn anwies, die Thora zu studiren. Da erfuhr der Mann nun bald, daß nie ein Proselyt Hoherpriester werden könne. Er ging zu Schammai, um ihm Vorwürfe zu machen und zu Hillel, um ihm zu danken: „Mögen, sagte er, Segnungen herniederströmen auf dein Haupt, daß du mich gebracht unter die Fittige der göttlichen Majestät." Wie konnte, fragen Toßapoth, Hillel diesen Proselyten ausforschen, da er doch sich zumUebertritt durch den Wunsch bestimmen ließ, Hoherpriester zu werden? Und sie antworten: D'Dtp ottfb niffyb isidt bb'.i man „Hillel hatte die feste Ueberzeugung, daß der Proselyt später in reiner Gesinuung dem Judenthume anhangen würde." Die zweite Frage beruht auf einer Erzählung Menachoth 44a: Ein isr. Jüngling hatte sich um hohen Preis die Gunst einer vornehmen, römischen Hetäre verschafft. Da er sündigen wollte, hielteß» ihn die Zizioth, die Schaufäden an seinen Gewändern, zurück. Als ihn die Freundin befremdet fragte, erklärte er ihr das Wesen der Schaufäden und sagte, daß ihm die vier Schnüre gleich vier Zeugen erschienen seien, die ihn einst an Gottes Thron verklagen würden; sie trennten sich darauf, aber die Römerin nahm alle ihre Reichthümer, gab ein Drittel der Regierung*), ein Drittel den Armen und ein Drittel behielt sie für sich. Dann reiste sie nach Palästina, um durch Rabbi Chija sich ins Judenthum aufnehmen zu lassen, und dieser nahm sie, nachdem er den Zusammenhang erfahren, auf. Der Jüngling, der seine Leidenschaft bezwungen, ward dann ihr Gatte. Auch diese Erzählung scheint gegen die obige Gesetzesbestimmung zu verstoßen. Allein auch hier ist die Antwort wie oben: Aus dem ganzen Zusammenhänge ging es deutlich hervor, daß die erwähnte Römerin für das Judenthum und seine Institutionen begeistert war. Beth Joseph zum Tur Joreh Deah 1. o. führt die Fragen der Toßaphot und die Lösung derselben an, und fügt hinzu: 'j'j; mir» „Hievon ist zu lernen, daß der betreffende Gerichtshof die jedesmaligen Verhältnisse zu berücksichtigen hat. Ist damit etwa jedem Rabbinen ein Freipaß gegeben, in das Judenthum aufzunehmen, wen er will? Niemand — Herr Rahmer vielleicht ausgenommen — wird so folgern. Es müssen die Verhältnisse vielmehr analog der hier im Talmud geschilderten sein. Hillel, sagen Toßaphot, war sicher, moa, daß jener Proselyt später d’öp Dtp1? dem Judenthum anhangen würde. Woher aber hat Herr Rahmer „diese Sicherheit" geschöpft? Es kömmt ein Frauenzimmer aus weiter Ferne, aus Amsterdam, das in unehelichem Stande**) be- *) Für die Erlaubniß, Jüdin werden zu dürfen. Raschi. **) Siehe am Schlüsse des Artikels den Brief aus Amsterdam.