Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 23 (5.6.1878)
- Date
- 1878-06-05
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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569 Blatt" heraus, das „Jövönk" heißt und sich ausschließlich von „Israeliten" nährt. An der Spitze des Sonntags erschienenen Nummer steht folgende inhaltsschwere Ankündigung: „Unsere geehrten Prinzipiengenossen verständigen wir Hiermit, daß der Redakteur dieser Blätter als Reichstagsabgeordneter im Abgeordnetenhause nach den Pfiingstfeiertagen einen Antrag einbringen werde bezüglich der auch von einem großen Theile des jüdischen Volkes innig gehegten Idee: daß in Verbindung mit der Lösung der orientalischen Frage das Judenreich, sei es als autonomes Land unter der Oberhoheit der Pforte, sei es als selbstständiger jüdischer Staat, in dem 'zu diesem Zwecke entsprechend vergrößerten Palästina wieder hergestellt werde. BvüNN. Gegenüber der häufigen Verdächtigungen von czechischer und klerikaler Seite, die das Wucherunwesen als die ausschließliche Domäne einer Coufesstion hinstellt, verdient die Thatsache bekannt gemacht zu werden, daß das Kuratorium des mähr. jüd. Landesmassafondes, das alljährlich 30 bis 40,000 fl. auf Hypotheken zu elociren in der Lage ist, hierbei den schon vor mehreren Jahren zur Richtschnur aufgestellten Grundsatz befolgt, keinen Darlehenswerber ein Darlehen zu bewilligen, von dem eine Verwendung desselben zu Wucher- oder anderen unlauteren Geschäften zu befürchten steht. Es werden daher grundsätzlich vor jeder Berathung von Darlehensgesuchen über den persönlichen Charakter der Petenten, wenn selbe dem Kuratorium nicht näher bekannt sind, bei glaubwürdigen Personen Erkundigungen eingeholt, und wo die eingegangenen Informationen nur im entferntesten die Vermuthung aufkommen lassen, es könnte der dargeliehene Betrag zu Wuchergeschäften verwendet werden, wird der Gesuchsteller, mag die Sicherheit des Darlehens noch so evident sein, sofort abgewiese». Der gleichen Tendenz entstammt auch der vom Kuratorium eingehaltene Vorgang, die zu verleihenden Gelder nicht, wie dies bisher der Fall gewesen ausschließlich an jüdische Gemeinden und jüdische Privatpersonen zu verleihen, sondern von der Confessio« der Darlehenswerber ganz abzusehen und nur die höhere Sekurität jder elocirten Kapitale, sowie die persönliche Würdigkeit der Darlehenswerber bei der Bewilligung von Hypothekar-Darlehen im Auge zu behalten — ein Vorgehen, daß gewiß nur Nachahmung verdient. (Tagesbote für Mähren.) Schweiz. Starait, 22. Mai: Aus Victor Hugo'S Galeerensträflinge in Frankreich einen rothen Paß bekamen; ob dies noch der Fall ist, weiß ich nicht, aber im Canton Aargau ist bis heutigen Tages noch eine ähnliche humane Einrichtung. Die Jude» bekommen keine Heimatsscheine, sondern Duldungszettel. Ganz natürlich, wie sollte man ihnen Heimatsscheine geben, wenn man ihnen das HeimatS- und Bürgerrecht vorenthält? Doch das soll jetzt anders werden. Der Widerspruch der Gemeinden Endingen und Lengnau (wo die meisten Juden der Schweiz wohnen) gegen die Entscheidung des Bundesrathes in Bezug auf vollständige Gleichstellung der Juden ist nun endgiltig auch vom Bundesgericht abgewiesen worden. Die aargau' scheu Gemeinden müssen nun aus das Vorrecht verzichten, dem Mittelalter eine Zufluchtsstätte geboten zn haben. Da sich aber inzwischen die Israeliten in Endingen und Lengnau unter dem Namen Neu-Endingen und Neu-Lengnau zn besonderen Ortsbürger-Gemeinden constituirt hatten und als solche mit dem ganzenApparat vonGemeinde- und Schulbehörden fungirten, muß die Vollzugsurkunde zum bundesrathlichen Edicte wieder Ordnung und Einheit in die Gemeinden bringen. Um da weder gegen das Interesse des Einen noch des Andern zu verstoßen, hat am 30. April Herr Landstatthalter jRegierungsrath Karrer nach Zurzach die Vorsteher christlicher und jüdischer Ortsgemeinden berufen und sich mit ihnen über einen Entwurf geeinigt, welchen er gestern in Aarau einer Vertrauensmänner-Conferenz aus dem Israelitisch-schweizerischen Cultusverein vorlegte, da dieser Verein bisher die israelitischen Interessen in dieser Angelegenheit vertreten hatte. Herr Regiernngsrath Karrer, Präsident Dr. Kisch aus Zürich, Advokat Guggenheimer aus Baden, vr. med* Bloch aus Endingen und Kaufmann Gröner aus Aargau fanden den Entwurf gleich zweckmäßig. Frankreich. Paris. „Arch. Jsr." berichten auch von einer specifisch-jüdischen Collektion, welche sich auf der Ausstellung befindet. Ein bekannter Sammler, Hr. Strauß, hat eine bemerkenswerthe und sehr reiche Sammlung von Kunstgegenständen, die sich auf den israelitischen öffentlichen und häuslichen Gottesdienst beziehen, ausgestellt. Es sind zwei heilige Laden, ein Vorbeterpult, Torah-Verzierungen, Chanukaleuchier, „Hände", Kiddufchbecher, Riechbüchsen. Trauringe u. dgl. m. Alle diese Gegenstände sind künstlerisch schön gearbeit und ftammw «,"« '«rem M., 'jjfiw**'"