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Der Israelit · 1878-05-22 · Heft 21 (22.5.1878) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 21 (22.5.1878)
Date
1878-05-22
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XIX. Jahrgang. Erste Beilage zu Ar. 2t des Israelit. Aeitrmgsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 8. Mai. Von hier wird berichtet: „Die Kaiserin hat dieser Tage die jüd. Alters- Versorgungs-Anstalt besucht, in der hauptsächlich Frauen über sechzig Jahre und nur eine Minderzahl von Männern leben. Eine zweiundneunzigjährige Greisin erzählte in dem Asyl, daß sie mit der Königin Louise in einer Stadt geboren sei und daß sie dieselbe häufig in ihrer Jugend gesprochen habe. Eine andere alte jüdische Frau erzählte, daß sie ganz genau Altersgenossin des Kaisers Wilhelm sei. Auch die Küche ließ sich die Kaiserin zeigen und kostete von dem „koscheren", sehr schmackhaften Mittagessen. Ein in der Anstalt lebender achtundachtzigjähriger Rabbiner bat, als die Kaiserin die kleine Haussynagoge betrat, den jüdischen Segensspruck über sie sprechen zu dürfen. Die Kaiserin ließ sich von dem beinahe Neunzigjährigen in jüdischer Sprache segnen. Vorher hatte die Kaiserin die Herren ihres Gefolges gebeten, dem jüdischen Brauck entsprechend, ehe sie die Synagoge betreten, ihre Hüte aufzusetzen. Frtlda Ein schauderhafter Raubmord, verübt an einem unserer Glaubensgenossen, hält unsere Umgegend in Aufregung. Der 48 Jahre alte Handelsmann Maier Plaut aus Wehrda ging am 6. März d. I. von zu Hause weg. um am darauffolgenden Tage in verschiedenen Dörfern und Gehöften seinen Geschäften nachzugehen und in der weiteren Absicht, Freitag den 8 März einen Termin in einer Forderungsklage beim, Kreisgericht Fulda abzuhalten. Am Freitag erschien Plaut jedoch nicht in Fulda, wohl aber sein Gegner, der sich von der Klageforderung, weil der Kläger nicht erschienen, entbinden ließ. Als der unglückliche Plaut am Freitag Nachmittag nicht nach Hause kam und dessen Frau, die damals der Entbindung nahe war, erfuhr, daß ihr Mann auch nicht in Fulda gewesen, überfiel sie ein derartiger Schrecken, daß sie in Folge dessen p'&'D vor der Zeit gebar. Das Kind, welches unter diesen traurigen Verhältnissen das Licht der Welt erblickte, ist das siebente unter seinen Geschwistern, von denen das älteste 15 Jahre alt ist. Alle angestellten Recherchen nach dem Vermißten blieben erfolglos; doch muthmaßte man schon damals, daß hier ein Verbrechen vorliege. Am nDEn lyon raff kam die Nachricht hierher, daß man die Leiche des Vermißten in der Lüder. einem Nebenflüsse der Fulda aufgefunden. Ein Sack mit Steinen gefüllt, war um den Hals der Leiche gebunden, um dieselbe auf dem Grunde des Wassers festzuhalte». Die Stelle, an welcher die Leiche aufgefunden wurde. ist nicht weit von einem einzeln stehenden Gehöfte entfernt, welchen eben der Schuldner des Plaut, gegen welchen die Forderungsklage angestrengt war, bewohnt und der nunmehr gefänglich eingezogen wurde. Die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vorgenom« mene Obduction der Leiche ergab, daß letztere erst seit kurzer Zeit im Wasser gelegen und in Anbetracht der schon stark vorgeschrittenen Verwesung früher an anderen Orten verborgen gehalten sein mußte. Ein Zweifel, daß man hier die Leiche des vermißten Plaut vor sich habe, konnte nicht gut aufkommen, da, wenn auch das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit entstellt, doch die Kleidung, der auf den Namen des Maier Plaut lautende Gewerbeschein . mehrere andere Geschäftspapiere und dessen p^en auf die Identität der aufgefundenen Leiche mit dem Vermißten hinwiesen. Ueberdieß ließ Herr Provinzialrabbiner Dr. Cahn dahier durch zwei Zeugen, die den Plaut bei Lebzeiten genau kannten, constatiren, daß eine Abnormität an einem Fuße, welche als solche von einem Bruder des Ermordeten bezeichnet wurde, sich an der Leiche genau vorfand. Das Gutachten der Gerichtsärzte geht dahin, daß der unglückliche Familienvater wahrscheinlich im schlafenden Zustande ermordet worden, wozu eine Wunde an der linken Seite des Hinterkopfes, beigebracht durch einen wuchtigen Schlag, der die Hirnschale zerschmetterte und eine Verstümmelung der linken Hand, mit welcher der vom heftigen Schlage Getroffene nach der schmerzenden Stelle des Kopfes gegriffen, die Vermuthung nahe legt. Es sind Verdachtsgründe vorhanden, welche «»nehmen lassen, daß der Ermordete in jener verhängnißvollen Nacht in dem Hause seines Mörders, der sich durch den Mord von seiner Schuld zu befreien hoffte, übernachtet und dort von seinem traurigen Schicksal erreicht wurde 1‘D'i pjv m "im \i&n. Hoffentlich wird es gelingen, den ruchlosen Mörder, der einer Familie von sieben kleinen Kindern den treuen Vater und Ernährer geraubt, zur verdienten Strafe zu bringen und werde ich nicht ver-

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